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Jugendliche für HP fotografieren. Was muss ich beachten?

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  1. Autor dieses Themas

    christian1603

    Kostenloser Webspace von christian1603

    christian1603 hat kostenlosen Webspace.

    Hallo LC,
    Ich habe eine Community für jugendliche geschrieben. Und will nun Fotos von Jugendlichen auf meine Startseite machen.
    Ich habe mir gedacht ich fahre in meine Alte Schule und frage ein paar Jugendliche (zwischen 12-16 Jahren) ob ich sie für meine Webseite fotografieren darf. Was muss ich dabei beachten? also MUSS ich ein schreiben für die Eltern machen oder reicht es wenn die Jugendlichen selbst zustimmen.
    LG
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  3. Bei Minderjährigen ist die Einwilligung des Photographierten UND der Erziehungsberechtigten erforderlich.

    Du solltest auch darauf achten, diese Einwilligung schriftlich zu bekommen. Im Zweifelsfalle erinnert sich sonst später keiner daran, seine Einwilligung gegeben zu haben.

    FF
  4. Du solltest eine Einverständniserklärung schreiben, welche dann von den Schülern und deren Eltern unterschrieben werden muss. Damit bist du aufjedenfall auf der sicheren Seite.
  5. Mit dem Thema kann man ganze Bücher füllen...
    Für sowas nutzt man am Besten einen Model-Release... Evtl. auch nen Property-Release, falls es auf dem Schulgelände ist..

    Außerdem werden sich kaum Kinder finden, die sagen: yeah du hast ne HP? darst gern Fotos von mir machen und damit werben... und das ganze auch noch kostenlos...

    Deshalb mein Tipp: Überlass das professionellen Fotografen, dann hast du schöne Bilder und keine rechtlichen Probleme...
    Allein der Aufwand lohnt fast nicht, wenn du bedenkst, dass du gte Fotos zu dem Thema bereits für 3€ oder weniger bekommst... Das ist wenigerals der Sprit den du verbrauchst...
  6. joublo schrieb:
    Für sowas nutzt man am Besten einen Model-Release...

    Welchen Namen man dafür nutzt, ist letztendlich wurscht. Das schöne deutsche Wort "Einverständniserklärung" beschreibt aber zumindest verständlich und deutlich, was damit gemeint ist, da kann man sich modische Fremdworte gern mal sparen. :wink:

    FF
  7. Super, dass du deutsch kannst...

    Der Name MR ist allerdings weitaus gängiger und niemand wird Einverständniserklärung benutzen, da dies wenig formal klingt...
    Der Unterschied ist, dass eine Einverständniserklärung meist ein Wisch ist mit ner Unterchrift, der vor Gericht nahezu nicts zu sagen hat... Während ein MR Anforderungen hat und dann auch eine Rechtsgültigkeit...

    ABER IHR WISST ES BESSER... warum rede ich dann eigentlich? Ist ja nicht mein Problem
  8. Für die Schulhomepage musste ich eine Erlaubnis von meinen Eltern bringen ... natürlich schriftlich ^^.... mit unterschrift mehr wollen die auch nicht ^^
  9. joublo schrieb:
    Super, dass du deutsch kannst...

    Toll, gelle? Englisch kann ich auch halbwegs. Außer den Sprachen sind mir aber auch noch gewisse Grundbegriffe des deutschen und einiger anderer Rechtssysteme nicht unbekannt.

    joublo schrieb:
    Der Unterschied ist, dass eine Einverständniserklärung meist ein Wisch ist mit ner Unterchrift, der vor Gericht nahezu nicts zu sagen hat... Während ein MR Anforderungen hat und dann auch eine Rechtsgültigkeit...

    Ach, da schau her!

    Nenne mir jetzt bitte die deutsche (sic!) Rechtsnorm, auf der die "Rechtsgültigkeit" und "besonderen Anforderungen" der, von Dir so cool als MR abgekürzten, Modelrelease beruhen sollen, sowie ihre Unterschiede und besonderen Vorteile, in Bezug auf die Frage des Themenstarters, gegenüber der, von dir als "Wisch" titulierten, Einverständniserklärung.

    Weiterhin erkläre mir jetzt bitte, warum eine unterschriebene, altmodische Einverständniserklärung vor Gericht keinen Bestand haben soll, sofern der Unterzeichner voll geschäftsfähig oder durch seine Erziehungs- /Vertretungsberechtigten rechtsgültig vertreten ist.

    joublo schrieb:
    ABER IHR WISST ES BESSER...

