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Was haltet ihr von "möglichen" Abmahnwellen, wegen Links

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  1. Autor dieses Themas

    computerkurs2011

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    Urteil des Landgerichts Hamburg

    Hallo liebe Limaner,

    ich möchte euch Heute auf eine Urteil des Landgerichts Hamburg aufmerksam machen, dass uns wohl wahrscheinlich alle aus dem Forum betreffen wird. Ich wurde auf dieses Urteil durch das Computermagazin CHIP (Ausgabe 08/2012 Seite 26) aufmerksam. In dem Urteil vom Landgericht Hamburg geht es darum das User für eingebetette Videos (z.B. von Youtube) haften. Hier ein Zitat aus dem Urteil "Indem er dieses sowie auch jede anderweitige Prüfung des Beitrags auf seine Rechtmäßigkeit unterließ, hat der Beklagte die ihm nach den konkreten Umständen des Einzelfalls aufzuerlegenden Prüfungspflichten verletzt.". Durch das Urteil, so schreibt es die CHIP, fürchten Experten das es bald eine Abmahnwelle gegen alle die Videos im Internet veröffentlichen, die andere Perosnen kretisieren. Den das Landgericht Hamburg hat entschieden das die Poster für den Inhalt der Videos haftbar gemacht werden können, das stellt auch für uns eine "Bedrohung" dar, den ich bin mir sicher das nicht alle von uns ihre Angaben (Filme die bei Google gefunden werden) und deren Inhalte sorgfältig rescher schieren und somit einer Abmahnung entkommen können. Allerdings will der Beklagte in Berufung gehen vor dem Bundesgerichtshof, es heißt also abwarten und Tee trinken. Hoffentlich hat das Urteil keine Abmahnwelle zur Konsequenz.

    Was sagt Ihr dazu? Habt Ihr den Beitrag auch in der CHIP gelesen?

    MfG cpk2011

    P.S. Ich habe jetzt das gröbste richtig gestellt.


    Beitrag zuletzt geändert: 13.8.2012 21:05:41 von computerkurs2011
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  3. schinkenmedia

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    computerkurs2011 schrieb:
    Urteil des Landgerichts Hamburg

    Hallo liebe Limaner,

    ich möchte euch Heute auf eine Urteil des Landgerichts Hamburg aufmerksam machen, dass uns wohl wahrscheinlich alle aus dem Forum betreffen wird. Ich wurde auf dieses Urteil durch das Computermagazin CHIP (Ausgabe 08/2012 Seite 26) aufmerksam. In dem Urteil vom Landgericht Hamburg geht es darum das User für gepostete Links haften. Hier ein Zitat aus dem Urteil "Indem er dieses sowie auch jede anderweitige Prüfung des Beitrags auf seine Rechtmäßigkeit unterließ, hat der Beklagte die ihm nach den konkreten Umständen des Einzelfalls aufzuerlegenden Prüfungspflichten verletzt.". Durch das Urteil, so schreibt es die CHIP, fürchten Experten das es bald eine Abmahnwelle gegen alle die Links im Internet veröffentlichen. Den das Landgericht Hamburg hat entschieden das die Poster für den Inhalt der Links haftbar gemacht werden können, das stellt auch für uns eine "Bedrohung" dar, den ich bin mir sicher das nicht alle von uns ihre Links und deren Inhalte sorgfältig rescher schieren und somit einer Abmahnung entkommen können. Allerdings will der Beklagte in Berufung gehen vor dem Bundesgerichtshof, es heißt also abwarten und Tee trinken. Hoffentlich hat das Urteil keine Abmahnwelle zur Konsequenz.

    Was sagt Ihr dazu? Habt Ihr den Beitrag auch in der CHIP gelesen?

    MfG cpk2011



    Pfff...Die können doch nicht Tausende von Internetbenutzern anklagen wegen irgendwelchen Links...In diesem Einzelfall denke ich hat der Angeklagte keine Chance, aber im ganzen denke ich nicht, dass eine Abmahnwelle droht. Und selbst wenn, wie viele Millionen Links gibt es im Internet? Ich denke, selbst wenn würden wir weitestgehend verschohnt bleiben.

