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Auto gekauft, 1 Jahr Gewährleistung, 3 mal Werkstatt

lima-cityForumSonstigesAuto & Motorrad

  1. Autor dieses Themas

    xstyleskaterx

    xstyleskaterx hat kostenlosen Webspace.

    Hallo zusammen,
    zu meinem problem:

    Habe ein BMW 523i E60 LCI im 07.2012 gekauft, seit dem leider nur Probleme!!!
    Das Fahrzeug wird Finanziert.

    Reparaturen bis jetzt (bei BMW checkheft)
    Große Inspektion gleich 2 wochen nach dem Kauf 800 € (Keine Kosten erstattet bekommen - ist normal.)

    Dann Fahrt nach Italien: Zündspulen und Kerzen defekt. ca. 900 € (Zündspulen sind kein verschleissteil - Keine Kosten von Händler erstattet bekommen) (1. Nachbesserung)

    Nach Italien, die Lambda Sonde / Stickstoffoxidsensor (Auf Kulanz die Ersatzteile von BMW, Arbeitszeit ca. 180 € von Händler) (2. Nachbesserung) - keine Kosten für mich

    Jetzt der Injektor. (Voraussichtlich 25% ich, 25 % Händler, 50 % BMW) (3. Nachbesserung) - MIT Kosten für mich! - WAS SOLL DAS?
    eine volle Kostenübernahme hat er abgelehnt mit dem argument: das ist keine neues fahrzeug und hat keine garantie, ich habe aber gewährleistung und bin im 5. ten Monat!!!

    **was mir neulich aufgefallen ist: wenn ich das schiebedach kippe, also nicht komplett einfahre / öffne, sondern nur nach oben kippe - das passt und funktioniert.
    **aber wenn ich den spalt wieder zumachen will, dann geht es zu 85 % zu, und dann geht es automatisch wieder auf, solange ich nicht von drausen während dem schliessen draufdrücke.
    **Ist es ein Verschleisteil?

    Habe ich die Möglichkeit gesetzlich von Kaufvertrag zurück zu tretten? Wie? mit Anwalt oder ohne?

    Kann ich das Auto im Fall das es mit rückgabe nicht geht, das auto anders loszuwerden,
    zb. verkaufen an privat oder Händler (andere Händler) oder Tausch gegen ein anderes Auto oder in Anzahlung geben...
    wie läuft es dann mit kredit weiter...?

    Danke im Voraus
    Grüße
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  3. Du solltest unerzüglich einen Anwalt aufsuchen oder zumindest dein Problem auf http://www.frag-einen-anwalt.de/ schildern. Imho hast du mit der bereitwilligen 1. Zahlung (Zündspulen und Kerzen) zu erkennen gegeben. dass du deine Rechte nicht kennst bzw. um des lieben Friedens willen auf sie verzichtest. Dass der Händler dies jetzt ausnutzt ist nur natürlich.

    Beitrag zuletzt geändert: 12.12.2012 22:19:30 von harrybotter
  4. Schiebedach ist kein Verschleissteil, hättest du vor dem Kauf prüfen sollen.

    Wann die Inspektion fällig ist hättest du vor dem Kauf prüfen sollen und vor dem Kauf machen lassen sollen bezahlt durch den Verkäufer (genau wie TÜV und AU)

    Lambdasonde kann je nach Laufleistung sczhon mal kommen, und ist ja auch erstattet wurden.

    Injektoren sind eine bekannte BMW Krankheit, auch hier kommt es auf die Laufleistung an, beim 525d den ich ab und zu habe haben die Injektoren 400.000 km gehalten. Im Prionzip ist ein Injektor ein Verschleißteil da er sich bei vorgesehener Funktion abnutzen kann, daher finde ich die gefundene Lösung durchaus akzeptabel, ich würde den Termin nutzen um die anderen Injektoren zu prüfen und das Fahrzeug nochmal gründlich checken zu lassen, im Zweifel von einem Sachverständigen damit das kein grieschisches Auto wird (eins wo Geld drinn verschwindet)

    Einen Rücktrittsgrund sehe ich aber atm nicht gegeben, was auch schwierig sein dürfte je nachdem wie deine Finanzierung aussieht gehört das Auto bis zur abzahlung nämlich der Bank.
  5. xstyleskaterx schrieb:
    Habe ein BMW 523i E60 LCI im 07.2012 gekauft, seit dem leider nur Probleme!!!

    Baujahr? Laufleistung?

    Der E60 wird seit 2003 gebaut. Je nach Alter und Laufleistung (Zahlen, über die Du dich ausschweigst), muß man über Kulanz erst gar nicht nachdenken. Wenn sie überhaupt gewährt wurde, kannst Du froh sein.

    Inspektionen sind normal und sollten vor dem Kauf in die Kalkulation der Unterhaltskosten einbezogen werden. Da hat wohl jemand schlecht verhandelt. :wink:

    Zündspule, Kerzen, Lambda-Sonde... Fahrzeugalter, Laufleistung?

    Was die Gewährleistung betrifft:
    Fakt ist, daß es hier wohl um unterschiedlichste Fehler geht. Für jeden einzelnen Fehler hat der Händler, sofern dieser Fehler überhaupt der Gewährleistung unterliegt (siehe Ausführungen von fatfox) und nur dann Ansprüche deinerseits bestehen würden, ein grundsätzliches Nachbesserungsrecht.

    Das Zauberwort "Verschleiß" ist ein gern genutzer Hebel, um Garantien/Gewährleistungen einzuschränken oder abzulehnen. Diesem Zauber wirksam zu widerstehen, bedarf es fachlicher Unterstützung.

    Da kann nur ein Fachanwalt, eventuell zusammen mit einem Sachverständigen, rechtssichere Aussagen treffen!


    fatfox schrieb: Einen Rücktrittsgrund sehe ich aber atm nicht gegeben, was auch schwierig sein dürfte je nachdem wie deine Finanzierung aussieht gehört das Auto bis zur abzahlung nämlich der Bank.

    Die Bank ist Eigentümer, der Threadersteller ist Besitzer. Wenn die Finanzierung über den Händler erfolgt ist, liegt hier eh ein Koppelgeschäft zu Grunde, so daß bei einem Kaufrücktritt wohl auch die Finanzierung abgewickelt wird.
    Es wäre auch ein Unding, wenn ein Kunde, bei einem Finanzkauf/Leasing, kaufrechtlich schlechter gestellt wäre, als ein Barzahler






    Beitrag zuletzt geändert: 13.12.2012 0:07:17 von fatfreddy
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