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Gewerbe wegen Werbung anmelden

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  1. Autor dieses Themas

    grashuepfer

    grashuepfer hat kostenlosen Webspace.

    Hallo,

    im angehefteten Thread steht ja, dass man immer ein Gewerbe anmelden muss, sobald man durch Werbung einnahmen erzielt.
    Allerdings muss man ein Gewerbe doch nur bei Gewinnabsicht anmelden, oder?

    Das heißt, wenn absehbar ist, das man nur sehr wenig mit der Werbung verdient und man einen Teil der Ausgaben, bspw. für die Domain refinanzieren möchte, müsste man kein Gewerbe anmelden.

    Wie seht ihr das?

    Viele Grüße,
    grashuepfer
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    lima-city: Gratis werbefreier Webspace für deine eigene Homepage

  3. Hi!
    Es kommt auch darauf an ob man die Homepage privat oder geschäftlich nutzt. Da gibt es unterschiedliche Gesetze.
  4. w*****y

    Dafür gibt es Gesetzlichefreibeträge.

    Mein Tipp eine Mischung aus:
    1.Werbung mit der man Geld verdient
    2.Werbung in der man mit Bitcoins ausgezahlt wird oder Guthaben auf einer anderen Seite Sammeln kannst
    3.Werbung mit dem du den guten Zweck unterstützt z.B. Tier/Menschenrechtsorganisationen wie Peta oder Amnesty

    Beitrag zuletzt geändert: 17.11.2014 19:47:37 von webcity
  5. kalinawalsjakoff

    Kostenloser Webspace von kalinawalsjakoff

    kalinawalsjakoff hat kostenlosen Webspace.

    Ich dachte Werbung ist im Prinzip eine Methode um Gewinn zu erzielen, egal was man dafür bekommt ... Bitcoins, Euros oder Rubel. Alles läßt sich in bare Münze auszahlen und zählt damit schon irgendwie unter Einnahmen und daher müssen die versteuert werden.

    Das Geld bekommt ersteinmal der Werbetreibende also der Threadersteller mit seiner Webseite. Von daher muß die Einnahme beim Finanzamt angegeben werden und vielleicht auch versteuert werden. Spendest du dann etwas von den Werbeinnahmen kriegst du eine Spendenquittung und kannst das mit beim Finanzamt in der Steuererklärung angeben.

    Ob nun unbedingt ein Gewerbe angemeldet werden muß sei mal dahingestellt. Du kannst das natürlich auch als Nebeneinkunft zu deinem Beruf anmelden.
  6. grashuepfer schrieb:

    Allerdings muss man ein Gewerbe doch nur bei Gewinnabsicht anmelden, oder?

    Das heißt, wenn absehbar ist, das man nur sehr wenig mit der Werbung verdient und man einen Teil der Ausgaben, bspw. für die Domain refinanzieren möchte, müsste man kein Gewerbe anmelden.

    Wie schreibst Du selbst in deiner Gegenargumentation? "Nur ganz wenig "verdient".
    Selbst wenn die Einnahmen nur dazu reichen, einen Teil der Kosten zu decken, erzielst Du, rein rechnerisch einen Gewinn, der sich allerdings steuerlich nur als Last auswirkt, wenn er die anrechenbaren Kosten übersteigt, aber das ist ein anderes Thema.

    Das ist allerdings unerheblich. Wichtig ist die "Absicht" und die unterstellt der Gesetzgeber, bzw. dessen ausführende Organe bei derartigem Tun.

    Ein anderer Punkt ist der, daß amtliche Stellen sich wohl noch immer nicht einig sind, ob das Anbieten von Werbeflächen überhaupt zu den gewerbepflichtigen Tätigkeiten zählt. Das kann dir, verbindlich, aber nur dein zuständiges Gewerbeamt beantworten.
  7. grashuepfer schrieb:
    Hallo,

    im angehefteten Thread steht ja, dass man immer ein Gewerbe anmelden muss, sobald man durch Werbung einnahmen erzielt.
    Allerdings muss man ein Gewerbe doch nur bei Gewinnabsicht anmelden, oder?

    Das heißt, wenn absehbar ist, das man nur sehr wenig mit der Werbung verdient und man einen Teil der Ausgaben, bspw. für die Domain refinanzieren möchte, müsste man kein Gewerbe anmelden.

    Wie seht ihr das?

