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  1. Autor dieses Themas

    fbd

    fbd hat kostenlosen Webspace.

    Hallo,

    hab da mal ne Frage zur rechtlichen Situation, allerdings in Österreich, nicht in Deutschland.

    Ich plane mir nebenbei etwas Geld zuzuverdienen, da ich sehr bewandert bin mit zahlreichen Programmen und immer wieder von Bekannten Anfragen erhalte die mir auch Geld dafür geben wollen (je nach Laune und Sympathie nehme ich es an oder auch nicht...), habe ich mir überlegt im Internet diverse Vorlagen (MS/Open Office, Photoshop, Scripts etc.) anzubieten - zwar sehr günstig aber dennoch um meine nicht endenwollende Geldgier zu befriedigen ;)

    Daher frage ich mich, ob hierfür die Anmeldung eines Gewerbes von Nöten ist oder ob man diese Dinge auch privat vertscheppern kann, bzw. was ich brauche um dies zu dürfen, wie sowas versteuert wird etc.

    Bin leider ein totaler Noob was diese rechtlichen Dinge betrifft und bin bei der Google-Suche, v.a. da ich mein Anliegen nicht so definieren kann damit ich brauchbare Ergebnisse erhalte, auf nichts gestoßen was mir weiterhilft, weiß aber dass dieses Forum hier voll mit Experten ist die eigentlich zu jedem Thema etwas wissen.

    Ich konnte bisher lediglich in Erfahrung bringen dass es mir seitens Microsoft und Adobe wohl erlaubt ist diese Dinge anzubieten da man mit dem Erwerb auch gewerbliche Nutzung "mitkauft" und man schliesslich nur etwas anbietet dass man zu 100% selbst erstellt hat - auch hier möcht ich sicherheitshalber nochmal nachfragen: Stimmt das so?

    Hoffe auf Hilfe ;-)

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  3. Ich nehme sehr sehr stark an das du Gewerbe anmelden muss! Ich entnehme einem anderen Forum das Werbung auf der HP Gewerbe ist (http://www.lima-city.de/thread/achtung-werbung-auf-der-hp-gewerbe).

    Ich würde mich von einem Anwalt informieren lassen! [Tipp: http://www.123recht.net/]
  4. Ich weiß nicht genau, wie es in Österreich gehandhabt wird, gehe aber davon aus, daß es ähnlich ist wie in Deutschland:

    wer selbständig Geld verdient, z.B. über eine Homepage, muß in jedem Fall ein Gewerbe anmelden, selbst wenn es am Anfang nur ein paar Euro sein sollten. Anders gestaltet ist die Frage, ob man auch Steuern zahlen muß, da dies sich nach dem jährlichen Umsatz richtet ...
  5. ich glaube man darf im Jahr Privat maximal nur 900 € verdienen, ansonsten Gewerbe anmelden ist ja eh kostenlos. Meine Empfehlung nimm die Kleinunternehmerregelung solange der Umsatz unter 50.000€ im Jahr ist, dann muss du auf deine Umsätze keine Umsatzsteuer zahlen. Diese Regelung ist extra für Nebenverdienstler geeignet.
  6. koorks schrieb:
    ansonsten Gewerbe anmelden ist ja eh kostenlos.

    Ein Gewerbe anzumelden ist nie kostenlos: es kommen immer Gebühren (ich glaube, ich habe mal gelesen ungefähr 25 Euro?) dazu!
  7. webfreclan schrieb:
    Ein Gewerbe anzumelden ist nie kostenlos: es kommen immer Gebühren (ich glaube, ich habe mal gelesen ungefähr 25 Euro?) dazu!

    Man sollte nie nie sagen!

    Im Falle Östrereich, was dir anscheinend nicht bewußt war, hast Du aber sogar recht.
    Dort sind die Gebühren lokal unterschiedlich und belaufen sich auf bis zu 150€

    In anderen Ländern mag es durchaus kostenlos sein. Ergo ist die Aussage "nie" falsch!



  8. urlaubsfeeling-eu

    urlaubsfeeling-eu hat kostenlosen Webspace.

    koorks schrieb:
    ich glaube man darf im Jahr Privat maximal nur 900 € verdienen, ansonsten Gewerbe anmelden ist ja eh kostenlos. Meine Empfehlung nimm die Kleinunternehmerregelung solange der Umsatz unter 50.000€ im Jahr ist, dann muss du auf deine Umsätze keine Umsatzsteuer zahlen. Diese Regelung ist extra für Nebenverdienstler geeignet.


    Stimmt so nicht.
    Die Kleinunternehmerregelung besagt, daß die Umsätze im vergangenen Jahr nicht über 17.500 Euro und im aktuellen Geschäftsjahr nicht über 50.000 Euro liegen sollten.

    Wobei Letzteres auch schwammig formuliert ist auf die tatsächliche Anwendung ...
  9. Nach kurzem googlen habe ich rausgefunden, dass es wahrscheinlich(!) genau so gehandhabt wird in Österreich wie in Deutschland. - Zumindest finde ich keine genauen Gesetze für Österreich -
  10. alexanderamann

    alexanderamann hat kostenlosen Webspace.

