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Kollektivstrafe

lima-cityForumSonstigesSchule, Uni und Ausbildung

  1. Autor dieses Themas

    verbrechergame

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    Hallo,
    ich habe folgende Frage: Mir ist bekannt, dass Kollektivstrafen unzulässig sind. Jedoch finde ich im Schulgesetz nichts, was das verbieten könnte. Habt ihr da mehr Ahnung?

    MFG
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  3. Eine Kollektivstrafe, ob in der Schule oder wo auch immer, ist im deutschen
    Rechtsstaat grundsätzlich verboten, da dadurch auch Unschuldige bestraft werden
    könnten.

    Gruß
    Markus
  4. Solche Sachen regelt nicht das Schulgesetz, sondern die BASS*
    Ich habe leider gerade keine BASS zur Hand (Ferien :) ), aber schau mal unter Erziehungsmaßnahmen, Bestrafung oder auch schlicht Kollektivstrafe nach.
    Eine BASS bekommst du im Sekretariat oder bei der SV ausgehändigt.

    Grundsätzlich gilt: Kolektivstrafen sind verboten. Genauso wie in der Ecke stehen, stupides Abschreiben u.ä.

    Gruß
    Tim


    _____________
    *) Stand in NRW
  5. Autor dieses Themas

    verbrechergame

    verbrechergame hat kostenlosen Webspace.

    In der Ecke stehen und abschreiben ist verboten? Zum Beispiel die Hausordnung? :D
    Warum? Und was ist BASS?

    MFG
  6. Kollektivstrafen an der Schule, sind eifach nru Tapu, obwohl,

    wenn man es genauer nimm, passiert es doch fast jeden Tag!


    Nehmen wir an, eine ganze Klasse, draußen ein top Wetter vorne ein stink langweiliger Lehrer!
    keiner hört zu, abgesehen von den Strebern.

    Einer fängt an und wirft eine Papierkugel, der andere zückt sein Blasroher und die "Party" fängt schon an.

    Nun kommt die Strafe, Klassennachsitzen.

    Toll, ist das dann nicht auch eine Kollektivstrafe?
    Den die "Streber" haben damit nichts zu tun, werden aber mitbestraft!
  7. Autor dieses Themas

    verbrechergame

    verbrechergame hat kostenlosen Webspace.

    Ja, wäre eine Kollektivstrafe.

    verbrechergame schrieb: In der Ecke stehen und abschreiben ist verboten? Zum Beispiel die Hausordnung? :D Warum? Und was ist BASS?


    Weiß das denn keiner?

    MFG
  8. m******s

    Bedauerlicherweise ist es in der Praxis so, dass an der Schwelle zur Schule das Grundgesetz endet. Lehrer dürfen afaik so ziemlich alles, was eure Eltern auch dürfen. Ansonsten wären nämlich nicht nur Kollektivstrafen verboten, sondern auch so ziemlich jede andere Strafe (da Lehrer i.A. weder Polizisten noch Richter sind). Vor dem Hintergrund bin ich mir nicht ganz so sicher, ob Kollektivstrafen wirklich verboten sind...

    Also, ich musste in der Schule schon häufig feststellen, dass Rechte und fairness dort kaum eine Rolle spielen, obwohl ich insgesamt sehr gut mit meinen Lehrern klar kam...
  9. Was im Grundgesetzt steht ist absolute Pflicht!

    Lehrer nehmen sich fast überall mehr raus als so dürfen und stellen sich immer als allwissende und erhabenere Lebewesen dar!
  10. hm weiß nicht
    klassenarbeit wäre ja auch eine kollektivstrafe
    oder kleine straf aufgabe für alle auf zensur
    im sport wird gequatscht alle eine runde laufen

    so oder so ähnlich war das bei uns
    :spammer:

    beim bund wird grundsätzlich kollektiv bestraft
    was gelegentlich sehr lustig sein kann wenn man weiß das hassperson a überhaupt keine ausdauer hat ;p
    viel spaß allen die noch hin müßen ;p
    und im grunde genommen wird man die ersten 3 monaten täglich bestraft
    und nachts darf man nicht aufs klo
    allerdings ist das nur bis 4:30 dann is nähmlich wieder aufstehen angesagt