    Viele Grüße,
    grashuepfer


    Hallo,

    wie fatfreddy im Beitrag vor mir schreibt: Die Gemeinde/Stadt entscheidet. Da würde ich aber locker bleiben, wenn die eine Gewerbeanmeldung wollen, wirst Du schon dazu aufgefordert werden. Ich würde zunächst einmal begründen, dass ich der Ansicht bin, das sei kein Gewerbe sondern 'Liebhaberei'.

    Mit dem Begriff 'Liebhaberei' wird Dich auch das Finanzamt nach einigen Jahren der Beobachtung (sprich: wenn Du regelmäßig den negativen Gewinn steuermindernd geltend gemacht hast) aus der steuerpflicht entlassen und die alten Bescheide korrigieren. Das genau Stichwort dazu heißt 'Gewinnerzielungsabsicht' - falls Du googeln willst.
  8. john-w schrieb:
    Da würde ich aber locker bleiben, wenn die eine Gewerbeanmeldung wollen, wirst Du schon dazu aufgefordert werden.

    Hüstl! Wenn es dazu kommt, ist, von Amts wegen,, die Ordnungswidrigkeit bereits festgestellt.

    Ich würde zunächst einmal begründen, dass ich der Ansicht bin, das sei kein Gewerbe sondern 'Liebhaberei'.

    Die Gewerbeordnung kennt den Begriff der "Liebhaberei" nicht! Dieser wird nur im Steuerrecht und dort meist zum Nachteil des Steuerpflichtigen verwendet.

    Mit dem Begriff 'Liebhaberei' wird Dich auch das Finanzamt nach einigen Jahren der Beobachtung (sprich: wenn Du regelmäßig den negativen Gewinn steuermindernd geltend gemacht hast) aus der steuerpflicht entlassen

    "entlassen" ist sehr positiv formuliert.:wall: Wenn das Finanzamt Liebhaberei unterstellt, entläßt es den Steuerpflichtigen nicht aus seiner Pflicht, sondern streicht ihm die Vergünstigungen der Abzugsfähigkeit seiner Kosten.
    Will sagen: Die Einnahmen aus Werbung sind voll zu versteuern, ohne daß die Kosten für den Betrieb der Website noch abzugsfähig sind.

    Wie bei derartigen Themen üblich, mein Rat an den Themenersteller: Die zuständigen Ämter direkt und selbst zu befragen (die sind zu kostenloser und korrekter Auskunft verpflichtet!) Im Falle des Zweifels bei der örtlichen IHK oder bei einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe um Aufklärung und Rechtsberatung bitten. Eine Erstberatung dort ist billiger, als der Bußgeldbescheid für eine versäumte Gewerbeanmeldung.
  9. Zunächst einmal: 1. Punkt: Da sollte er selbst entscheiden, inwiefern er schlafdende Hunde .... Wenn seine Einnahmen eine größere Summe ausmachen, dann ist eine Gewerbeanmeldung auf jeden Fall sinnvoll. Er schreibt aber, dass er nur die Kosten mit Werbeeinnahmen mindern will ---> Kosten ./. wenige Einnahmen = immer noch mehr Aufwand als Ertrag = keine Steuer = locker bleiben.

    Die Gewerbeordnung zielt auf die Feststellung, ob gewerbliche Einnahmen vorliegen, die bei Überschreitung der Freibeträge zu Gewerbesteuer führen - also doch Steuern.
    Gewerbesteuer wird u.a. durch die Feststellung der Einnahmen vom Finanzamt festgelegt. Dort spielt also Liebhaberei sehrwohl eine Rolle und führt in der Konsequenz zu einem versagen der Besteuerung dieses gesamten Bereiches.


    fatfreddy schrieb:
    john-w schrieb:
    Da würde ich aber locker bleiben, wenn die eine Gewerbeanmeldung wollen, wirst Du schon dazu aufgefordert werden.

    Hüstl! Wenn es dazu kommt, ist, von Amts wegen,, die Ordnungswidrigkeit bereits festgestellt.

    Ich würde zunächst einmal begründen, dass ich der Ansicht bin, das sei kein Gewerbe sondern 'Liebhaberei'.

    Die Gewerbeordnung kennt den Begriff der "Liebhaberei" nicht! Dieser wird nur im Steuerrecht und dort meist zum Nachteil des Steuerpflichtigen verwendet.

    Mit dem Begriff 'Liebhaberei' wird Dich auch das Finanzamt nach einigen Jahren der Beobachtung (sprich: wenn Du regelmäßig den negativen Gewinn steuermindernd geltend gemacht hast) aus der steuerpflicht entlassen

    "entlassen" ist sehr positiv formuliert.:wall: Wenn das Finanzamt Liebhaberei unterstellt, entläßt es den Steuerpflichtigen nicht aus seiner Pflicht, sondern streicht ihm die Vergünstigungen der Abzugsfähigkeit seiner Kosten.
    Will sagen: Die Einnahmen aus Werbung sind voll zu versteuern, ohne daß die Kosten für den Betrieb der Website noch abzugsfähig sind.