    MfG
  4. Autor dieses Themas

    computerkurs2011

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    Ich bin mir in dieser Sache noch nicht so richtig sicher ob eine Abmahnwelle auf uns zukommt. Ich kann nur hoffen, das es nicht so sein wird. Allerdings hast du in einer Art auch wieder Recht, so viele Abmahnungen zu verschicken würde uns den Regenwald kosten.

    Was sagt ihr dazu? Eure Meinungen und Vermutungen sind jetzt und hier gefragt.

    MfG cpk2011
  5. m******e

    computerkurs2011 schrieb:
    Urteil des Landgerichts Hamburg

    Hallo liebe Limaner,

    ich möchte euch Heute auf eine Urteil des Landgerichts Hamburg aufmerksam machen, dass uns wohl wahrscheinlich alle aus dem Forum betreffen wird. Ich wurde auf dieses Urteil durch das Computermagazin CHIP (Ausgabe 08/2012 Seite 26) aufmerksam. In dem Urteil vom Landgericht Hamburg geht es darum das User für gepostete Links haften. Hier ein Zitat aus dem Urteil "Indem er dieses sowie auch jede anderweitige Prüfung des Beitrags auf seine Rechtmäßigkeit unterließ, hat der Beklagte die ihm nach den konkreten Umständen des Einzelfalls aufzuerlegenden Prüfungspflichten verletzt.". Durch das Urteil, so schreibt es die CHIP, fürchten Experten das es bald eine Abmahnwelle gegen alle die Links im Internet veröffentlichen. Den das Landgericht Hamburg hat entschieden das die Poster für den Inhalt der Links haftbar gemacht werden können, das stellt auch für uns eine "Bedrohung" dar, den ich bin mir sicher das nicht alle von uns ihre Links und deren Inhalte sorgfältig rescher schieren und somit einer Abmahnung entkommen können. Allerdings will der Beklagte in Berufung gehen vor dem Bundesgerichtshof, es heißt also abwarten und Tee trinken. Hoffentlich hat das Urteil keine Abmahnwelle zur Konsequenz.

    Was sagt Ihr dazu? Habt Ihr den Beitrag auch in der CHIP gelesen?

    MfG cpk2011
    Also, Moment mal..

    1) stimmen die Angaben nicht, denn es geht nicht um gepostete Links, sondern um Einbettung eines Videos
    2) hat der betreffende bloggende Rechtsanwalt dieses Video nicht neutral dargestellt, sondern eindeutig Stellung zum Nachteil des betroffenen Arztes bezogen
    3) wusste der Blogger nicht, dass der Arzt nicht nur gegen das ZDF juristisch vorging, sondern gegen jeden der den Beitrag weiter verbreitet
    4) fehlen vom TE jegliche, nachvollziehbare Quellenangaben, sodass zunächst selbst recherchiert werden muss

    Daraus ergibt sich für mich Panikmache möglicher Abmahnwellen, denn die ganze bisherige Geschichte stellt sich bislang etwas anders dar:

    Wie kam es dazu?
    Das (bislang vorläufige) Urteil

    Bitte etwas sorgfältiger recherchieren, was dem Verurteilten ja ebenfalls zur Last gelegt wird.. ;)
    Danke!

    Recherche? Google hilft.




    Beitrag zuletzt geändert: 13.8.2012 17:24:41 von menschle
  6. Autor dieses Themas

    computerkurs2011

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    Das was du schreibst stimmt schon, aber ein Link zu einem Film ist immer noch ein Link. Von daher denke ich mal das man später vor Gericht nicht einen so großen Unterschied zwischen Film-Link und Text-Link machen wird. Ich weiß es nicht aber ich Vermute es mal. Also ergänze ich jetzt noch mal meinen Oberen Beitrag, damit das ich es "vermute", das kein Unterschied zwischen Text-Link und Film-Link gemacht wird. Da beide Typen auf eine Quelle hinweisen. Das der Angeklagte das nicht Neutral dargestellt hat habe ich mit absicht verschwiegen, da ich eure Meinungen zum Thema der "möglichen Abmahnwelle" hören wollte und nicht die zu diesem Einzellfall.

    Allem in Allem hat das wohl nicht so gut geklappt und ich entschuldige mich, wenn es falsch verstanden wurden ist oder ich für euch zu wenige Informationen bereit gestellt habe.