    derartige kollektivstrafen schweißen natürlich zusammen
    allerdings nur gegen die schwächeren bzw jene die ständig alles falsch machen
    aber ein gezielter tritt gegen das schienbein bewirkt wunder
    vor allem wenn man noch kampfstiefel an hat ;p
    ach mist kampfstiefel darf man ja gar nicht sagen
  11. Autor dieses Themas

    verbrechergame

    verbrechergame hat kostenlosen Webspace.

    Naja unsere Erdkundelehrerin hat, da ein großer Teil die Hausaufgabe nicht hatte angedroht, dass beim nächsten mal die ganze Klasse nachsitzt. Ich als naja "geübter Kollektivstrafenverhinderer :biggrin: " habe erstmal etwas gegen Kollektivstrafen ausgedruckt.

    Antwort: "Hey, du möchtest doch sicher Tom dabei unterstützen, dass er die Hausaufgaben nicht mehr vergisst."

    Also Druck machen, indem sie die ganze Klasse auf jmd hetzt.

    Eine andere Standart Antwort wäre: "Durch das gequatschte haben wir Zeit im Unterricht verloren, die wird durch die Aufgaben wieder aufgearbeitet haben."

    Was denkt ihr da, Kollektivstrafe?

    MFG
  12. m******s

    verbrechergame schrieb:
    Was denkt ihr da, Kollektivstrafe?


    Ja. Und? Was willst du nun tun? Noch einmal: Die Lehrer haben die Sanktion von deinen Eltern. Die könnten eventuell etwas dagegen machen, also sprich doch mit denen. Ansonsten wird es eh schwierig bis unmöglich, etwas dagegen zu tun.

    i.A. mag das zwar streng genommen nicht koscher sein, aber es ist unmöglich, dagegen etwas zu unternehmen. Wenn du ein Gericht findest, was solch einen Fall übernehmen würde, sag Bescheid. Ich bezweifel es aber.

    Im Übrigens ist das auch ein wenig aufgesetzt, wie ich persönlich finde. Ist ja nicht so, als würden eure Lehrer euch prügeln, oder so. Das bisschen Hausaufgaben ist aber echt noch kein Grund, zur Beschwerde. Sollte es wirklich deutlich überzogen sein, wie gesagt, sprich mit deinen Eltern, dann kann man im Zweifelsfall da auch gegen angehen, aber i.A. ist es einfacher (und weniger blamabel), wenn man es einfach über sich ergehen lässt (oder die "Zusatzaufgaben" eben auch nicht macht, wenn man es sich leisten kann).

    Also, insgesamt, wie gesagt: Es mag nicht fair sein, aber genau wie am Arbeitsplatz gilt auch in der Schule, dass der Lehrer (bzw. Boss) eben nicht 100% fair sein muss.
  13. Die Lehrer haben neben dem Unterrichts- auch einen Erziehungsauftrag.
    Und das bedeutet, dass sie dich eriehen dürfen. Dazu gehören auch Strafen, die man dann aber Erziehungsmaßnahmen oer Ordnungsmassnahmen nennt.

    Die genauen Bestimmungen richten sich nach deinem Bundesland. Da steht dann viel Schlaues im Unterrichtsgesetz . Bei uns in Bayern haißt das Ding Bayerisches Erziehungs- und Unterrichtsgesetz. Damit ist schon alles gesagt.
    Außerdem hängt das nochmal von deiner Schulart ab. Da gibt's eine entsprechende Schulordnung. Da stehen nochmal paar Sachen zum Thema Strafen drin, nein das heißt ja Erziehungsmassnahmen!!!
    Kollektivstrafe ist möglich, wenn sich die ganze Klasse daneben benommen. Zum Beispiel aknn die ganze Klasse zur Nacharbeit einbehalten werden, wenn sie sich nicht am Unterricht beteiligt hat!!!!!!!!
    Alle nachsitzen, stell sich das mal einer vor. Steht zum Beispiel in § 73 Abs. 1 VSO in Bayern

