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Ist das eigentlich legal?

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  1. Autor dieses Themas

    a************d

    Ist es legal sich von Youtube mit dem "Free Youtube to MP3 Converter" Videos runterzuladen?
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  3. Ich denke man bewegt sich da in einer Grauzone, weil es zwar durch die Youtube Richtlinien verboten wird, aber man muss nirgendwo diese richtlinien gelesen haben um das Video anschauen zu können, also sind diese Richtlinien hinfällig.

    Schau dir mal das Video hier an, vielleicht hilft dir das weiter: Klick


    Natürlich keine rechtsbindende Aussage von mir.
    PS: In dem Video das ist ein Rechtsanwalt, seiner Aussage kann geglaubt werden ;)
  4. Die Nutzungsbedingungen von Youtube sagen in §6 C und K deutlich NEIN.

    FF
  5. Autor dieses Themas

    a************d

    Erstmal danke für die schnellen antworten.
    Ich habe aber mal irgendwo gelesen, dass man das darf, aber war mir nicht mehr so sicher, desshalb frage ich eben nochmal nach
  6. den agb muss man doch aber nur bei einer anmeldung zustimmen. gelten diese richtlinien dann nicht nur für angemeldete bzw registerierte user?
  7. skeygeta schrieb:
    den agb muss man doch aber nur bei einer anmeldung zustimmen. gelten diese richtlinien dann nicht nur für angemeldete bzw registerierte user?


    Habe ich dir ein paar Posts weiter oben beantwortet:

    Ich denke man bewegt sich da in einer Grauzone, weil es zwar durch die Youtube Richtlinien verboten wird, aber man muss nirgendwo diese richtlinien gelesen haben um das Video anschauen zu können, also sind diese Richtlinien hinfällig.
  8. Hallo :wave:

    Ich denke in keinem Fall, dass dies illegal ist.
    Selbst wenn in den AGBs von Youtube steht, dass es nicht erlaubt ist, macht es das noch lange nicht illegal (die AGBs von Youtube sind schließlich nicht das Gesetz). Soweit ich mir bewusst bin, ist es legal rechtmäßig geuploadeten content herunterzuladen.Wenn also ein Star wie Lady Gaga Musik hochlädt dann ist das ja wohl zu 100% legal. Dann löscht Youtube ja sowieso Musikstücke die nicht verbreitet werden dürfen, also wenn Youtube ein Lied nicht löscht darf es heruntergeladen werden (mehr dazu in 3 Zeilen).
    Zudem gibt es ja noch die Möglichkeit vom Radio aufzunehmen(was man darf), und wer sagt denn, dass das hochgeladene Lied nicht vom Radio aufgenommen wurde? ;-)

    Schlussendlich lädt man dann auch das Lied IMMER runter, auch wenn man es sich nur im Browser ansieht (dann hat man die Videodatei im Cache) also kann man das ja schlecht als illegal erklären :biggrin:

    Übrigens: Auch wenn man Musik über Torrents lädt, und dabei erwischt wird, wird man nicht abgemahnt, weil man das Lied heruntergeladen hat, sondern weil man es währenddessen wieder hochlädt! (was ja bei Youtube nicht der Fall ist)

    mfg :wave:

    Beitrag zuletzt geändert: 25.3.2011 12:10:16 von voloya
  9. r******r

    Es existieren massig Programme und Firefox-Addons, um Videos aus dem Netz zu laden - nicht nur von youtube. Außerdem gibt es nicht nur Musik dort, sondern auch erheblich Sinnvolleres. Zur Erläuterung : Musik muß ich nicht "sehen" - die höre ich !

    Das Problem bei ins Netz gestellten Videos ( betrifft z.B. auch Fernsehbeiträge ) ist weniger die Möglichkeit, sich privat welche runter zu laden, als vielmehr mögliche Urberrechtsverletzungen beim hochladen. Wer völlig eigenständig produzierte Sachen ins Internet stellt, dem dürfte ziemlich egal sein, was damit gemacht wird. Das dürfte vor allem die Sachen betreffen, die keinen wirklich interessieren, also Privatvideos von den "lieben Kleinen", der eigenen Hochzeit oder sonstigen Feier, etc.

    Andere möchten auf Besonderheiten hinweisen ( z.B. "talking cats", die klavierspielende Katze "Nora", den ausgeflippten "DJ der guten Laune" ) und liegen damit richtig. Die haben sicher auch nichts dagegen, wenn man sich das lädt.

    Letztlich muß jeder selbst damit klarkommen, ob er dem bloßen Vorhandensein geeigneter Software soweit vertraut, damit auch tatsächlich Videos zu laden. In der Regel sagt einem auch einfach der Verstand, daß z.B. offensichtlich urheberrechtlich geschützte Musikstücke eigentlich bei Youtube gar nichts zu suchen haben und insofern auch nicht von dort geladen werden sollten.

