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Verleumdnung über Internet ist strafbar

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  1. Autor dieses Themas

    autobert

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    Das Landgericht Berlin hat Google unter Androgung von 250.000€ (ersatzweise Ordnngs-Haft bis 6 Monaten vollstreckbar an einem Vorstandsmitglied) in einem Dringlichkeits-Verfahren untersagt über einen (in einem von Google gehosteten Blog) Verleumdnungen verbreiten zu lassen, siehe dazu:
    Google hostete das Blog, von dem aus die Schmähungen auch in Deutschland abgerufen werden konnten. Über ein Impressum verfügte das Blog nicht. Bevor der Fall vor Gericht landete, hatte der Antragsteller seinen Anwalt eine Abmahnung an Google schicken lassen. Auf die Abmahnung blieb jedoch jede Reaktion aus. Da das Blog nicht über das nach deutschem Recht erforderliche Impressum verfügte, hatte der Anwalt des Betroffenen bei Google "eine Mitverantwortung für die öffentliche Verbreitung verleumderischer Behauptungen" gesehen. Die drei Richter der 27. Zivilkammer des Berliner Landgerichts teilten diese Auffassung.

    Sollte Google der Anordnung nicht nachkommen, droht dem Unternehmen nun ein Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 Euro oder Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten. Die Haftstrafe wäre an einem Vorstandsmitglied zu vollstrecken.
    Quelle: http://www.golem.de/1106/84470.html
    Was haltet ihr davon? Haben die Richter ihren Ermessngsspielraum zu weit ausgelegt? Oder hätte Google nach der Abmahnung die Seite sperren müssen? Wird das Urteil Bestand haben?
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  3. g****e

    Wegen einem fehlendem Impressum Google ankaqqen? Das wäre so als wenn ich hier eine Internetseite hoste, der kein Impressum aufdrück und Lima-City muss dafür büßen.
    Und das "verunglimpflicht" fühlen ist auch so eine Sache. Ich bin zwar nich bei facebook, aber stell mal vor da schreibt jemand "eh man, du bist einfach zu dumm für diese Welt", klagt der normale Mensch dann gleich "der hat gesagt ich wäre dumm, das ist mobbing und pipapo". Kla, da stand was von asozial usw, aber es wurde niemand namendlich genannt. Es könnte Hans Herbert sein, aber auch Peter Neumann. Da hier kein konkreter Name genannt wird ist es meiner Meinung nach nicht direkt zu sagen.

    Hier wurde definitiv falsch entschieden. Vllt postet der betreffende Blogger auch nur Ideen für sein nächstes Buch über eine solche Person? Oder er postet über sich selbst aus Sicht eines dritten? Und Google anzukreiden ist auch unsinn. Wie gesagt: Muss Lima-City dafür sorgen, dass ich ein Impressum habe? Ich denke nicht.

    Liebe Grüße
  4. Autor dieses Themas

    autobert

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    @ggamee: 1. Ohne die namentliche Nennung bzw. ohne die deutliche Erkennbarkeit des Antragsstellers im Blog in dem folgende Beleidungen geäussert wurden:
    "asozial", wäre ein "Spitzel", sei "geisteskrank und schwachsinnig", sei "ein russischer Nazi gewesen" und außerdem irgendwie in einen Mord verwickelt.

    wäre der Prozess nie eröffnet worden.
    2. hätte Google die Unterlassungserklärung unterschrieben und die Anwaltskosten des Beleidigten gezahlt wäre es noch nicht einmal bis zum Prozess gekommen.
    3. hätte Google auf die Meldung des Blogs reagiert und die Seite entfernt wäre es auch nicht bis zur Abmahnung gekommen. Diesen Punkt kann ich nicht belegen gehe aber davon aus dass dies der 1. Schritt eines beleidigten ist. Und da kein Impressum vorhanden muss halt der Hoster Abhilfe schaffen.

    Ob
    ggamee schrieb:
    "eh man, du bist einfach zu dumm für diese Welt"
    schon für eine Beleidigung (mit den nachfolgenden Folgen wie im speziellen Fall) aussreicht wage ich zu bezweiflen. Dies scheint ja ein Standard-Spruch der heutigen Jugend zu sein, wenn sie meint das der andere etwas nicht kapiert hat.