    Abschreiben der Schulordnung oder ähnliches ist nicht verboten, ist aber einfach dumm.
    Ecke stehen oder noch schlimmeres hab ich auch schon erlebt. Hört sich aber auf, wenn man mit den Eltern kommt und auf Art 1 GG hinweist. Das bedeutet aber nicht, dass man dann in Ruhe gelassen wird. Dann gibt's halt mehr "Zusatzaufgaben" oder "Nacharbeit", das heißt "abschreiben" oder "nachsitzen".




  14. Autor dieses Themas

    verbrechergame

    verbrechergame hat kostenlosen Webspace.

    Tja und was sagen meine Eltern dann?

    Geh zum Schulleiter/Vertrauenslehrer/Stufenleiter ... .
    Und das mache ich auch. Ein Leher hat Recht mir irgendeine Strafe auszugeben, wenn ich "unschuldig" bin.

    Nur wollte ich eben, ob man irgendwas im Schulgesetz oder so findet.
  15. project-physik-x

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    Im Schulgesetz direkt findest du da nichts, wie bereits oben gesagt, das ist ein deutscher Rechtsgrundsatz.

    Ich habe jedoch die Erfahrung gemacht, dass sich im Endeffekt nichts gegen solche Kollektivstrafen tun lässt (leider).-

    Die Bürokratie heutzutage kümmert sich um solche "Banalitäten" in der Schule einfach nicht mehr.....
  16. Also erstmal: Die Lehrer dürfen - genau wie eure Eltern - nicht so ziemlich alles, das ist unsinn.
    Das größte Problem bei der Kollektiv-Strafe ist, dass sie meist keine "Strafe" ist, auch wenn sie von den Schülern oft als solche empfunden wird. "Nachsitzen" beispielsweise kann als "Strafe" aufgefasst werden, oder als Möglichkeit, verpassten Unterrichtsstoff aufzuholen - also als "Lern-Hilfe". Und dies dürfen die Lehrer euch "aufzwingen". Der Grund "Ich habe das Gefühl, dass der Schüler XY im Unterricht nicht mit kommt" reicht da vollkommen. Und ja, die einzigen Personen, die etwas dagegen "Unternehmen" könnten, sind eure Eltern.

    Wenn der Lehrer sagt: Ich konnte heute meinen Unterricht nicht halten, weil der Schüler XY den Unterricht gestört hat, hat nicht nur der Schüler XY den Unterricht verpasst, sondern die ganze Klasse. Mit der "Begründung" können sie alle nachsitzen lassen. Aber die näheren Gesetze dazu regelt in Deutschland jedes Bundesland für sich.
  17. c****s

    Ich muss dem Nerdinator zupflichten: Lehrer "bestrafen" keine Schüler, sondern "erziehen" sie. Es handelt sich folglich um keine Strafen (sonst wäre ja auch Nachsitzen im StGB verankert) sondern um erzieherische Maßnahmen.

    Zu dem Punkt mit dem Grundgesetz der hier schon ein paar Mal kam: Man kann als Bürger nicht gegen das Grundgesetz verstoßen. Lediglich Gesetze oder der Staat und seine Institutionen können gegen das Grundgesetz verstoßen. Ich persönlich kann die Würde eines anderen nicht antasten. Ich kann gegen viele Dinge anderer Gesetze verstoßen (Beleidigung, Nötigung, Körperverletzung, etc) aber nicht gegen Inhalte des GG. Und wo steht im GG, dass es in Deutschland keine Kollektivhaftung gibt?