    Kommt vermutlich darauf an in welchem Ausmaß. Also wenn du zum Beispiel deinen eigenen Shop hast auf dem du das Vertreibst musst du es anmelden, wenn du allerdings nur als Anbieter auf einer anderen Seite bist nicht. Könntest es auch über Ebay verkaufen
  11. Also ich halte die Frage in einem Forum wie diesem für nicht besonders gut aufgehoben.
    Ohne irgendwem zu Nahe treten zu wollen, sollte man sich bei manchen Thematiken doch eher an eine offizielle Verwaltungsbehörde wenden.
    Bevor du dich auf eine Halb- oder Fehlinformation aus dem Internet stützt, empfehle ich dir dich an das zuständige Finanzamt in deiner Stadt zu wenden. Es gibt steuerfreie Freiverdienstgrenzen die nicht angemeldet werden müssen, auch in Österreich. Wie hoch diese ist und inwiefern du Nachweise erbringen musst etc. pp. kann ich dir aber nicht sagen.
    Von daher wie gesagt lieber den Weg zur Behörde in Kauf nehmen und professionell beraten lassen.
  12. @jacer wrote: ...Von daher wie gesagt lieber den Weg zur Behörde in Kauf nehmen und professionell beraten lassen.

    ganz genau.
    Ich verstehe schon die Originalfrage, weil man ja unter Umständen in so einem FOrum wie hier jemand antreffen kann, der genau darin eigene Erfahrung hat. Aber in diesem Fall hat sich niemand gemeldet der gesagt hat, .. genau das weiß ich.
    Und Antworten mit ... ich glaube dass ... sind oft nicht zielführend. Weil bei einem etwaigen Bescheid vom Finanzamt nützt mir der Glaube ziemlich genau = 0 (in worten null).
    Und ich selbst habe eigene erfahrungen mit dem anmelden von gewerbe, aber nicht auf dem gefragten gebiet.

    Und, was im halbwissen auch gerne vermischt wird ist die steuerrechtliche seite und die gewerberechtliche seite und unbekannt ist die sozialversicherungspflicht und pflichtmitgliedschaft bei der kammer.

    also - gewerbe anmeldung in österreich ... (gewerbeschein) ... bei bezirksverwaltung /gewerbereferat.
    kategorie: freies gewerbe - ohne große voraussetzungen, reglementierte gewerbe - mit einigen voraussetzungen, und dann noch "Zuverlässigkeitsgewerbe“ - mit vielen voraussetzungen

    steuerpflicht entsteht, wenn bestimmte bedingungen erfüllt sind, freigrenzen überschritten sind usw.
    eine "steuernummer" bekommt man vom finanzamt.

    und weiters - bei anmelden eines gewerbes (vulgo eines gewerbescheines) tritt automatisch die pflicht zur mitgliedschaft der Kammer der gewerblichen Wirtschaft ein
    - und weiters begründet sich die pflicht zur anmeldung bei der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft ...

    Zitat... Unter bestimmten Voraussetzungen (nähere Informationen hierzu im Kapitel "Unternehmensgründung online – Einzelunternehmen Gewerbe") kann die Gewerbeanmeldung nun mit dem Formular "Unternehmensgründung online – Einzelunternehmen Gewerbe" online durchgeführt werden. Wenn die Gewerbeanmelderin/der Gewerbeanmelder zusätzlich der Übermittlung der darin enthaltenen Angaben an die Sozialversicherung der Gewerblichen Wirtschaft (SVA) und dem Finanzamt zustimmt, muss sie/er das nicht mehr selbst erledigen.

    https://www.usp.gv.at/Portal.Node/usp/public/content/gruendung/unternehmensgruendung_online_einzelunternehmen_gewerbe/gewerbe/gewerbeanmeldung_freie_gewerbe/40812.html

    https://www.wko.at/Content.Node/Service/Wirtschaftsrecht-und-Gewerberecht/Gewerberecht/Gewerbeanmeldung/Gewerbeanmeldung---Themenstartseite.html

    hier ein Beispiel für freies Gewerbe "Personenbetreuung"
    https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/36/Seite.360638.html

    Für diese Tätigkeiten benötigt man keine Gewerbeberechtigung - FAQs
    https://www.wko.at/Content.Node/Service/Wirtschaftsrecht-und-Gewerberecht/Gewerberecht/Gewerberecht-allgemein/Fuer_diese_Taetigkeiten_benoetigt_man_keine_Gewerbeberecht1.html#6

    usw.

    Beitrag zuletzt geändert: 7.8.2014 19:14:12 von flamm
  13. Ein Freund von mir hat in Österreich einen Gewerbeschein für Warenpräsentation, Marketing und Webdesign und bezahlt dafür 213 Euro jährlich. Daher denke ich doch, dass es nicht 150 Euro sind.

    Wenn du einmal den Gewerbeschein und dich um das ganze Bürokratische gekümmert hast, sollte der Verkauf kein Templates im Internet kein Problem darstellen.
  14. Diskutiere mit und stelle Fragen: Jetzt kostenlos anmelden!

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