    Wenn schon Tante Goggle youtube download legalität mehr als 64 Mio. Ergebnisse bietet, dürfte klar sein, daß solche Grauzonenfrage auch hier nicht eindeutig und alle befriedigend beantwortbar ist ! Alles was hier an Antworten steht, sind persönliche Meinungen. Nichts davon ist rechtsverbindlich ! Also ist dem Fragesteller mit keiner Antwort wirklich gedient.
  10. Wurde eigentlich diesbezüglich schon jemand abgemahnt? - Technisch lädt man das Video eigentlich schon mit dem angucken runter (Der Flashplayer überträgt die Daten). Youtube sperrt ja alle Videos die Urheberrechtsverletzungen enthalten schon am ersten Tag und ist eigentlich für das Material haftbar, der Uploader natürlich auch und Überall Steht fett YouTube drauf, sodass sie das Material "beanspruchen". Dem Rechtsanwalt ist zu glauben. (Meine Meinung)

    Beitrag zuletzt geändert: 25.3.2011 23:45:38 von oepnv-bremen
  11. So, ihr selbsternannten Rechtsexperten: Wer zum Teufel erlaubt euch denn, die multimedialen Inhalte von einem Server auf euren Rechner zu kopieren, wenn dies nicht im Sinne des Internetangebots ist?
  12. Urheberrecht und YouTube & Co.

    You Tube ist derzeit das bekannteste, aber nicht einzige Angebot von kleineren oder größeren Videofilmchen. Die Daten werden gewöhnlich in eine Stream-Datei verpackt, so dass keine dauerhafte Kopie auf dem Rechner des Nutzers bleibt. Es gibt aber technische Möglichkeiten, diese Streams lokal zu speichern.
    Wenn das derart heruntergeladene Filmchen offensichtlich rechtswidrig erstellt oder öffentlich zugänglich gemacht wurde, kann man auch auf diese Weise das Urheberrecht verletzen.
    Gerade bei YouTube besteht für alle Unsicherheit darüber, was illegal zur Verfügung gestellt wird oder nicht. So haben marktbeherrschende Unternehmen wie Sony BMG Music, Warner Music und Universal Music Abkommen mit YouTube getroffen und liefern Inhalte. Der amerikanische Fernsehsender CBS gehört auch zu diesem Kreis. Der Download derart verbreiteter Musikstücke und Videos ist daher unschädlich.
    Für den Nutzer von YouTube ist jedoch kaum zu ermitteln, ob eine Videodatei z.B. eines bekannten Musikers offensichtlich rechtswidrig öffentlich zugänglich gemacht wurde oder nicht. Daher wird man, von offensichtlichen Ausnahmen abgesehen, als Nutzer nicht damit rechnen müssen, bei einem Download solcher Dateien auf den eigenen Rechner urheberrechtlich belangt zu werden. Bei anderen Anbietern hingegen muss der Nutzer abwägen und unter Umständen Nachforschungen anstellen.


    Quelle: http://anwalt-im-netz.de/urheberrecht/privatkopie-im-urheberrecht.html

    Beitrag zuletzt geändert: 26.3.2011 0:09:57 von oepnv-bremen
  13. Autor dieses Themas

    a************d

    Vielen Dank fuer die vielen Antworten erstmal, aber das hat es irgendwie immer noch nicht ganz geklaert...
  14. Aus winload.de (die sich damit scheinbar viel beschäftigt haben):

    * Die einen argumentieren, dass es sich beim YouTube-Download um eine “Raubkopie” handele, das vorsätzliche und widerrechtliche Aneignen eines unlizenzierten Musikstücks, Videos, oder ähnliche Inhalte.
    * Die anderen sagen, dass beim ganz normalen Ansehen eines Videos von YouTube bereits ein Download stattfindet, nur eben in den Browsercache statt in ein selbst definiertes Verzeichnis auf der Festplatte. Verantwortung zur Wahrung der Rechte dritter (also der Künstler) tragen der Uploader des Videos und YouTube selbst. Zudem hatte YouTube bereits einen Lizenzvertrag mit der GEMA; dieser ist jedoch vor einem knappen Jahr ausgelaufen.

    und:
    Unser Fazit: Der Download von YouTube-Videos für den privaten Bereich ist immer noch eine rechtliche Grauzone. Uns ist jedoch kein Fall bekannt, in dem jemand dafür belangt wurde. Wie auch – ist es doch selbst für YouTube unmöglich, zu unterscheiden, ob man das Video per Browser ansieht oder mit einem entsprechenden Tool auf die Festplatte zieht. Es gibt sogar kommerzielle Tools wie MediaRaptor, die Videos von YouTube herunterladen und in MP3 umwandeln. Wie heißt es so schön: Wo kein Kläger, da kein Richter. Wir finden: Man kann weiterhin ohne allzu schlechtes Gewissen YouTube-Videos für private Zwecke herunterladen, sollte aber die rechtliche Situation im Auge behalten.


