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Strafbarkeit durch einen Gefängnisausbruch

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  1. Autor dieses Themas

    drafed-map

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    Die USA hat allgemein sehr harte Gefängnisstrafen, dazu kommt noch, dass mehrere Verbrechen einfach aufaddiert werden und es so zu hunderten Jahren Haft kommen kann. So kommt es, dass viele Gefangene in den USA keine Hoffnung auf ein normales Leben mehr haben, im Gefängnis deswegen Scheiße bauen, weil es eben nicht noch schlimmer kommen kann, und auch oft versuchen, auszubrechen. Gelingt dies, gibt es noch eine längere Freiheitsstrafe.

    Meiner Meinung nach gibt es zwei Arten von Haft, von denen nur der Ausbruch aus einer strafbar sein sollte.

    Gefangen ohne Barrieren: Man kann einem Sträfling eine elektronische Fußfessel anlegen und ihn die ganze Zeit zu Hause lassen. ... ihm nur den Weg zum nächsten Laden erlauben, oder dann, wenn er eine Arbeit hat, dieser nachgehen lassen. So bleibt der Bezug zur Gesellschaft und zum Arbeitsleben wenigstens so gut es geht erhalten. Gleichzeitig kann man ihn überwachen und ihn deswegen, wenn er ausbricht, schnell festnehmen. Hier werden dem Gefangenen keine Barrieren, wie Gefängnismauern, in den Weg gestellt. Außerdem wird ihm Bewegungsfreiheit in einer Wohnung und nicht in einer kleinen Gefängniszelle gewährt. Gleichzeitig hat er die Möglichkeit, andere in seine Wohnung einzuladen. Hier sollte eine Flucht zu einer längeren Haft führen, da sich der Gefangene als unkooperativ bewiesen hat, obwohl man ihm weit entgegen gekommen ist und ihm vertraut hat, nicht zu flüchten.

    Gefangen mit Barrieren: Wird dem Gefangenen nicht vertraut, sperrt man ihn ein. Es gibt viele Barrieren, mit denen man eindeutig versucht, den Gefangenen fest zu halten. Jeder Mensch will frei sein, besonders, wenn man von der Außenwelt abgeschnitten ist. Die Staatsmacht zeigt sich hier als stark, aber flennt rum, wenn sie doch zu schwach war. Wenn man sich als unfähig, das, was man tun wollte, auch zu tun, gezeigt hat, dann darf man nicht denjenigen bestrafen, den man einsperren wollte, sondern muss sich an der eigenen Nase packen und eben mal das eigene System verbessern und dem Gefangenen nicht nochmal 50 Jahre auf die Haftstrafe drauf packen.

    Aus einem Gefängnis auszubrechen, sehe ich nicht als Flucht vor der Staatsgewalt an. Bricht man aus und sucht sich eine Wohnung, in die irgendwann die Polizei eindringt und einen festnimmt, ohne, dass man versucht, zu flüchten, hat man keine Flucht vor der Staatsgewalt begangen. Haut man dagegen dann ab, wenn die Polizei einen verhaften will, begeht man Flucht vor der Staatsgewalt.
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  3. t*****b

    drafed-map schrieb:
    Die USA hat allgemein sehr harte Gefängnisstrafen, dazu kommt noch, dass mehrere Verbrechen einfach aufaddiert werden und es so zu hunderten Jahren Haft kommen kann. So kommt es, dass viele Gefangene in den USA keine Hoffnung auf ein normales Leben mehr haben, im Gefängnis deswegen Scheiße bauen, weil es eben nicht noch schlimmer kommen kann, und auch oft versuchen, auszubrechen. Gelingt dies, gibt es noch eine längere Freiheitsstrafe.


    Die Sträflinge ohne Chance, jemals wieder auf freiem Fuß zu sein sind Schwerverbrecher oder Wiederholungstäter. Und da finde ich es richtig, dass das Gesätz streng ist. Die Schwerverbrecher, die ausbrechen, haben sowieso nichts zu verlieren, das mag stimmen, aber jemand der ein paar bis ein paar Jahrzehnte absitzt, ist selber Schuld wenn er sich die Haftentlassung dadurch kaputt macht.

    drafed-map schrieb:
    Gefangen ohne Barrieren: Man kann einem Sträfling eine elektronische Fußfessel anlegen und ihn die ganze Zeit zu Hause lassen. ... ihm nur den Weg zum nächsten Laden erlauben, oder dann, wenn er eine Arbeit hat, dieser nachgehen lassen. So bleibt der Bezug zur Gesellschaft und zum Arbeitsleben wenigstens so gut es geht erhalten. Gleichzeitig kann man ihn überwachen und ihn deswegen, wenn er ausbricht, schnell festnehmen. Hier werden dem Gefangenen keine Barrieren, wie Gefängnismauern, in den Weg gestellt. Außerdem wird ihm Bewegungsfreiheit in einer Wohnung und nicht in einer kleinen Gefängniszelle gewährt. Gleichzeitig hat er die Möglichkeit, andere in seine Wohnung einzuladen. Hier sollte eine Flucht zu einer längeren Haft führen, da sich der Gefangene als unkooperativ bewiesen hat, obwohl man ihm weit entgegen gekommen ist und ihm vertraut hat, nicht zu flüchten.