    Back to topic: Jedes Bundesland hat entweder ein oder mehrere Schulgesetze. Einige sind detaillierter andere sind einfach lächerlich. Im Bayerischen Schulgesetz für Gymnasien gibt es zum Bespiel einen abgeschlossenen Katalog an Maßnahmen, die eine Lehrkraft oder der Direktor gegen einen Schüler anwenden darf: Tadel, Nacharbeiten des versäumten Stoffes, Verweis, Ausschluss etc. Da wissen Lehrer und Schüler wo sie dran sind: Nachsitzen ist legal, Aula fegen nicht.
    In RLP zum Beispiel (wo mitterweile meine Tochter zur Schule geht) ist das Ganze einfach nur erbärmlich. Das Schulgesetz hier hat so 20 Seiten in denen steht: Ja, wir haben glaubich Schulen und da gehen auch Menschen hin. Punkt. Damit kann man nicht arbeiten.

    Bei jedwegen (angenommenen oder tatsächlichen) rechtlichen Übergriffen seitens des Lehrkörpers, sei es nun aktiv ("Strafen" verhängen, die unzulässig sind) oder passiv (Unterlassung der Aufsichtspflicht, z.B.), ist der Landeselternbeirat immer ein guter Anlaufpunkt. Diese Institution kann in der Tat Druck machen. Er konnte mir, z.B. helfen, um der Grundschullehrerin meiner Tochter klarzumachen, dass die Ferienzeit der Schüler nicht automatisch Urlaubszeit für sie ist, sondern dass sie wie jede Angestellete oder Beamtin im öffentlichen Dienst ihre Urlaubstage hat und Punctum. Ferienzeit der Schüler ist Unterrichtsfreie Zeit für die Lehrer, mehr nicht. (Fällt halt nur auf, wenn eine Lehrerin jeden einzelnen Ferientag im Jahr im Ausland verbringt, oO)
  18. project-physik-x

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    census schrieb:
    Ich muss dem Nerdinator zupflichten: Lehrer "bestrafen" keine Schüler, sondern "erziehen" sie. Es handelt sich folglich um keine Strafen (sonst wäre ja auch Nachsitzen im StGB verankert) sondern um erzieherische Maßnahmen.


    Eigentlich habe ich ja auch nicht wirklich gesagt, dass es immer Strafen sind.
    Ich meine nur, dass ich mal die Erfahrung gemacht habe, dass ein Lehrkörper meine gesamte Klasse eingesperrt hat, damit der Unterricht bis über Schulschluss hinaus fortgesetzt werden konnte.

    Das ist soweit ich weiß z.B. verboten (Brandschutzverordnung,etc.) korrigiert mich, wenn ich mich täusche.
  19. project-physik-x schrieb:
    Eigentlich habe ich ja auch nicht wirklich gesagt, dass es immer Strafen sind.
    Ich meine nur, dass ich mal die Erfahrung gemacht habe, dass ein Lehrkörper meine gesamte Klasse eingesperrt hat, damit der Unterricht bis über Schulschluss hinaus fortgesetzt werden konnte.

    Das ist soweit ich weiß z.B. verboten (Brandschutzverordnung,etc.) korrigiert mich, wenn ich mich täusche.
    Die Türen dürfen nicht abgeschlossen werden, das ist so richtig.
  20. Autor dieses Themas

    verbrechergame

    verbrechergame hat kostenlosen Webspace.

    Also wenn man genau nimmt, darf der Lehrer einen auch nicht rausschicken. Das wäre Verletzung der Aufsichtpflicht. So genau nimmt das natürlich niemand. Aber in manchen Dingen gehen Lehrer zu weit und das sagen wir denen dann auch so ähm direkt. :biggrin:
  21. verbrechergame schrieb:
    Also wenn man genau nimmt, darf der Lehrer einen auch nicht rausschicken. Das wäre Verletzung der Aufsichtpflicht. So genau nimmt das natürlich niemand. Aber in manchen Dingen gehen Lehrer zu weit und das sagen wir denen dann auch so ähm direkt. :biggrin:
    Prinzipiell: Nein. Denn die Aufsichtspflicht betrifft nicht nur den Lehrer, sondern _jeden_ Lehrer an der jeweiligen Schule, den Schulleiter usw... Was so viel heisst wie: Er darf dich "aus dem Klassenzimmer" schicken. Und ich denke nicht, dass ein Lehrer dich ohne weiteres vom Schulgelände verweisen würde.
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