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schweizerische Haftbefehle gegen deutsche Steuerfahnder

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  1. Autor dieses Themas

    wpl

    wpl hat kostenlosen Webspace.

    Ist es richtig, dass die Schweizer Justiz Haftbefehle gegen deutsche Steuerfahnder erlässt, die Daten, die bei der Ermittlung von Steuersündern nützlich sind, illegal beschafft haben (qua Ankauf gestohlener Daten)?

    Diese Frage kann man auf mehrere Arten beantworten:

    1. Aus Sicht der Schweizer Justiz ist das Vorgehen natürlich richtig, weil die Justiz ja schließlich dazu da ist, Rechtsverstöße zu verfolgen.

    2. Aus Sicht der Politik ist die ganze Sache natürlich schlecht, da es hierdurch wieder zu Verstimmungen zwischen Deutschland und der Schweiz kommt. Andererseits: Die Mühlen der Justiz sind ja (zumindest meines Wissens) nicht durch die schweizerische Politik, sondern die Justiz angeworfen worden - und diese sollte eigentlich (wie in Deutschland auch) im Idealfall unabhängig von der Politik arbeiten.

    3. Aus Sicht Deutschlands (zumindest, was den finanziellen Aspekt angeht, aber auch aus rechtlichen Gründen, weil die Steuerfahnder ja versucht haben, deutsches Recht durchzusetzen, wenn auch mit fragwürdigen Mitteln) ist dieses Vorgehen natürlich unakzeptabel.

    Die Reaktionen in Deutschland sind aus diesem Grund naturgemäß gespalten:

    "Rechtspositivisten" (wie ich sie einmal nennen will) haben natürlich Verständnis für das Schweizer Vorgehen (wie z.B. der FDP-Generalsekretär Döring, siehe FAZ), während "Fiskalisten", die in erster Linie an die Finanzen Deutschlands denken, in höchster Weise empört sind und "Vergeltung" fordern. So fordert der Vorsitzende der Deutschen Steuergewerkschaft ein "hartes Vorgehen", ähnlich wie das der USA, z.B. die Androhung des Abbruchs der Geschäfte (was immer as auch sein möge). Gegenüber den USA sei die Schweiz ja auch eingeknickt - das Bankgeheimnis ist gegenüber den USA gelockert worden (die USA erhalten nunmehr die Daten der Steuerhinterzieher)

    Allerdings - Zwischen dem Rechtssystem der USA und dem Deutschlands gibt es einen Unterschied:

    - Die USA hätten niemals Daten illegal ankaufen können, um damit Steuerhinterzieher dingfest zu machen - in den USA gilt nämlich die "fruit of the poisonous tree-"Doktrin, die ein unbedingtes Beweisverwertungsverbot für illegal beschaffte Beweise vorsieht.
    - Diese Doktrin gilt in Deutschland nicht (Ausnahmen: durch Folter erpresste Geständnisse o.ä.), siehe auch ein Papier vom wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestags. Begründet wird dies mit dem unterschiedlichen Rechtsystem. Allerdings: ein endgültiges Urteil in Steuersachen hat das Bundesverfassungsgericht noch nicht gefällt (sieh Frankfurter Rundschau)

    Aber so oder so, verzwickt ist die Situation allemal.

    Ich meine, das angestrebte Abkommen zwischen Deutschland und der Schweiz betreffs Steuerhinterziehung sollte bald zustandekommen, damit solche Dinge überhaupt nicht mehr vorkommen (auch wenn es natürlich aus deutscher Sicht unbefriedigend ist, nicht alle hinterzogenen Steuern einkassieren zu können). Eine andere Möglichkeit zur Bereinigung gibt es nicht, meine ich.

    Beitrag zuletzt geändert: 3.4.2012 12:48:14 von wpl
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  3. Imho hat die Schweiz da vollkommen Recht. Wenn D so blöd ist und schweizer Recht bricht, hat es dafür gerade zu stehen, wie für allen anderen Mist, den es baut, auch.
  4. kaetzle7

    Moderator Kostenloser Webspace von kaetzle7

    kaetzle7 hat kostenlosen Webspace.

