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Veröffentlichung schlechter Erfahrung mit Hoster = Rufmord?

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  1. Autor dieses Themas

    ploco

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    ploco hat kostenlosen Webspace.

    Hallo,
    ich habe vor Kurzem schlechte Erfahrungen mit einem meiner Hoster gemacht (natürlich nicht LC ;-)) und möchte den Sachverhalt veröffentlichen, um Andere vor einem Fehler zu bewahren.
    Ist es erlaubt den Namen des Hosters in diesem Kontext zu veröffentlichen? Darf man Schriftverkehr (bspw. Email) unverändert veröffentlichen?
    Ich möchte mich durch das Publizieren der Geschichte nicht strafbar machen und weitere Unannehmlichkeiten vermeiden, aber zeitgleich vor diesem Hoster warnen (der entstandene Schaden beträgt über 1000€).

    Danke für jeden Tipp.
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  3. Gibt doch diese ganzen Portale für Testberichte. Da wird ja auch gutes wie schlechtes über Hott und Hüh geschrieben. Also warum nicht...
  4. Autor dieses Themas

    ploco

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    f2904 schrieb:
    Gibt doch diese ganzen Portale für Testberichte. Da wird ja auch gutes wie schlechtes über Hott und Hüh geschrieben. Also warum nicht...

    Einerseits betrifft die Publikation nicht nur herkömmliche Hostingportale, sondern mehrere Foren und Blogs. Andererseits orientiere ich mich nicht an den Handlungen anderer, denn nicht die Masse entscheidet über Recht und Unrecht, sondern das Gesetz.
  5. So lange du bei der Wahrheit bleibst sehe ich darin keinen Rufmord. Bei der Veröffentlichung von Schriftverkehr musst du imho darauf achten, die Namen/Daten (inkl. EMail, Telefon Telefax etc.) der/des Sachbearbeiters zu schwärzen.

    Beitrag zuletzt geändert: 16.1.2012 19:17:30 von harrybotter
  6. Den Sachverhalt veröffentichen, sofern dabei nur belegbare Dinge genannt werden, ist m. E. in Ordnung.
    Emails und Schriftwechsel zu veröffentlichen, allein schon wg. der Persönlichkeitsrechte der Beteiligten, wohl eher nicht, es sei denn in anonymisierter Form, die keine Rückschlüsse auf Personen zuläßt. Namen, Telefonnummern, Emailadressen u. Aktenzeichen/Vorgangsnummers sollten irreversibel unkenntlich gemacht werden. (Vorsicht bei z.B. Worddokumenten und PDFs, da bleiben unter Umständen Spuren! Am besten kopieren, schwärzen und als Bilddatei veröffentlichen, oder wesentliche Textpassagen einfach textlich in deinem Bericht zitieren.)

    Mit einer "Warnung vor dem Hoster" wäre ich ebenfalls sehr vorsichtig. Aus deinen persönlichen Erfahrungen wirst Du sicherlich keine allgemeingültige Warnung begründen können. Da ist, von der Meinungsfreiheit nicht gedeckte "Rufschädigung" oder Vergleichbares dann durchaus möglich.



  7. kalinawalsjakoff

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    kalinawalsjakoff hat kostenlosen Webspace.

    ploco schrieb:
    Hallo,
    ich habe vor Kurzem schlechte Erfahrungen mit einem meiner Hoster gemacht (natürlich nicht LC ;-)) und möchte den Sachverhalt veröffentlichen, um Andere vor einem Fehler zu bewahren.
    Ist es erlaubt den Namen des Hosters in diesem Kontext zu veröffentlichen? Darf man Schriftverkehr (bspw. Email) unverändert veröffentlichen?
    Ich möchte mich durch das Publizieren der Geschichte nicht strafbar machen und weitere Unannehmlichkeiten vermeiden, aber zeitgleich vor diesem Hoster warnen (der entstandene Schaden beträgt über 1000€).

    Danke für jeden Tipp.


    Nun den Schriftwechsel darfst du sicherlich nicht veröffentlichen, schon wegen der Privatsphäre. Was ndu allerdings in speziellen Foren für Testberichte machen darfst ist folgendes: Du zählst auf was dir gefallen hat und was dir nicht gepasst hast. Aber immer schön bei den Tatsachen bleiben und keine Beleidigungen reinschreiben. Kritik darfst du äußern, aber eben in einer Form, die niemanden verletzt..