    Es heißt nicht umsonst Haftstrafe. Man kann nicht jeden Täter mit E-Fußfesseln ausstatten und gleichzeitig in seinem normalen Lebensumfeld lassen. Dann könnte ja jeder Straftaten begehen, ohne, dass es schlimme Konsequenzen geben würde. Und bei kleinen Vergehen gibt es schließlich auch keine Haftstrafe, sondern andere Strafen.

    drafed-map schrieb:
    Gefangen mit Barrieren: Wird dem Gefangenen nicht vertraut, sperrt man ihn ein. Es gibt viele Barrieren, mit denen man eindeutig versucht, den Gefangenen fest zu halten. Jeder Mensch will frei sein, besonders, wenn man von der Außenwelt abgeschnitten ist. Die Staatsmacht zeigt sich hier als stark, aber flennt rum, wenn sie doch zu schwach war. Wenn man sich als unfähig, das, was man tun wollte, auch zu tun, gezeigt hat, dann darf man nicht denjenigen bestrafen, den man einsperren wollte, sondern muss sich an der eigenen Nase packen und eben mal das eigene System verbessern und dem Gefangenen nicht nochmal 50 Jahre auf die Haftstrafe drauf packen.


    Es geht bei schweren Fällen, wie zB bei Schwerverbrechern, nicht (nur) darum, diese Wegzusperren, sondern auch die Allgemeinheit vor diesen zu schützen. Du hast natürlich recht, jeder Mensch möchte frei sein, aber wie frei darf ein Mensch sein, der für die Gesellschaft schädlich ist? Bsp.: Ist es nicht wichtiger, dass ein Mörder niemanden mehr umbringen kann, als ihm die Freiheit zu nehmen?
  4. Autor dieses Themas

    drafed-map

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    Ich sage ja nicht, dass man Mörder nicht einsperren sollte, aber wenn man dann unfähig ist, diese fest zu halten, sollte man nicht sagen, dass der Gefangene daran Schuld sei, dass er ausgebrochen ist. Dieser will frei sein, das ist ganz natürlich. Dann war man nämlich nicht in der Lage, jemanden ordentlich weg zu sperren. Hätte man selbst seinen Job richtig gemacht, einen Job, für dessen Ausführung man bezahlt wird, eben dafür, dass man ihn korrekt ausführt, dann wäre der Gefangene auch nicht abgehauen.
  5. Soweit ich weiß ist es in Deutschland grundsätzlich nicht strafbar auszubrechen. Allerdings beinhaltet ein Ausbruch in der Regel Körperverletzung, Geiselnahme, Sachbeschädigung etc. und dies ist strafbar.
    Als Beispiel habe ich von einem Gefangenen in einer JVA aus Norddeutschland gehört, der zu einer Untersuchung zum Arzt sollte und er im Wartezimmer unbeaufsichtigt war und dann einfach gegangen/geflohen ist. So eine Flucht wäre nicht strafbar.

    Wie es allerdings dazu in Amerika aussieht weiß ich nicht.
    Ich finde es generell erschreckend, dass es trotz der harten Strafen in Amerika noch so viele schwere Verbrechen gibt.
    Das zeigt mir, dass die Strafen Menschen nicht von solchen Taten abhalten. Und wenn Strafen nicht wirklich wirken, dann sollte man vielleicht herausfinden, was die Ursachen hinter den Taten sind, um die Ursachen zu bekämpfen.
  6. Autor dieses Themas

    drafed-map

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    lucas9991 schrieb:
    Soweit ich weiß ist es in Deutschland grundsätzlich nicht strafbar auszubrechen.
    Das meine ich auch gehört zu haben. Das finde ich auch richtig so. In vielen Ländern ist es leider anders.


    lucas9991 schrieb:
    Allerdings beinhaltet ein Ausbruch in der Regel Körperverletzung, Geiselnahme, Sachbeschädigung etc. und dies ist strafbar.
    Natürlich. Kirschen vom eigenen Kirschbaum zu pflücken, ist nicht strafbar, wenn man dafür aber eine Leiter geklaut hat, hat man eine andere Straftat begangen, für die man auch belangt werden darf.


