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Abmahnung im Haus (Debian 5 Torrent)

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  1. m******e

    bladehunter schrieb:
    Den Teil davor habe ich auch nicht so wirklich verstanden. Es ist ja schön und gut, dass in Uni-netzen in der USA die IPs ständig wechseln, aber was hat man als Privatperson in Deutschland davon?
    ^^ Nicht nur innerhalb der Unis.
    Es gibt Proxys, welche sich der IPs der Unis wechselnd bedienen, und sich nutzen lassen.

    Mein Post war ja auch eher als eine direkte Antwort auf pflanzenfreund gedacht. ;)
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  3. Edit: Okay, mein Fehler. Hab Video Art gefunden, hier hieß es aber Media Art ;) Damit erübrigt sich zum großen Teil auch mein restlicher Post ;)
    ___________________________________________________________________________________________________________
    alt:
    Hat sich echt noch niemand die mühe gemacht, nach der Firma zu googeln? Die hat sogar einen deutschen Wikipedia Eintrag.

    Daher auch meine Spekulation:
    Firma (oder die Überwachungsfirma) haben beim Übermitteln der Liste der eigenen Werke mist gebaut (oder jemand hat sich ein schlechten scherz erlaubt) und Debian ist mit rein gerutscht. Da alles über Templates/Automatismen abläuft hats auch kein Schwein gemerkt und so wurde eine ungerechtfertigte Unterlassungserklärung abgeschickt (ich geh mal davon aus, dass die unberechtigt ist).
    Das "schöne" daran ist, das das zumind. für mich wie eine Steilvorlage zum zurückschießen erscheint. Da du ja auch schon einen Anwalt eingeschaltet hast würde ich versuchen (und ich denke die Chancen stehen dafür auch recht gut) die Kosten für diesen von der Kanzlei wieder rein zu holen.
    Ist in dem Schreiben von Anwaltskosten die Rede? Weil dann könnte man ja auch noch irgendwie mit Anbringen, dass wenn solche schreiben durchkommen es scheinbar wirklich automatisch ablaufen muss und somit die Anwaltskosten nicht gerechtfertigt sind. Aber das muss natürlich ein geeigner Anwalt machen ;)

    So ärgerlich das für dich auch ist, aus meiner User-Sicht ist dies ein sehr unterhaltsammer und spannender Fall. Ich hoffe hier kommen auhc weiterhin details dazu.

    Grüße


    Beitrag zuletzt geändert: 23.4.2011 21:41:51 von brunosmurf
  4. Hallo,

    ich habe heute das gleiche Schreiben aus meinem Briefkasten gezogen nur ein anderer Vorwurf und der Urheber kommt hier aber auch aus Holland. Von mir will man 705€ haben. Nach meiner Erinnerung habe ich das sogar gezogen, soll ich Zahlen oder komme ich da noch irgendwie Raus?
    Danke
  5. Autor dieses Themas

    kalinawalsjakoff

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    kalinawalsjakoff hat kostenlosen Webspace.

    brunosmurf schrieb:
    Edit: Okay, mein Fehler. Hab Video Art gefunden, hier hieß es aber Media Art ;) Damit erübrigt sich zum großen Teil auch mein restlicher Post ;)
    ___________________________________________________________________________________________________________
    alt:
    Hat sich echt noch niemand die mühe gemacht, nach der Firma zu googeln? Die hat sogar einen deutschen Wikipedia Eintrag.