    Auch für mich steht ganz klar fest, dass das Beispiel dieser Steuerfahnder nicht Schule machen darf. Ein Unrecht darf nicht mit Unrecht bekämpft werden dürfen - schon gar nicht von einer öffentlichen Stelle. Die Politik muss hier genauso unabhängig von der Justiz arbeiten, wie die Justiz unabhängig von der Politik arbeitete - wäre ja noch schöner, wenn legitime Urteile eines demokratischen Rechtsstaates die Politik eines anderen Landes beeinflussen würden.
  5. Die Haftbefehle haben eher nur einen symbolische Bedeutung, solange keine Auslieferungsantrag gestellt wird... ;)
    Ansonsten war das Verhalten der Steuerfahnder eindeutig illegal also gibt es da imho wenig zu diskutieren.
  6. lama-no2 schrieb:
    Ansonsten war das Verhalten der Steuerfahnder eindeutig illegal also gibt es da imho wenig zu diskutieren.

    Illegal vielleicht schon, aber ich denke beide Seiten haben Recht...
    Für die Schweiz ist es positive Werbung da die Leute sehen sie kümmern sich um die Datensicherheit (auch wenn das Gegenteil passiert ist)
    Im Gegensatz dazu ist es nicht sehr toll Leute mit Geld mit dem sie illegal die Grenze überwuert haben, oder es über Umwege in die Schweiz bekommen haben mit offenen Armen Willkommen zu heißen.

    In diesem Sinne wäre es wohl eher so, dass die Daten nicht vor Gericht verwendet werden dürften, aber andererseits könnte man durchaus meinen die Schweiz leiste "Mithilfe" an Steuerhinterziehugn was dann wohl ein bisschen größerer Vorwurf wäre wie eine CD zu kaufen... (sollte sich jemand damit auskennen, das ist lediglich meien meinung nicht "Recht" ;-) )
  7. Ich finde es schlecht.
    Die Schweiz sollte langsam mal aufhören, Deutschen Steuerhinterziehern zu helfen.
    Wir helfen ja auch keinen Schweizer Steuerhinterziehern.
  8. Solange es in der Schweiz das Bankgeheimnis per Gesetzt hütet sind die Haftbefehle ja nicht zu Diskutieren. Politisch ist es natürlich ein Unding das Menschen immer noch Schwarzgeld in die Schweiz schleppen.
  9. Die Schweiz setzt nur Ihr nationales Recht um. Daher ist es legitim. Wie sehr es auch moralisch sinnvoll ist, darüber kann man streiten.
    Ich bin es allerdings nicht fair, dass hier 2-3 deutsche Beamte an den Pranger gestellt werden. Diese haben nicht aus eigennutz gehandelt, sonder im Dienste des Vaterlandes. Von daher ist es schon absurd. Ich hätte es verstanden wenn man die Finanzbehörde an sich verurteil hätte.
  10. kaetzle7

    Moderator Kostenloser Webspace von kaetzle7

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    methodik-ii schrieb:
    Ich bin es allerdings nicht fair, dass hier 2-3 deutsche Beamte an den Pranger gestellt werden. Diese haben nicht aus eigennutz gehandelt, sonder im Dienste des Vaterlandes. Von daher ist es schon absurd. Ich hätte es verstanden wenn man die Finanzbehörde an sich verurteil hätte.
    Es fehlte noch, dass du schreibst "sie haben doch nur Befehle ausgeführt" - vor ein paar Jahrzehnten haben auch viele versucht sich so aus ihrer Verantwortung zu ziehen. Anders gesagt: die Finanzbeamten hätten sich auch aus Gewissensgründen weigern können diese Aktion durchzuführen, da sie das nicht taten müssen sie jetzt auch dafür gerade stehen.
  11. @Methodik-ii: Wenn dir dein Arbeitgeber sagen würde, du solltest in die Konkurrenzfirma einbrechen, um dort Daten zu stehlen oder in deren Computer Werte verfälschen, so dass sie fehlerhafte Produkte herstellen würden, und du das tätest, denkst du, dass du dann straffrei davon kämst?
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