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YouTube-Videos monetarisieren.

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  1. Autor dieses Themas

    mowe

    mowe hat kostenlosen Webspace.

    Hallo liebe Community,

    was haltet ihr vom monetarisieren der YouTube Videos? Fakt ist dass sich seit dem letzten Thread einiges an der Sache geändert hat. Meint ihr dass es sich lohnt? Und wenn ja, welche Form(Overlay, Bumper)?
    Hier nochmach ein Link zu den verschiedenen Formen: https://support.google.com/youtube/answer/2467968?hl=de

    MFG,
    ~Möwe
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  3. w****b

    Hi,

    du kannst es nicht verallgemeinern. Wenn du genug Klicks hast, lohnt es sich YT zu monetarisieren, ansonsten eher nicht.
    Kannst du deine Frage mehr präzesieren?
  4. Autor dieses Themas

    mowe

    mowe hat kostenlosen Webspace.

    ja, aber ich meine damit dass die Einahmen wohl sehr stark gesunken sind. Also dass es wohl fast nix mehr gibt.
  5. Hallo,

    lade Videos hoch und betrachte deine Gefällt-Mir-Angaben.


    Wie schon gesagt: Hättest du mehr Fans, könntest du richtig Geld auf YT verdienen.

    Grüße
    Dawid
  6. Hallo,

    ich weiß nicht ob ich nicht schon ein wenig spät bin, aber helfe einfach mal.

    Ich selber habe meine Videos bis jetzt nicht monetisiert. Habe aber auch erst 27 Abos.
    Ich denke, ab ca. 100 Abos lohnt es sich - ein Freund von mir hat ca. 280 Abos und verdient sich ein kleines Taschengeld von 3 Euro pro Monat, nich viel, aber ein bisschen.

    Was die Anzeigenform angeht, halte ich ja die Videoanzeigen vor, während und nach dem Video für am besten. Kleine Banner untern im Video empfinde ich eher als störend.
  7. Das A und O ist die Werbung. Wenn Du bewirbst dann hast Du mehr Traffic und damit mehr Gewinn. Weisst Du wie das geht auch kostenlos?
  8. Ich denke, ab ca. 100 Abos lohnt es sich - ein Freund von mir hat ca. 280 Abos und verdient sich ein kleines Taschengeld von 3 Euro pro Monat, nich viel, aber ein bisschen.

    Dieses Taschengeld ist kein Taschengeld. Das ist ein rießiger Verlust! Die Kosten sind doch viel höher als die Einnahmen. Gewerbesteuer, IHK-Beiträge, Einkommensteuererklärung, Sozialversicherung, Umsatzsteuer - ich schätze den Verlust mal auf 350 EUR im Monat.

    Wir haben mehr als 2000 Abos und es lohnt sich noch lange nicht YT zu monetarisieren. Bei Werbung ehöht sich die Absprungrate bevor das Video überhaupt startet. Weiterhin reduziert sich die Wiedergabezeit, was sich negativ auf die Videovorschläge auswirkt.

  9. turmfalken-nikolai

    Kostenloser Webspace von turmfalken-nikolai

    turmfalken-nikolai hat kostenlosen Webspace.

    waytogermany schrieb:

    Dieses Taschengeld ist kein Taschengeld. Das ist ein rießiger Verlust! Die Kosten sind doch viel höher als die Einnahmen. Gewerbesteuer, IHK-Beiträge, Einkommensteuererklärung, Sozialversicherung, Umsatzsteuer - ich schätze den Verlust mal auf 350 EUR im Monat.



    Wie kommst Du darauf? Wo steht das ich dafür ein Gewerbe haben muß? Wenn überhaupt handelt es sich um ein Kleingewerbe! Einkommenssteuer und Sozialversicherung dürften bei der Größenordnung von 3 EUR / Monat gar nicht fällig werden. Genau so verhält es sich mit IHK Beiträgen Umsatzsteuer und Gewerbesteuer! Davon bist Du als Kleingewerbetreibender auch befreit!