    Daher auch meine Spekulation:
    Firma (oder die Überwachungsfirma) haben beim Übermitteln der Liste der eigenen Werke mist gebaut (oder jemand hat sich ein schlechten scherz erlaubt) und Debian ist mit rein gerutscht. Da alles über Templates/Automatismen abläuft hats auch kein Schwein gemerkt und so wurde eine ungerechtfertigte Unterlassungserklärung abgeschickt (ich geh mal davon aus, dass die unberechtigt ist).
    Das "schöne" daran ist, das das zumind. für mich wie eine Steilvorlage zum zurückschießen erscheint. Da du ja auch schon einen Anwalt eingeschaltet hast würde ich versuchen (und ich denke die Chancen stehen dafür auch recht gut) die Kosten für diesen von der Kanzlei wieder rein zu holen.
    Ist in dem Schreiben von Anwaltskosten die Rede? Weil dann könnte man ja auch noch irgendwie mit Anbringen, dass wenn solche schreiben durchkommen es scheinbar wirklich automatisch ablaufen muss und somit die Anwaltskosten nicht gerechtfertigt sind. Aber das muss natürlich ein geeigner Anwalt machen ;)

    So ärgerlich das für dich auch ist, aus meiner User-Sicht ist dies ein sehr unterhaltsammer und spannender Fall. Ich hoffe hier kommen auhc weiterhin details dazu.

    Grüße


    Anwaltskosten sind nicht explizit aufgeführt es geht hier um die rund 700 Euro Abmahngebühren, die natürlich auf das Konto der oben genannten Anwaltskanzlei zu überweisen währen. Was die Kosten für meinen Anwalt angeht, so denke ich daß der das über meine Versicherung kassieren wird oder eben selbst Mittel und wege hat die von den richtigen Stellen einzufordern. Schön währe es wenn die Gegner die zahlen müssten samt Gerichtskosten und >entschädigung für meinen entstandenen Aufwand.

    Aber auf alle fälle schreib ich den Fortgang hier rein. Aber um von übermäßigen Anfragen über Jabber, PM, Mail und so rate ich ab sonst krieg ich vor lauter schreiben keine ruhige Minute und Blasen an den Fingern wenn ich alles doppelt und dreifach schreiben müsste. Deswegen richtet eure Fragen hauptsächlöich hier in diesem Fred damit ich so wenig wie möglich doppelt und dreifach antworten muss.


    mrsmith85 schrieb:
    Hallo,

    ich habe heute das gleiche Schreiben aus meinem Briefkasten gezogen nur ein anderer Vorwurf und der Urheber kommt hier aber auch aus Holland. Von mir will man 705? haben. Nach meiner Erinnerung habe ich das sogar gezogen, soll ich Zahlen oder komme ich da noch irgendwie Raus?
    Danke


    Kommt drauf an was du gezogen hast. Schreib doch mal bitte um was es sich da handelt

    Beitrag zuletzt geändert: 23.4.2011 22:18:09 von kalinawalsjakoff
  6. vorgeworfen wird mir über BitTorrent zum Download zur Verfügung gestellt zu haben "Sporty Teens Vol. 10" mit aufgelisteter IP Datum und Uhrzeit.
    Nur nach meiner Erinnerung war ich da Arbeiten.
  7. kalinawalsjakoff schrieb:
    Hallo Community,

    heute Vormittag war bei mir der Schrecken groß. Im Briefkasten lag ein 6-seitiges Schreiben einer Rechtsanwaltskanzelei aus Augsburg. Der Tatbestand, den ich hier zittiere:

    Gegenstand unserer Beauftragung ist die im Rahmen des Netzwerkes BitTorrent, über Ihren Anschluss beganngene Verletzung an der Software Debian 5



    Das ist völliger Blödsinn. Debian ist freie Software und kann unter den Bedingungen der GPL frei heruntergeladen, weitergegeben und sogar modifiziert werden. Daß du eine GPL-Verletzung begangen hast, glaube ich nicht. Daher ist die Abmahnung gegenstandslos.

    Würde mir das passieren, hätte ich Spaß mit denen. Erstens würde ich in Erwägung ziehen, die abmahnende Kanzlei ihrerseits wegen Datenschutzverletzungen gegenabzumahnen, da der Vorwurf offensichtlich unbegründet ist und die somit nicht in meinen Daten rumzumüllen haben. Zudem würde ich in dem Fall meinem Access-Provider auf die Füße steigen, weil der dann ganz offensichtlich. wegen nix und wieder nix meine Daten rausgegeben hätte. Doch, ich hätte einen Heidenspaß, und meine IT-Fachanwältin auch. Und diese Firma würde sowas nie wieder tun.
  8. b******r

    Die haben´s ja mit Holland: http://blog.abmahnung.net/category/video-art-holland/
    http://www.urheberrecht.justlaw.de/abmahnung/videoart-holland.htm
    Ob das wohl "ZUFÄLLIG" der gleiche Laden ist?

