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  1. Autor dieses Themas

    t*********t

    Darf man eine Webseite erstellen von dem man aus filme von youtube downloraden kann, oder verstößt das gegen urheber rechte?
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  3. cbhp

    Co-Admin Kostenloser Webspace von cbhp

    cbhp hat kostenlosen Webspace.

    Das ist nicht erlaubt, weil du gegen YouTube-Nutzungsbedingungen verstößt und ebenso gegen Urheberrechte, weil die Autoren der YouTube-Filme dir sicherlich keine Genehmigung gegeben haben, dass du den Film außerhalb von YouTube verbreiten oder nutzen darfst.
    (Ansonsten kann man den Autor ja selbst anschreiben und sich den Film schicken lassen)

    Beitrag zuletzt geändert: 19.3.2010 15:45:03 von cbhp
  4. cbhp schrieb:
    Das ist nicht erlaubt, weil du gegen YouTube-Nutzungsbedingungen verstößt und ebenso gegen Urheberrechte, weil die Autoren der YouTube-Filme dir sicherlich keine Genehmigung gegeben haben, dass du den Film außerhalb von YouTube verbreiten oder nutzen darfst.
    (Ansonsten kann man den Autor ja selbst anschreiben und sich den Film schicken lassen)

    Ich bin mir nicht sicher aber ich glaube das wenn man ein Video uploadet stimmt, oder kann man zustimmen das ein Video für Fernsehen, Handy und anderweitug verwendet werden darf.
  5. cbhp

    Co-Admin Kostenloser Webspace von cbhp

    cbhp hat kostenlosen Webspace.

    krisi12345 schrieb:
    Ich bin mir nicht sicher aber ich glaube das wenn man ein Video uploadet stimmt, oder kann man zustimmen das ein Video für Fernsehen, Handy und anderweitug verwendet werden darf.

    Warum liest du es nicht einfach in den YouTube-Nutzungsbedingungen und AGB nach?

    http://www.youtube.com/t/terms
    Sie erklären sich damit einverstanden, auf Nutzerübermittlungen (wie unten definiert) oder andere auf der Webseite verfügbar gemachte Inhalte (einschließlich YouTube-Inhalte wie unten definiert) nicht über irgendwelche andere Technologien oder Mittel als die Video-Wiedergabeseiten der Webseite selbst, den YouTube-Player oder solche anderen Mittel zuzugreifen, die YouTube ausdrücklich für diesen Zweck bestimmt;
    Sie erklären sich damit einverstanden, Zugriff auf Nutzervideos nur in der Form des Streamings und zu keinen anderen Zwecken als der rein persönlichen, nicht-kommerziellen Nutzung, und nur in dem Rahmen zu nehmen, der durch die normale Funktionalität der Dienste vorgegeben und erlaubt ist. „Streaming“ bezeichnet eine gleichzeitige digitale Übertragung des Materials über das Internet durch YouTube auf ein nutzerbetriebenes internetfähiges Endgerät in einer Weise, bei der die Daten für eine Echtzeitansicht bestimmt sind, nicht aber für einen (permanenten oder vorübergehenden) Download, ein Kopieren, ein Speichern oder einen Weitervertrieb durch den Nutzer.
    Sie behalten sämtliche Eigentumsrechte an Ihren Nutzerübermittlungen. Unbeschadet dessen ist es erforderlich, dass Sie YouTube und anderen Nutzern der Webseite eingeschränkte Nutzungsrechte einräumen. Diese sind unter Ziffer 10 dieser Bestimmungen näher beschrieben (Rechte, die Sie einräumen).
    Sie gewährleisten und garantieren, dass Sie über sämtliche erforderlichen Lizenzen, Rechte, Zustimmungen und Erlaubnisse verfügen (und für den gesamten Zeitraum Ihrer Nutzung der Dienste verfügen werden), die erforderlich dafür sind, dass YouTube Ihre Nutzerübermittlung zum Zweck der Bereitstellung von Diensten durch YouTube nutzen kann und anderweitig von Ihren Nutzerübermittlungen in der auf der Webseite und in diesen Bestimmungen genannten Weise Gebrauch machen kann.