    Als bei Facebook Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), der ehemalige baden-württembergische Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) und Daimler-Chef Dieter Zetsche als "Spitze des Lügenpacks" bezeichnet wurde hat Facebook nach Meldung von Daimler gleich die komplette Gruppen-Seite vom Netz genommen. Du ahnst vielleicht warum.

    Wenn in deinem Blog jemand beleidigt wird, wird er so eine Kontaktmöglichkeit vorhanden als 1. dich auffordern es abzustellen. Kommst du dem nicht nach kann er sich jederzeit an den Hoster also LC wenden um den Missstand zu beseitigen. Erst wenn dieser nicht reagiert kann obiges Scenario sich wiederholen => Abmahnung => keine Reaktion => Urteil. Wie dieses dann ausfällt kann natürlich von Gericht zu Gericht unterschiedlich sein.



    Beitrag zuletzt geändert: 27.6.2011 3:11:25 von autobert
  5. Ja, das alte Spiel, kann die deutsche Justiz im Internet nicht den wirklichen Schuldigen ausmachen, wird der nächstbeste genommen, wo sie irgendwie eine Verantwortung konstruieren können.
    3. hätte Google auf die Meldung des Blogs reagiert und die Seite entfernt wäre es auch nicht bis zur Abmahnung gekommen. Diesen Punkt kann ich nicht belegen gehe aber davon aus dass dies der 1. Schritt eines beleidigten ist. Und da kein Impressum vorhanden muss halt der Hoster Abhilfe schaffen.
    Das mag schon in diesem Fall so gewesen sein, trotzdem kann eine kostenpflichtige Abmahnung auch ohne Vorwarnung (in dem Fall Meldung des Blogs) erfolgen, das ist das Problem.
    2. hätte Google die Unterlassungserklärung unterschrieben und die Anwaltskosten des Beleidigten gezahlt wäre es noch nicht einmal bis zum Prozess gekommen.
    Google musste klagen, es blieb ihnen gar nichts anderes übrig, sie mussten die Rechtslage klären.

    Leider ist das Ergebnis jetzt negativ. Stell dir mal vor, was das jetzt für Google bedeutet. Wenn sich irgendwo auf irgendeinem Google-Blog etwas nicht ganz koscheres befindet und das Impressum fehlt, kann Google ohne Vorwarnung eine Abmahnung ins Haus flattern und sie müssen zahlen.

    Beitrag zuletzt geändert: 27.6.2011 19:52:07 von lama-no2
  6. Autor dieses Themas

    autobert

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    lama-no2 schrieb:
    Ja, das alte Spiel, kann die deutsche Justiz im Internet nicht den wirklichen Schuldigen ausmachen, wird der nächstbeste genommen, wo sie irgendwie eine Verantwortung konstruieren können.
    2. hätte Google die Unterlassungserklärung unterschrieben und die Anwaltskosten des Beleidigten gezahlt wäre es noch nicht einmal bis zum Prozess gekommen.
    Google musste klagen, es blieb ihnen gar nichts anderes übrig, sie mussten die Rechtslage klären.
    nicht Google hat geklagt sondern auf die Abmahnung einfach nicht reagiert, daher wuurde Google verklagt. Konnten sie sich wohl nicht vorsztellen, das jemand sich traut diese Firma zu verklagen.

    lama-no2 schrieb:
    Leider ist das Ergebnis jetzt negativ. Stell dir mal vor, was das jetzt für Google bedeutet. Wenn sich irgendwo auf irgendeinem Google-Blog etwas nicht ganz koscheres befindet und das Impressum fehlt, kann Google ohne Vorwarnung eine Abmahnung ins Haus flattern und sie müssen zahlen.
    Bin gespannt ob das Urteil Bestand hat oder von der nächst högeren kassiert wird, da Google wohl auf jeden Fall Revision einlegen wird gerade damit solches nicht Schule macht. Google wird darauf wieder nicht reagieren und dann evtl. wieder verklagt, da dieses gefällte Urteil ja nur diesen einen Fall betrifft.
    autobert schrieb:
    Abmahnung => keine Reaktion => Urteil. Wie dieses dann ausfällt kann natürlich von Gericht zu Gericht unterschiedlich sein.