    lucas9991 schrieb:
    Als Beispiel habe ich von einem Gefangenen in einer JVA aus Norddeutschland gehört, der zu einer Untersuchung zum Arzt sollte und er im Wartezimmer unbeaufsichtigt war und dann einfach gegangen/geflohen ist. So eine Flucht wäre nicht strafbar.
    Hier nicht. Wo anders schon. Ich möchte gerne wissen, was ihr besser findet.


    lucas9991 schrieb:
    Ich finde es generell erschreckend, dass es trotz der harten Strafen in Amerika noch so viele schwere Verbrechen gibt.
    Das zeigt mir, dass die Strafen Menschen nicht von solchen Taten abhalten. Und wenn Strafen nicht wirklich wirken, dann sollte man vielleicht herausfinden, was die Ursachen hinter den Taten sind, um die Ursachen zu bekämpfen.
    Genau. Da sieht man ganz eindeutig, dass das nichts hilft.
  7. Flucht aus dem Gefängnis ist in Deutschland nicht Strafbar! Aber wenn man bei seiner Flucht z.B. Gitterstäbe beschädigt ist dies Sachbeschädigung. Sollte man in Häftlingskleidung flüchten ist dies Diebstahl. Wenn der Richter will kann er dem Delinquenten also durchaus noch das ein oder andere Jährchen in so einem Fall aufdrücken.

    Was Recht und Gesetz angeht sollte man sich auf garkeinen Fall die USA als Vorbild nehmen. Dort wurden bis 1964 sogar Menschen hingerichtet die keinen anderen Menschen umgebracht haben.
    ***
    Nach Angaben von Amnesty International wurden im Zeitraum von 1900 bis 1985 in den USA 350 Menschen zum Tode verurteilt, deren Unschuld später bewiesen wurde. Bei 23 von ihnen wurde erst posthum die Unschuld festgestellt. Bis 2007 wurden in den USA insgesamt 15 Todeskandidaten aufgrund neuer DNA-Beweise freigesprochen.
    ***
    Quelle Wikipedia

    Solange auch nur ein einziger Unschuldiger sterben muß, halte ich die Todesstrafe für unverantwortbar! Selbst wenn 99% schuldig sind! Denkst Du anders? Wüdest Du bestimmt nicht wenn DU der Unschuldige wärst....
  8. Autor dieses Themas

    drafed-map

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    Nicht mal, wenn man die Schuld aller, die man zum Tode verurteilten wollte, eindeutig beweisen könnte, bin ich der Meinung, dass es gerechtfertigt ist, dass ein Staat Menschen hinrichtet.

    Ich denke da sehr liberal. Ein Mensch braucht einen Staat, der ihn als Staatsbürger akzeptiert. Begeht man in den Augen des Staats ein Verbrechen, kann dieser einen einsperren, um die anderen Staatsmitglieder vor einem zu schützen. Wenn es dann aber einen anderen Staat gibt, der einen als freien Staatsbürger akzeptiert, dann sollte das erste Land diese Person in das andere Land schicken.

    Wenn man Staatsbürger zweier Länder ist: Welches Land hat das Recht, einen ein zu sperren? Wenn man deutscher Staatsbürger ist und irgendwo in einem anderen Land ein Verbrechen begeht, darf dieses Land einen dann einsperren?

    Meiner Meinung nach: Ja. Aber nur, so lange sich kein Land findet, das einen zu sich holt und aufnimmt.

    Und wer soll jetzt das Recht haben, einen zu töten? Niemand! Kein Staat darf sich einfach so heraus nehmen, einen Menschen hin zu richten. Würde ein Russe in die USA reisen und zwar in einen Bundesstaat, in dem es noch die "Todesstrafe" gibt, und dort einen Ami umlegen und die Amis hätten vor, diesen Russen hin zu richten, denkt ihr, dass die Russen sich das gefallen lassen würden? Niemals! Es gäbe so lange Druck und Drohungen, bis die Amis den Mann ausgeliefert hätten. Würde man diesen Druck nicht erzeugen, dann würde man es akzeptieren, dass ein anderes Land die eigenen Leute abschlachtet. Die Amis würden ganz sicher nachgeben.

    So, und wieso sollte man das anders machen, wenn ein Ami einen anderen Ami umlegt und ein anderes Land den zum Tode verurteilten Mörder bei sich aufnimmt? Dieses Land würde ihn wahrscheinlich einsperren und viel Geld dafür ausgeben, den Gefangenen zu versorgen. Gefangene kosten viel Geld. Wieso solle man das nicht akzeptieren?

    Das Sterben hat nichts mit dem Boden, auf dem man steht, zu tun. Das Leben geht auch in anderen Ländern weiter. Kein Staat der Welt darf es sich herausnehmen, einen Menschen hin zu richten!
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