    Beitrag zuletzt geändert: 6.9.2017 23:29:20 von turmfalken-nikolai
  10. Jegliche Tätigkeit mit Gewinnerziehlungsabsicht, ist eine gewerbliche Tätigkeit. Dabei spielt es keine Rolle, ob dabei tatsächlich Gewinn erzielt wird. Schon die Absicht reicht aus. Auf die Beiträge zur Sozialversicherung hat die Kleinunternehmerregelung keinen Einfluß. Diese ist nur steuerlich relevant. Somit gelten die gleichen Regeln für die Sozialversicherung wie für alle anderen Gewerbetreibenden. IHK Beiträge können bei geringem Gewinn für die ersten 5 Jahre freigestellt werden. Danach richten sich die Beiträge nach dem Gewinn. Gewerbesteuer entfällt nur, wenn man unter dem Freibetrag bleibt (auch hier ist die Kleinunternehmerregelung irrelevant) und Umsatzsteuer muß voll gezahlt werden. In bestimmten Fällen sogar zweimal.

    Es ist mir jedoch bewußt, dass die meisten Personen, die Werbeeinnahmen im Internet erzielen, die Einnahmen auf ihrer Jahressteuererklärung oder die Anlage EÜR vergessen. Sei dies aus Absicht oder weil immer noch viel Halbwissen oder Unwissen über diese rechtlichen Regelungen besteht und das Finanzamt in den seltensten Fällen nachprüft.


    Beitrag zuletzt geändert: 7.9.2017 14:16:05 von waytogermany
  11. turmfalken-nikolai schrieb:
    waytogermany schrieb:

    Dieses Taschengeld ist kein Taschengeld. Das ist ein rießiger Verlust! Die Kosten sind doch viel höher als die Einnahmen. Gewerbesteuer, IHK-Beiträge, Einkommensteuererklärung, Sozialversicherung, Umsatzsteuer - ich schätze den Verlust mal auf 350 EUR im Monat.



    Wie kommst Du darauf? Wo steht das ich dafür ein Gewerbe haben muß? Wenn überhaupt handelt es sich um ein Kleingewerbe! Einkommenssteuer und Sozialversicherung dürften bei der Größenordnung von 3 EUR / Monat gar nicht fällig werden. Genau so verhält es sich mit IHK Beiträgen Umsatzsteuer und Gewerbesteuer! Davon bist Du als Kleingewerbetreibender auch befreit!


    Eben. Ich muss ja von drei Euro keine Abgaben in Höhe von 350 Euro machen, schon wenn man darüber nachdenkt, ist das einfach nur Quatsch. Bei drei Euro im Monat muss er doch kein Gewerbe aufmachen!
  12. In letzter Zeit klagen viele große Youtuber dass sie weniger Werbeeinnahmen haben.
    Der Grund liegt schlicht darin dass Youtube für ihre Videos nicht mit der passenden Werbung findet.

    Wenn eine Streamerin sich über Gläubige abfällig äußert und den Skepizismus in ihren Videos anpreist, dann ist es wohl nicht so leicht Werber dafür zu finden.
    Bei anderen Gamern ist es wohl ähnlich, aber vielleicht versucht Youtube ja auch nur zu sparen weil in irgend einem Land Strafgebühren gezahlt werden müssen.

    Es gibt auch immer mehr Jugendliche die irgend was ins Netz stellen, zum alleinigen Zweck bei Youtube mit Klicks Geld zu verdienen. Es ist dann meist irgend ein sinnloses gequatsche welches über andere Streamer handelt.
    Welche Werbung sollte Youtube dort schalteten?

    Wenn ich einen zuschaue wie er meinetwegen eine Beleuchtung für sein Schlafzimmer oder Hobbyraum zusammen baut, dann kann Werbung für 12V Schaltnetzteile, Kühlkörper, LED-Streifen oder LED-Module geschaltet werden ... oder fertige Komplettsysteme.


    Ich habe auch teilweise über 10k Klicks auf manche Videos, aber die geringen Einnahmen würden durch die Werbung die Leute wieder vergraulen.
  13. mein-wunschname

    mein-wunschname hat kostenlosen Webspace.

    Früher (also als der Schwerpunkt noch auf der allgemeinen Webseitenwerbung lag), zahlte Google 68% der Einnahmen aus. Ob das heute noch so ist und ob dieser %-Satz auch für YT-Werbung gilt, das weiß ich nicht.

    Ich denke aber, dass es sein kann, dass durch die größere Anzahl an Videos, die Werbung einblenden, die Kosten für die Werbenden pro Werbeschaltung sinken, denn es steht mehr "Werbefläche" zur Verfügung, damit sinken aber auch Googles Einnahmen pro Werbeschaltung und schlussendlich kann Google weniger weiterreichen.

    PS:
    Habe gerade hier
    https://www.sumago.de/kostenlose-onlinemarketing-tools/youtube-verdienst-rechner/#324B12C1F4
    gesehen, dass der Publisher Anteil bei YT nur bei 55% liegt.