    Sorry, aber der letzten Abschnitt ist nicht richtig. Lies bitte mal Wikipedia durch, da steht das sehr verständlich erklärt. Wenn etwas wegen 'Liebhaberei' nicht anerkannt wird, dann betrifft das den gesamten Bereich. Dass er Werbung versteuern muß, ohne die Kosten dafür absetzen zu können wäre nur dann richtig, wenn Betriebsausgaben nicht anerkannt werden. Das kann der Fall sein, wenn es sich um überwiegend privat veranlasste Ausgaben handelt. Dann hat das mit L. auch nichts zu tun. Wenn die Ausgaben und die Einnahmen zusammen als Einkünfte in einem Bereich dargestellt werden können, weil auch die Ausgaben betrieblich sind, dann ist meine Aussage korrekt.
  10. john-w schrieb:
    wie fatfreddy im Beitrag vor mir schreibt: Die Gemeinde/Stadt entscheidet. Da würde ich aber locker bleiben, wenn die eine Gewerbeanmeldung wollen, wirst Du schon dazu aufgefordert werden. Ich würde zunächst einmal begründen, dass ich der Ansicht bin, das sei kein Gewerbe sondern 'Liebhaberei'.

    Mit dem Begriff 'Liebhaberei' wird Dich auch das Finanzamt nach einigen Jahren der Beobachtung (sprich: wenn Du regelmäßig den negativen Gewinn steuermindernd geltend gemacht hast) aus der steuerpflicht entlassen und die alten Bescheide korrigieren. Das genau Stichwort dazu heißt 'Gewinnerzielungsabsicht' - falls Du googeln willst.


    Mich wundert etwas die negative Bewertung auf diesen Beitrag,

    Vom Prinzip her hat er doch Recht. Decken die Einnahmen die Kosten der Website. (Alle Kosten die man in € aufführen kann) dann entsteht keine Gewinnerzielungsabsicht, sondern gilt als Liebhaberei im Steuerrecht und man muss kein Gewerbe anmelden. Anders ist es, wenn die Einnahmen die Kosten übersteigen. Ab dem Moment gilt es als Gewinnerzielungsabsicht und man muss/sollte ein Gewerbe anmelden.

    Allerdings muss man dazu sagen, das es nicht wirklich aufwendig ist das Gewerbe anzumelden und entsprechend einmal jährlich die Steuer zu machen.

  11. kigollogik schrieb:

    Mich wundert etwas die negative Bewertung auf diesen Beitrag,

    Vom Prinzip her hat er doch Recht.


    Danke für die Unterstützung, mich wundert das auch. Daher werde ich mich zu dem Thema hier nicht mehr äußern, auch wenn ich es durch 30jährige Berufserfahrung besser weiß.

    Ein Ansatzpunkt könnte auch dieser Thread sein, auch wenn dort nicht jede Aussage 100% stimmt:
    http://geldverdieneniminternetblog.de/besteuerung-online-einkommen/
  12. Danke dir für den Link @ john-w.:wink: Werde ich mir mal näher anschauen.:smile:

    Beitrag zuletzt geändert: 22.11.2014 19:36:31 von ko-clan
  13. ortsunabhaengigarbeitenundleben

    ortsunabhaengigarbeitenundleben hat kostenlosen Webspace.

    Hallo zusammen,
    ich habe mich erst heute bei Lma-City angemeldet. Ich bin seit 8 Jahren mit einem Online-Business selbstständig und emppfehle jedem, der mit seiner Homepage oder seinem Blog Einkünfte erzielen will, ein Gewerbe anzumelden. Allein das Integrieren eines Banners oder von Affiliate-Links kann vom Finanzamt als Absicht zur Gewinnerzielung ausgelegt werden. S[pätestens wenn die ersten Einnahmen über die Internetpräsenz erzeilt wurden, sollte umgehend ein Gewerbe angemeldet werden.
  14. Wie kann man herausfinden ob eine Seite privat oder gewerblich genutzt wird?
    Anhand des möglichen Umsatzes der Seite? Des Inhalts der Seite?
    Ich glaube es wird Seiten geben bei denen das schwer herauszufinden ist... oder nicht?
  15. Diskutiere mit und stelle Fragen: Jetzt kostenlos anmelden!

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