    Beitrag zuletzt geändert: 27.6.2011 20:27:12 von autobert
  7. Ich hab hier einen 2. Fall gefunden, diesmal wurde die Beschwerde beim BGH zum Teil abgelehnt und das urteilende Gericht muss jetzt nach den Vorgaben des BGH prüfen ob überhaupt deutsches Recht anwendbar ist.:
    Falsche Behauptungen und Beleidigungen müssen gelöscht werden

    Der BGH wies Googles Einwände zum Teil ab. Die Frage, ob deutsches Recht greift, muss das Oberlandesgericht nun klären. Aber: Es sind Behauptungen zu löschen, wenn der, über den sie aufgestellt werden, beim Bloganbieter Beschwerde darüber einlegt.

    Derjenige, der die Behauptungen aufgestellt hat, muss dann Belege dafür erbringen. Tut er das nicht innerhalb einer "nach den Umständen angemessenen Frist", so der BGH, ist davon auszugehen, dass die Beschwerde über die Beiträge berechtigt ist. Wenn es aber Belege für eine Behauptung gibt, muss der Betreiber des Blogs diese an den Betroffenen weiterleiten.

    Selbst wenn es aber Belege gibt, kann ein Blogeintrag eine "rechtswidrige Verletzung des Persönlichkeitsrechts" darstellen, und dann "ist der beanstandete Eintrag zu löschen". Das hatte Google im vorliegenden Fall nicht getan und auch nicht die vom Kläger geforderte Unterlassungserklärung unterzeichnet. In der Hauptsache ist noch nicht entschieden, der BGH wies den Fall zurück an das Oberlandesgericht. Nur die Beschwerde von Google ist nun abgeschmettert.
    Quelle: http://www.golem.de/1110/87264.html
  8. Es erscheint mir etwas lächerlich muss ich sagen. Es gibt kein Impressum ok und dort wird was auch immer verleumdet aber bitte deswegen eine Gerichtsverhandlung... Ich meine es gibt MILLIONEN Seiten, die keim Impressum haben und auf wahrscheinlich 50% der Seiten ist irgendwo eine Verleumdung zu sehen. Ankämpfen kann man dagegen gar nicht!
  9. Autor dieses Themas

    autobert

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    kill-a-teddy schrieb:
    Es erscheint mir etwas lächerlich muss ich sagen. Es gibt kein Impressum ok und dort wird was auch immer verleumdet aber bitte deswegen eine Gerichtsverhandlung... Ich meine es gibt MILLIONEN Seiten, die keim Impressum haben und auf wahrscheinlich 50% der Seiten ist irgendwo eine Verleumdung zu sehen. Ankämpfen kann man dagegen gar nicht!
    wie du siehst kann man. Und nachdem ich jetzt die Pressemitteilung des Bundesgerichtshofes gelesen habe bin ich mir sicher dass Google sehr schlechte Karten hat, da sie nach amerikanischer Mentalität (Ihr könnt uns gar nichts) nicht reagiert haben und den beleidigenden Blogeintrag einfach nicht entfernt haben. Immerhin geht es dabei um:
    Dort hatte ein Unbekannter über einen Geschäftsmann behauptet, dieser bezahle mit seiner Firmenkreditkarte Besuche in Sexclubs. Der Geschäftsmann klagte gegen Google auf Unterlassung, weil sich der Blogger nicht ausfindig machen ließ.
    Quelle: http://www.golem.de/1110/87264.html
    und nicht um irgendeinen Kinderkram.
    Das es Millionen anderer Seiten gibt auf den verleumdnet wird spielt dabei keine Rolle. Die Webseitenbetreiber und Hoster sollten sich aber das BGH-Urteil genau durchlesen und daraus die richtigen Schlüsse ziehen.

    Beitrag zuletzt geändert: 27.10.2011 3:29:54 von autobert
  10. autobert schrieb:
    Das es Millionen anderer Seiten gibt auf den verleumdnet wird spielt dabei keine Rolle. Die Webseitenbetreiber und Hoster sollten sich aber das BGH-Urteil genau durchlesen und daraus die richtigen Schlüsse ziehen.


    Ja wobei genau diese Einstellung finde ich gerade von Google schon arg daneben. Es ist ja wohl kein Weltuntergang einmal einen Blog-Eintrag zu löschen.
  11. Diskutiere mit und stelle Fragen: Jetzt kostenlos anmelden!

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