    Beitrag zuletzt geändert: 18.9.2017 23:29:34 von mein-wunschname
  14. waytogermany schrieb:
    Jegliche Tätigkeit mit Gewinnerziehlungsabsicht, ist eine gewerbliche Tätigkeit. Dabei spielt es keine Rolle, ob dabei tatsächlich Gewinn erzielt wird. Schon die Absicht reicht aus. Auf die Beiträge zur Sozialversicherung hat die Kleinunternehmerregelung keinen Einfluß. Diese ist nur steuerlich relevant. Somit gelten die gleichen Regeln für die Sozialversicherung wie für alle anderen Gewerbetreibenden. IHK Beiträge können bei geringem Gewinn für die ersten 5 Jahre freigestellt werden. Danach richten sich die Beiträge nach dem Gewinn. Gewerbesteuer entfällt nur, wenn man unter dem Freibetrag bleibt (auch hier ist die Kleinunternehmerregelung irrelevant) und Umsatzsteuer muß voll gezahlt werden. In bestimmten Fällen sogar zweimal.

    Es ist mir jedoch bewußt, dass die meisten Personen, die Werbeeinnahmen im Internet erzielen, die Einnahmen auf ihrer Jahressteuererklärung oder die Anlage EÜR vergessen. Sei dies aus Absicht oder weil immer noch viel Halbwissen oder Unwissen über diese rechtlichen Regelungen besteht und das Finanzamt in den seltensten Fällen nachprüft.


    Habe mir grad mal das Thema durch gelesen. Natürlich sollte man bei einer gewerblichen Tätigkeit, in der man Gewinne erzielt immer ein Gewerbe anmelden. Allerdings muss man bei 3 € im Monat mal die Kirche im Dorf lassen! Das ist ein Nebenverdienst der weder versteuert werden muss, noch irgendwie angegeben werden muss!
    Er sollte angegeben werden, als Gewinn wird allerdings, wie du bereits schreibst, gern mal vergessen bei der Steuererklärung!
    Umsatzsteuer bezahlt man erst wenn man Gewinne hat. Unterstellen wir mal, dass derjenige, welcher ein Video erstellt und damit 3€ im Monat macht, dass der Kostenaufwand deutlich drüber ist, macht er sogar Verlust! Also wenn jemand die 3€ angeben würde als Gewinn wäre er schön blöd, da der Aufwand, der damit verbunden ist, den Nutzen überschreitet.
    Aufwand hierbei wären:

    - Internetzugang
    - PC
    - Zeit
    - Programme die genutzt werden
    - Strom
    - Wasser
    - angemietete Räume
    - ...

    Diese stehen direkt, bzw. indirekt im Verhältnis zur Einnahme und müssten bei einem Gewerbe ebenfalls angegeben werden!
    Naja lassen wir mal das Gewerbe beiseite, denn eigentlich ist eine Tätigkeit als Videoblogger auf Youtube sowieso eher als freiberufliche Tätigkeit anzusehen, welche man ausschließlich dem Finanzamt melden müsste und gut ist! Das Finanzamt schaut sich das an, würde die 3€ belächeln und dich weg schicken! Da lohnt der Aufwand nicht!
  15. Autor dieses Themas

    mowe

    mowe hat kostenlosen Webspace.

    Wichtig ist es wohl, sich als Marke einzutragen. Sonst darf ja jeder deinen Namen nehmen.
    Oder sehe dass falsch?!
  16. mowe schrieb:
    Wichtig ist es wohl, sich als Marke einzutragen. Sonst darf ja jeder deinen Namen nehmen.
    Oder sehe dass falsch?!


    Eine Person muss sich nicht als Marke eintragen lassen. Man kann seinen Künstlernamen offiziell angeben bei den Behörden. Eine Marke sollte eher geschützt werden, wenn man etwas produziert und vertreibt. Bei Youtube Videos geht es um geistiges Eigentum, das man veröffentlicht und verbreitet.

    Jeder darf sich einen Künstlernamen zulegen aber nicht jeden beliebigen Namen. Es gibt auch hier Einschränkungen (die ich allerdings nicht im Detail kenne).
  17. Mit den Namen ist nicht so richtig.
    Ich kann mir Namen oder Farbe sichern lassen (ZB Patentamt), dann darf er nicht mehr genutzt werden. Telekom macht das mit magenta.
  18. Diskutiere mit und stelle Fragen: Jetzt kostenlos anmelden!

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