    MfG cpk2011

    P.S. Am besten schließen wir da Thema an dieser Stelle, damit nicht mehr Missverständnise auftreten oder am Ende noch eine Unruhe ausbricht.

    Beitrag zuletzt geändert: 13.8.2012 17:36:54 von computerkurs2011
  7. Ich finde es zwar eine frechheit, aber das schaffen die doch eh nicht jeden anzuklagen wenn er einen Link postet. Dann hätten die ja schon die halbe Welt anklagen müssen. Also ich denke mal das die damit nicht durchkommen werden.
  8. m******e

    computerkurs2011 schrieb:
    Das was du schreibst stimmt schon, aber ein Link zu einem Film ist immer noch ein Link. Von daher denke ich mal das man später vor Gericht nicht einen so großen Unterschied zwischen Film-Link und Text-Link machen wird
    ...
    das kein Unterschied zwischen Text-Link und Film-Link gemacht wird.

    ^^ Es geht nicht um Links (Verweise), sondern um Einbettung eines Video im eigenen Blog.

    menschle schrieb:
    1) stimmen die Angaben nicht, denn es geht nicht um gepostete Links, sondern um Einbettung eines Videos

    Das macht einen großen Unterschied.

    ;)
  9. Autor dieses Themas

    computerkurs2011

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    Film =
    <iframe width="560" height="315" src="http://www.youtube.de/abcdef" frameborder="0" allowfullscreen></iframe>

    Link =
    <a href="http://www.youtube.de/abcdef"></a>


    In beiden Codes ist die Bezugsadresse angegeben. Daher ist das für mich das selbe. Von Mir aus kann die Frage auch lauten, was haltet Ihr von einer möglichen Abmahnwelle wegen eingebetteten Filmen. Das trifft auf uns alle genauso zu. Da die meisten in Sozial Networks solche posten oder auch in Blogs, Messenger usw. Beiden Fälle stellen ein unschönes Zinarium da.

    MfG cpk2011

    P.S. Ich nehme es nicht so groß mit dem Unterschied zwischen eingebetteten Filmen oder Links, denn die Links sind in einer Art auch in die Seite eingebettet und können genauso gut auf ein Film Verweisen. Es lässt sich sicherlich darüber Streiten ob es groß oder kleine Unterschiede gibt, aber ich möchte nun mal Wissen was Ihr von einem Zenarium haltet, das Abmahnwellen auf uns zu kommen könnten. Auch wenn der Fall oben nur in Abgewanter Form dazu passt. Ich verstehe natürlich das du alles lieber genau und klar haben möchtest, so ist nun aber mal nicht mein Schreibstile.
  10. m******e

    computerkurs2011 schrieb:
    Film =
    <iframe width="560" height="315" src="http://www.youtube.de/abcdef" frameborder="0" allowfullscreen></iframe>

    Link =
    <a href="http://www.youtube.de/abcdef"></a>


    In beiden Codes ist die Bezugsadresse angegeben. Daher ist das für mich das selbe. Von Mir aus kann die Frage auch lauten, was haltet Ihr von einer möglichen Abmahnwelle wegen eingebetteten Filmen. Das trifft auf uns alle genauso zu. Da die meisten in Sozial Networks solche posten oder auch in Blogs, Messenger usw. Beiden Fälle stellen ein unschönes Zinarium da.

    MfG cpk2011

    P.S. Ich nehme es nicht so groß mit dem Unterschied zwischen eingebetteten Filmen oder Links, denn die Links sind in einer Art auch in die Seite eingebettet und können genauso gut auf ein Film Verweisen. Es lässt sich sicherlich darüber Streiten ob es groß oder kleine Unterschiede gibt, aber ich möchte nun mal Wissen was Ihr von einem Zenarium haltet, das Abmahnwellen auf uns zu kommen könnten. Auch wenn der Fall oben nur in Abgewanter Form dazu passt. Ich verstehe natürlich das du alles lieber genau und klar haben möchtest, so ist nun aber mal nicht mein Schreibstile.