    Interessiert mich echt was da rauskommt...

    Beitrag zuletzt geändert: 23.4.2011 23:38:20 von bewahrer
  9. virtuality-king

    Kostenloser Webspace von virtuality-king, auf Homepage erstellen warten

    virtuality-king hat kostenlosen Webspace.

    Die Geschichte ist spannend.
    Leider fehlt noch ein Beweis ob sie echt ist.

    Ich hoffe es stellt sich in den nächsten Tagen heraus das alles der Wahrheit entspricht.
  10. Könnte es sein, dass die "Kanzlei" garnicht echt ist? Ob nun Media-Art-Holland oder Video-Art-Holland ... der Namensteil "Art" klingt für mich eher nach einer Künstlergruppe.

    Was steht denn genau im Absender des Schreibens?
  11. twitwi schrieb:
    Könnte es sein, dass die "Kanzlei" garnicht echt ist? Ob nun Media-Art-Holland oder Video-Art-Holland ... der Namensteil "Art" klingt für mich eher nach einer Künstlergruppe.

    Was steht denn genau im Absender des Schreibens?

    Wie bereits genannt, ist nicht Media-Art-Holland der Name der Kanzlei, sondern der Name der Softwarefirma, für die die Kanzlei abmahnt, das steht aber alles schon im bisherigen Teil des Threads, lies ihn dir doch nochmal aufmerksam durch ;-)
  12. Ahh, sorry. Mein Fehler.

    Trotzdem bleibt die grundsätzliche Frage:
    Was genau steht im Absender des Schreibens (Name und Adresse der Kanzlei)? Ist die echt?
    Außerdem, wenn ich "Media Art Holland b.v" google, kommen nur Ergebnisse, die diese Abmahnung betreffen.
    Keine Webseite, keine Adresse ... nichts.

    Die Vermutung, dass einfach irgendein Firmenname dafür herhalten musste, also einer erfunden wurde, liegt nahe.
  13. Leute nun lasst doch mal die Kirche im Dorf...

    Diese Anwaltskanzleien sind meist Briefkastenfirmen die von den Hintermännern zur Deckung verwendet werden, wenn Klagen gegen diese Firmen anhänig werden werden sie aufgegeben und unter neuen Namen und anderem Standort wiedereröffnet.

    Wichtig ist in so einem Falle nur:

    a) Auf keinen Fall Zahlen !
    b) Rechtsbeistand konsultieren
    c) Auf keinen Fall irgendwas allein unternehmen oder schreiben.

    Natürlich ist so eine Masche gerade bei Open Source Software besonders unschön weswegen man in einem Solchen Falle auch auf jedenfall das betreffende Projekt informieren sollte (die können im Zweifel die rechtmäßige Weitergabe und Echtheit der heruntergeladenen Software verifizieren)

    Aber alles in allem ist das ein leider nur allzu gängiger Betrugsversuch und eine Handhabe dagegen ist schwierig, langwierig, teuer und nicht mit hohen Erfolgschancen versehen, deswegen regt euch halt nicht auf, reagiert in so einem Falle mit den Punkten a) bis c) und fertig ist die Laube.
  14. b******6

    Wenn das eine echte Abmahnung sein sollte, dann wäre das einzig richtige eine negative Feststellungsklage. Ansonsten vermutlich eher ein Fall für die Staatsanwalt (Betrug, etc.). Aber ich denke darauf wird es auch mit einem Anwalt hinauslaufen, bei welchem Du ja schon einen Termin hast.