    Richtig! Aber wie heißt es in der Werbung so schön? "Kann vorkommen.":wink:


    FF



    Beitrag zuletzt geändert: 12.10.2010 2:49:43 von fatfreddy
  10. tiersucheiminternet

    tiersucheiminternet hat kostenlosen Webspace.

    Hi
    Vom Jugendlichen ein "Einverständniserklärung" unterzeichnen lassen (macht sich gut und verhindert
    spätere Unstimmigkeiten) und zwingend wenn derjenige nicht volljährig ist auch von den Erziehungsberechtigten.
    Und ebenfalls eine schriftliche Bewilligung von der Schule wenn die Bilder auf ihrem Grund gemacht werden.
    Falls der Provider noch Richtlinien zur Publikation macht, diese ebenfalls befolgen.
    Denn Recht haben und Recht bekommen sind oft 2 paar teure Schuhe.
    Gruss
    M.
  11. d******d

    Mit dem Thema kann man ganze Bücher füllen...
    Für sowas nutzt man am Besten einen Model-Release... Evtl. auch nen Property-Release, falls es auf dem Schulgelände ist..
  12. c*******y

    Hier mal ein paar konkrete Tipps:

    http://www.casting-agentur.de/?cmd=modelrecht

    http://www.internetrecht-rostock.de/modelvertrag.htm

    http://de.wikipedia.org/wiki/Modelvertrag
  13. Solange sie u18 sind, brauchst du m.M.n. die Einverständnis des Jugendlichen selbst, sowie die der Eltern/Erziehungsberechtigten.
    Ich weiß nicht, wie sich das mit dem Schulgelände verhält. Wenn du direkt darauf fotografierst, und markante Dinge zu erkennen sind (oder auch nicht) brauchst du da vielleicht auch nochmal einen Wisch, den da ein Verantwortlicher unterschreiben muss, aber das ist nur eine Überlegung, bin mir nicht sicher ;)
  14. aus eigener Erfahrung würde ich empfehlen, die Finger davon zu lassen. wir hatten in Vergangenheit private Kinder-models für professionelle Modeaufnahmen in Anspruch genommen; anfangs lief alles bestens. Die Eltern waren begeistert von den shootings, durften natürlich alle dabei sein. Nachträglich gabs dann dennoch Riesentheater, wegen der Verträge. Der eine wollte dies geändert haben, der andere jenes und wenn wir nicht ...blablabla, dann würde man widerrufen usw. Irgendwann hatten wir die Schnauze voll, weil da so Querulanten bei waren und haben gesagt, schreibt die Verträge selbst, legt sie uns vor und wir unterschreiben, egal was drin steht. Zu diesem Zeitpunkt stand für uns bereits fest, dass die Fotos den Ärger nicht wert waren. Daraufhin haben die Rädelsführer uns selbst gefertigte Verträge vorgelegt, auf die sie ganz stolz waren und haben gar nicht gemerkt, dass die alten Verträge für sie viel besser und günstiger waren. Hauptsache selbst gemacht. Wir haben dann gesagt geht klar und Termin zur Unterzeichnung der neuen Verträge gemacht. Und da haben die sich geweigert ihre eigenen Verträge zu unterschreiben. Es hat Stunden gedauert, bis dann endlich eine Einigung erzielt werden konnte. 2 Jahre später wurde der shop mit allen Marken- und Bilderrechten verkauft und wieder gab es Ärger. eine never-ending-story. Mit dem neuen Inhaber haben wir dann vertraglich vereinabrt, dass er auf die Bilderrechte verzichtetn wird, sobald Probleme drohen. Fazit: Nie wieder mit Amateuren!!!
  15. Kleiner Tip noch, wenn ich mich nicht täusche ist glaube ab 12 Leuten auf einem Bild keine Einverständnisserklärung mehr erforderlich.,
  16. s*************h

    Wenn du auf Nummer sicher gehen willst würde ich mir eine lizenzfreies Bild aus dem Internet besorgen. iStockphoto oder flickr würde ich mal durchsuchen.

    iStockphoto: http://www.istockphoto.com/
    flickr: http://www.flickr.com/

    Gruß S.Brosch
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