    Also: Der Autor eines Videos hat alle Rechte an seinen Videos, räumt YouTube aber aber bestimmte Nutzungsmöglichkeiten ein - aber auch nur YouTube, keinem anderen.
  6. Ist aber trotzdem verwunderlich, dass es soviele Yoube download plugins gibt - warum sind die dann nicht verboten?
  7. Weil das Verbreiten der Programme vermutlich legal ist, und das Benutzen aber problematisch. Für den Privatgebrauch könnte auch das noch gehen (schließlich hast du ja beim Anschauen eines Videos keinen Nutzungsbedingungen explizit zugestimmt, und man könnte argumentieren, dass Youtube de facto wie Fernsehen ist, was du ja auch für private Zwecke aufnehmen darfst), aber veröffentlichen darfst du die runtergeladenen Sachen sicherlich nicht.

    Aber eine Webseite die einem Youtube-Videos runterlädt brauchst du echt nicht bauen, davon gibt's nämlich wirklich schon genug.

    Beitrag zuletzt geändert: 25.3.2010 22:28:15 von theseven
  8. Für den Privatgebrauch könnte auch das noch gehen (schließlich hast du ja beim Anschauen eines Videos keinen Nutzungsbedingungen explizit zugestimmt, und man könnte argumentieren, dass Youtube de facto wie Fernsehen ist, was du ja auch für private Zwecke aufnehmen darfst), aber veröffentlichen darfst du die runtergeladenen Sachen sicherlich nicht.

    Klar hast du den Nutzungsbedingungen zugestimmt, ob explizit oder nicht:
    2.1 Um die Services zu nutzen, müssen Sie zuerst den Bestimmungen zustimmen. Sie dürfen die Dienste nicht nutzen, sofern Sie die Bestimmungen nicht annehmen.

    2.2 Sie können die Bestimmungen einfach durch die Nutzung der Dienste annehmen. Sie nehmen zur Kenntnis und erklären sich damit einverstanden, dass YouTube Ihre Nutzung der Dienste von diesem Zeitpunkt an als Annahme der Bestimmungen behandeln wird.

    Wenn du ihnen nicht zustimmst darfst du die Dienste nicht nutzen. Wenn du sie nutzt, beispielsweise indem du ein Video runter lädst, hast du dich an diese Nutzungsbestimmungen zu halten. Und die sagen ganz klar, schwarz auf weiß, dass permanenter Speichern des Vids verboten ist.
  9. ...was sie einem eh nicht nachweisen könnten, solange man es nicht weiter gibt. Mal ganz davon abgesehen stellt sich die Frage, ob die das überhaupt verbieten dürfen. Evtl. hat man ein gesetzliches Recht darauf, solche Aufnahmen zu privaten Zwecken zu erstellen, wie bei Fernsehen ja auch.

    Und haben wir hier nicht schon wieder ein Henne-Ei-Problem was die Nutzungsbedingungen angeht? Was ist denn "Nutzung des Dienstes"? Gewissermaßen ist auch das Lesen der Nutzungsbedingungen schon eine Nutzung des Dienstes. Wenn man auf einen normalen Videolink geht (den man geschickt bekommen hat), hat man ja z.B. überhaupt keine Chance, die Nutzungsbedingungen zu lesen, bevor man das Video in den Cache runterlädt und abspielt. Und solange man nicht gegen Copyright verstößt und das im privaten Rahmen ist, wüsste ich auch nicht, was Youtube da dagegen zu haben hat.
  10. valentinschmieder

    Kostenloser Webspace von valentinschmieder

    valentinschmieder hat kostenlosen Webspace.

    du kannst ja auch das Video in deine HP einbinden und einen youtube downloader zum download anbieten. So läd ja jeder das Video für sich Privat.
    Bin mir aber nicht sicher:wink:
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