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Grafiken für Referat verwenden

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  1. Autor dieses Themas

    das-koenigreich

    das-koenigreich hat kostenlosen Webspace.

    Hi,

    jeder verwendet Grafiken in Referaten. Manche machen Quellenangaben, manche nicht. Manche machen Quellenangaben, sobald der Lehrer darauf besteht. Doch beim Urheber nachgefragt, ob man seine Werke verwenden darf, oder nachgesehen, ob er Lizenzangaben gemacht hat, das macht denke ich keiner.

    Doch wie sieht das rechtlich aus? Eine kurze Suche hat hauptsächlich "Wenn du eine Quellenangabe machst, ist das in Ordnung." ergeben. Doch worauf basiert das?
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  3. Das basiert darauf das du ja in der Regel keinen geldwerten Vorteil hast wenn du ein Referat hältst, eine Quellenangabe MUSS immer sein, egal ob gefordet oder nicht, fehlt die Quelle wird automatisch von einem selbstgeschafenen Werk ausgegangen was im Zweifel eine Urheberrechtsverletzung darstellt.

    Wenn du aber bspw. ein Referat auf einer Messe hältst um bspw. ein Produklt zu bewerben dann solltest du Genehmigungen einholen oder frei verwendbare Grafiken verwenden (komerzielle Nutzung erlaubt !), eine Quellenangabe ist in beiden Fällen immer nötig.
  4. Autor dieses Themas

    das-koenigreich

    das-koenigreich hat kostenlosen Webspace.

    In D gibt es doch aber kein Fair-Use-Prinzip und ich lebe nicht in den USA.
  5. das hat mit der Fair-Use regelung nicht sonderlich viel zu tun.
    Es ist in Deutschland so, dass (wie fatfox schon sagte) du Grafiken bei geschlossenen und nicht kommerziellen Veranstaltungen unter Quellennennung frei verwenden darfst. (Also Referaten etc.)
    Bei uns an der Uni ist das ein Grund aus dem man sich bei fast allen Veranstaltungen vorher anmelden musst(ansonsten wären sie Öffentlich und der Professor müsste darauf achten wo er die Grafiken her hat)

    Beitrag zuletzt geändert: 16.9.2012 23:22:38 von thecity
  6. Die Quellenangabe reicht nicht aus.
    Für den privaten nichtöffentlichen Gebrauch wird zwar normalerweise kein Aufstand deshalb gemacht, aber rechtlich ist es nicht legal.
    Das Urheberrecht regelt sehr genau, dass für die Nutzung von nicht freien Grafiken und Bildern, nicht einfach so erlaubt ist.
  7. Autor dieses Themas

    das-koenigreich

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    Ich habe es bisher auch so gesehen, wie Kleinhasen. Hat einer von euch eine Quelle dafür, dass das legal sei?
  8. das-koenigreich schrieb:
    Ich habe es bisher auch so gesehen, wie Kleinhasen. Hat einer von euch eine Quelle dafür, dass das legal sei?


    So schwer ist das doch nun wirklich nicht. :wink: Alles Wesentliche ist deutlich, in gewohnt umfangreicher und deutlicher Form, im deutschen Urheberrecht geregelt.

    Zur Anwendung kämen im genannten Falle wohl

    § 52a Öffentliche Zugänglichmachung für Unterricht und Forschung
    § 51 Zitate
    sowie, mit ein wenig Kreativität in der Begründung, auch
    § 46 Sammlungen für Kirchen-, Schul- oder Unterrichtsgebrauch

    Zweckgebundene Verwendung mit Quellenangabe sollte demnach wohl erlaubt sein.

    Soweit meine Meinung zur rechtlichen Seite der ursprünglichen Frage.
    Da der Begriff "Graphik" aber vom TE nicht näher erläutert wurde, ist eine weitere fachliche Einordnung schwierig. Als Lehrer hätte ich eventuell Einwände gegen die Verwendung von erläuternden Graphiken, die nicht vom Referenten selbst erstellt wurden. Aber ich vermag nicht zu sagen, ob sich die Gepflogenheiten an Schulen in den letzten Jahrzehnten nicht verändert haben.
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