    Sag mal, Du stellst da etwas in den Raum, nimmst jedoch keinen Bezug auf Antworten?

    computerkurs2011 schrieb:
    P.S. Am besten schließen wir da Thema an dieser Stelle, damit nicht mehr Missverständnise auftreten oder am Ende noch eine Unruhe ausbricht.
    Dann bin auch ich :approve:

    So ein Schwachsinn. Ehrlich.
  11. Was in den Raum stellen finde ich gut , da damit über weitreichende Konsequenzen rechtzeitig nachgedacht werden kann. Und ob Film, Bild, Audio oder Text ist nicht relevant da alles Informationen enthält für die man dann haftbar gemacht werden kann.
    Beispiel ich bette ein Bild in meinen Beitrag ein , für mich ist das harmlos , ich kümmere mich nicht weiter darum , dann wird das Bild wird unter Verwendung des gleichen Namen ausgetauscht, durch ein z.B politisch anstößigen (Papst bei Gewaltverbrechen oder sonst was kriminelles), Und dann bin ich dran weil ich das irgendwann mal in meinen Beitrag hatte und nicht nachweisen kann das zuerst ein Harmloses Bild da war?:wall:
  12. computerkurs2011 schrieb:
    Von Mir aus kann die Frage auch lauten, was haltet Ihr von einer möglichen Abmahnwelle wegen eingebetteten Filmen.

    Genau das sind dieargumentaorischen Windmühlen, gegen die menschle gerade zu kämpfen hat!

    Das Einbinden eines Videos (Urteilsinhalt!) und das Setzen eines Links sind zwei gänzlich unterschiedliche Sachverhalte, die auch ganz unterschiedlich zu werten sind. Aber egal. Hier herrscht anscheinend der Tenor, daß ein Gericht, das über Vorgänge im Internet entscheidet prinzipiell Vertreter des Bösen ist. Hintergründe, Argumente und Logik sind dabei anscheinend wenig relevant. Ich halte es für legitim, daß der Kläger gegen ein rufschädigendes Video vorgeht. Dabei ist es nicht relevant, warum dieses Video irgendwo zu sehen ist. Wer dieses Video in seine Seite eingebunden hat, wird sich was dabei gedacht haben. Wenn nicht, ist das ausschließlich sein Problem.

    Ich nehme es nicht so groß mit dem Unterschied zwischen eingebetteten Filmen oder Links,

    Das ist ausschließlich dein Problem. Die Augen vor Unterschieden zu verschließen, beseitigt diese nicht.


    @querdenker: Du denkst gerade auch mal wieder, wenn überhaupt, einfach nur schräg statt quer und, vor allem,. ziemlich am Thema vorbei. Das Einbinden fremder Inhalte ist immer ein Risiko. Das ist nicht neu und bringt nur deshalb Probleme, weil sich der Einbindende so dumm anstellt und freiwillig auf die mögliche Kontrolle dessen, was er sich zu Eigen macht, verzichtet. Es ist durchaus korrekt, daß er dafür im Zweifelsfalle zur Verantwortung gezogen wird. Ganz ehrlich. Die Möglichkeit, denen, die ungefragt Inhalte von mir in ihre Seiten einbinden, spontan peinliche Ersatzinhalte unterzujubeln, nutze ich sehr gern.Das Risiko, daß diejenigen rückfällig werden, ist recht gering. *g*


    Hört auf, hier rumzumeckern! Auch im Internet endet eure persönliche Freiheit dort, wo sie andere in ihrer Freiheit beschränkt.
  13. fatfreddy schrieb:
    Hier herrscht anscheinend der Tenor, daß ein Gericht, das über Vorgänge im Internet entscheidet prinzipiell Vertreter des Bösen ist.


    Wohl eher nicht "ein Gericht" - eher "das Landgericht Hamburg" - dieses Gericht ist bekannt dafür, grundsätzlich immer im Sinne der Kläger zu entscheiden (mir ist keine Ausnahme bekannt, lasse mich aber gern eines besseren belehren ;)), weshalb sich Kläger natürlich bevorzugt (soweit möglich) an dieses spezielle Gericht wenden. Wahrscheinlich hat wohl diese Tatsache zum "Pawlow-Reflex" geführt, denn für manche ist das Landgericht Hamburg in dieser Beziehung ein regelrechtes "rotes Tuch".

    In diesem Fall hat das Gericht aber wohl recht, und so stimme ich fatfreddy im Übrigen auch zu.
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