    Das heißt, dass es eigentlich kaum kontrolliert werden kann. Und auch wenn, könnte man es evtl. ja aus dem Browsercache nehmen, was dann verboten wäre?!
  15. r******r

    Ich würde es mal auf deutsch so zu erklären versuchen : Wenn Du Dir für Dich selbst ( und nur für Dich selbst ) z.B. Videos lädst, weil die vielleicht beim Betrachten übers Internet zu langsam und ruckelig wiedergegeben werden, wird bestimmt keiner danach krähen. Anders wäre es, wenn Du irgendwas, von dem Du weißt, daß es 100% urheberrechtlich geschützt ist, nicht nur lädst, sondern dann auch noch weiterverbreitest. Zum anderen sollte man aber bedenken, daß Youtube selbst ( z.B. auf Drängen von Sony, die sich z.B. die alten CBS-Rechte auch nur billig gekauft haben ) massig Musikvideos im Netz hat, deren Herkunft auch nicht unbedingt immer "legal" sein muß.

    Das Setzen von Videolinks hingegen ist supereinfach und funktioniert sogar mit HTML.
  16. Soweit ich weiß zieht man sich jedes Video das man sich schaut in irgendsonem Dateiformat im Temp Folder. Also lädt man ja jedes Video runter welches man anschaut.
  17. Also, es ist zwar vermutlich illegal aber da man ja Videos die man sich auf Youtube anschaut sowieso runterlädt, nur eben nicht auf der Festplatten speichert ist es sehr schwer das nachzuweisen/zu kontrollieren.
  18. r******r

    Der Fragesteller, der sich übrigens inzwischen verabschiedet hat ( ! ) fragte nicht nach geeigneten Möglichkeiten, Videos zu speichern, sondern bezog sich auf ein bestimmtes Programm :

    Ist es legal sich von Youtube mit dem "Free Youtube to MP3 Converter" Videos runterzuladen?
    Wenn ich das richtig einschätze, würde das Teil ( dem Namen nach ) auch gar keine Videos speichern, sondern lediglich den Sound zu MP3 umwandeln. So wird es auch erklärt, wenn man sich eins der vielen Suchergebnisse bei Google ansieht. Insofern haben wir hier ( weil es gar nicht um Videos ging ) diesbzgl. die ganze Zeit aufs falsche Pferd gesetzt !

    Videos, die man sich ansieht, werden ( wie andere Dateien auch ) nicht im Windows-Temp-, sondern im Browser-Cache-Temp-Verzeichnis gespeichert. Insofern stimmt aber natürlich, daß die Videos ohnehin bereits automatisch gespeichert werden.

    Für den IE ( jedenfalls bei XP mit dem originalen, nicht upgedateten IE ) ist das "\Lokale Einstellungen\Temporary Internet Files\Content.IE5\" mit 4 Unterverzeichnissen. Basisverzeichnis ist dabei "Dokumente und Einstellungen\", gefolgt vom jeweiligen Nutzer, z.B. "Administrator". Genaueres weiß ich nicht, was andere Windows- bzw. IE-Versionen betrifft, denn ich benutze den Firefox, allerdings als portable Version. Darum kann ich dazu keine allgemeingültige Angabe über den Ort des Caches machen.

    Zum Speichern von Internet-Videos eignen sich übrigens gut die Firefox-Add-ons "YouTube Video Downloader", "UnPlug" und evtl. "NetVideoHunter" . . .

    Beitrag zuletzt geändert: 30.3.2011 21:33:21 von rorambur
  19. Die AGB von Youtube verbiten den Download, das stimmt. Damit ist es auch nciht erlaubt, ganz einfach. Bevor Du etwas herunterlädst, brauchst Du die Genehmigung dessen, der die Rechte an dem Material hat. Entweder gibt er die Berechtigung direkt auf der Seite, oder Du fragst an, ob Du Inhalte herunter laden darfst. Ohne Einverständnis ist es nun mal verboten.
  20. Alles was von einem Künstler oder im Internet ist unterliegt erstmal einem Copyright aber der Künstler kann davon absehen.
    Da dies aber in den wenigsten Fällen so ist machst du dich als downloader und aber vorallem der uploader strafbar.

    zusätzlich VERBIETET es youtube in den AGB's sprich wenn sie wollten könnten sie rechtliche Schritte gegen dich einleiten.
  21. r******r

    Jetzt habe ich mir doch mal die Nutzungsbedingungn von youtube ein wenig angesehen. Wenn man das so liest, bekommt man den Eindruck, als dürfe man youtube-Videos auch nur mit deren eigenem Player betrachten, also entweder direkt oder in eine Webseite eingebunden.

    Wenn ich mir aber überlege, was es alles bei youtube gibt, so stellt sich die Frage, wie genau die es denn dabei selbst mit dem Urheberrecht nehmen. Klar, da gibt es Copyright-Bestimmungen. Aber selbst wenn jemand z.B. selbstgedrehte Videos von Konzerten reinstellt, gelten doch noch die Rechte der Bands, des Veranstalters, usw. - wobei ich nicht glaube, daß sich bei youtube irgendwer darum kümmert. Dann müßten sie ja jedem eingerichten Video hinterher rennen. Und dann die vielen Szenen aus Fernsehsendungen. Sind das nicht alles durch youtube geduldete Copyright-Verletzungen ? Schon als youtube aufkam und ich noch gar keinen Internet-Zugang hatte, kam mir an der Sache was faul vor. Jetzt weiß ich auch, was. :lol:
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