    Beispielsweise darfst du Schreiben: "Der Hoster ABC hat meinen Server nicht krrekt verwaltet, er hat den ständig abstürzen lassen und dadurch sind mir Einnahmen von rund 1000 Euro entfallen oder dadurch sind mir Kosten von 1000 Euro entstanden" so in der Art, aber füge nicht aus Frust noch Schimpfworte und Beleidigungen mit ein.
  8. Autor dieses Themas

    ploco

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    fatfreddy schrieb:
    Den Sachverhalt veröffentichen, sofern dabei nur belegbare Dinge genannt werden, ist m. E. in Ordnung.
    Emails und Schriftwechsel zu veröffentlichen, allein schon wg. der Persönlichkeitsrechte der Beteiligten, wohl eher nicht, es sei denn in anonymisierter Form, die keine Rückschlüsse auf Personen zuläßt. Namen, Telefonnummern, Emailadressen u. Aktenzeichen/Vorgangsnummers sollten irreversibel unkenntlich gemacht werden. (Vorsicht bei z.B. Worddokumenten und PDFs, da bleiben unter Umständen Spuren! Am besten kopieren, schwärzen und als Bilddatei veröffentlichen, oder wesentliche Textpassagen einfach textlich in deinem Bericht zitieren.)
    Die Inhalte würde ich in reiner Textform ohne jegliche persönliche Daten veröffentlichen.
    Mit einer "Warnung vor dem Hoster" wäre ich ebenfalls sehr vorsichtig. Aus deinen persönlichen Erfahrungen wirst Du sicherlich keine allgemeingültige Warnung begründen können. Da ist, von der Meinungsfreiheit nicht gedeckte "Rufschädigung" oder Vergleichbares dann durchaus möglich.
    Natürlich würde ich Publikationen nicht als Warnung betiteln, aber letzten Endes läuft eine Veröffentlichung einer schlechten Erfahrung auf nichts anderes als eine Warnung hinaus. Es resultiert ihn jeder Hinsicht eine Rufschädigung, nur stellt sich mir die Frage, ab wann eine solche juristisch geahndet wird (die Veröffentlichung von Fakten und meinem persönlichem Fazit ist nach meinem Rechtsempfinden kein Delikt; wo liegt also die Grenze zwischen "erlaubter und unerlaubter" Rufschädigung?).

    Da ich davon ausgehe, dass der Support des Hosters von einer einzelnen Person geleistet wird bzw. der Hoster eine Ein-Mann-Firma ist, ist ein eindeutiger Rückschluss auf die Person möglich. Ist es unter diesen Umständen auch gestattet den Schriftverkehr (natürlich ohne jegliche persönliche Daten oder Namen) zu veröffentlichen?

    Beitrag zuletzt geändert: 18.1.2012 22:39:14 von ploco
  9. Wenn du als Kund egeschädigt wurdest und Feedback geben willst, dann wird dich daran keiner hindern.
    Deutschland ist in der Hinsicht Meinungen zu äußern imme rnoch relativ frei.
    Doch vor Unwahrheiten würde ich mich in Acht nehmen, die fallen dann halt unter den "Rufmord".

    Meine Meinung aber dazu ist, dass man sich bei solchen Sachen evt. ( wenn nicht schon passiert ) an die entsprechenden Behörden wenden sollte - und wenn nicht kannst du es auch hier posten ( bin schon gespannt ).
    Wie bereits erwähnt würde ich hier aber den Namen von Personen oä. weglassen - den Namen der Firma aber zu nennen ist in dem Fall soweit ich weiß nicht strafbar ( warum auch? )

    Da ich davon ausgehe, dass der Support des Hosters von einer einzelnen Person geleistet wird bzw. der Hoster eine Ein-Mann-Firma ist, ist ein eindeutiger Rückschluss auf die Person möglich. Ist es unter diesen Umständen auch gestattet den Schriftverkehr (natürlich ohne jegliche persönliche Daten oder Namen) zu veröffentlichen?


    Na und, das ist dann doch nicht dein Problem^^ Schriftverkehr würde ich aber wie gesagt nicht veröffentlichen, weil das dann wohl eher unter Datenschutz fallen würde, aber du kannst es doch im Wortlaut übermitteln - darin sollte kein Problem liegen.



    Beitrag zuletzt geändert: 19.1.2012 18:45:06 von l-jenzen
  10. Komplett veröffentlichen würde ich es generell nicht, jedoch hin und wieder aus den Briefen zitieren, um darzulegen bzw. zu verdeutlichen, wie der Hoster reagiert.
    Aber auf jeden Fall: Behalte Kopieen der Mails, und Zitiere nur das, was darin steht.
  11. Diskutiere mit und stelle Fragen: Jetzt kostenlos anmelden!

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