    Kann es ansonsten nicht sein, dass das gar kein echter Torrent von 'debian.org' war, sondern irgendwas von einem Abzock-Portal?
  15. Tatsächlich ein interessanter Fall

    @ kalinawalsjakoff

    1. Könntest Du nicht zügig einen Scan des Schreibens herstellen. Schwärze natürlich Deine persönlichen Daten, auch AZ, usw... Die Angelegenheit ist natürlich einen schönen Bericht bei Netzwelt.de wert. Am Besten informierst Du auch mal den Steffen Heintsch von der Seite hier: http://abmahnwahn-dreipage.de/forum/ Sowas gabs schon 4,5 Jahre nicht mehr.

    2. Falls sich die Geschichte bestätigen sollte (wovon mal auszugehen ist) kann der Abgemahnte natürlich selbst/anwaltlich reagieren und die Kanzlei N. auffordern die Abmahnung zurück zu ziehen.

    Es ist jedoch zu empfehlen den richtigen Weg einzuschlagen. Die Kanzlei N. ist über ein Auskunftsverfahren beim Landgericht Köln an die persönlichen Daten der Anschlussinhaber gekommen. Hiergegen ist nun Beschwerde beim LG köln einzureichen.

    Vergleichsfall = http://vsberg.blogspot.com/2011/02/olg-koln-6-w-511-beschluss-vom-10022011.html

    Wenn Du für das Beschwerdeverfahren eine Kostenunterstützung benötigst ... melde Dich einfach diesbezüglich per mail. Bei erfolgreicher Beschwerde bekommst Du natürlich einen Teil Deiner Kosten vom Gegner erstattet.

    3. Kernfrage wird natürlich sein, ob man Dir Deine eigenen Rechtsanwaltskosten erstattet. Das wird nicht so einfach. Eventuell mußt Du gegen diese Leute klagen.

    Du kannst Dich zwecks allgemeiner Unterstützung und Informationsaustausch hier anmelden:
    http://www.netzwelt.de/forum/allgemeine-filesharing-diskussionen/

    "negative Feststellungsklage"/Betrug

    Eine Negative Feststellungklage ist vollkommen unnötig. Ist die Abmahung unberechtigt ziehen diese Leute die Abmahnung und damit die geltend gemachten Ansprüche zurück. Eine Betrugsanzeige kann finanzielle Risiken mit sich bringen, gerade wenn man über einen Rechtsanwalt operiert. Man sollte daher (weils auch einfacher geht) erstmal die zivilrechtliche Seite regeln.

    Beitrag zuletzt geändert: 24.4.2011 11:21:24 von shual
  16. mrsmith85 schrieb:
    Kannst du deine IT-Fachanwältin Weiterempfehlen?



    Gerne im Bedarfsfall privat, aber nicht hier anlaßlos. Das muß ja auch örtlich passen.
  17. b******6

    shual schrieb:
    "negative Feststellungsklage"/Betrug

    Eine Negative Feststellungklage ist vollkommen unnötig. Ist die Abmahung unberechtigt ziehen diese Leute die Abmahnung und damit die geltend gemachten Ansprüche zurück. Eine Betrugsanzeige kann finanzielle Risiken mit sich bringen, gerade wenn man über einen Rechtsanwalt operiert. Man sollte daher (weils auch einfacher geht) erstmal die zivilrechtliche Seite regeln.


    Ja, vermutlich unnötig. Ich würde das aber aus Prinzip machen. Wenn ich der Abgemahnte in so einem Fall wäre, würde ich alles daran setzen, dass die Sache für die Abzocker selbst möglichst teuer wird.
  18. Autor dieses Themas

    kalinawalsjakoff

    Kostenloser Webspace von kalinawalsjakoff

    kalinawalsjakoff hat kostenlosen Webspace.

    shual schrieb:
    Tatsächlich ein interessanter Fall

    @ kalinawalsjakoff

    1. Könntest Du nicht zügig einen Scan des Schreibens herstellen. Schwärze natürlich Deine persönlichen Daten, auch AZ, usw... Die Angelegenheit ist natürlich einen schönen Bericht bei Netzwelt.de wert. Am Besten informierst Du auch mal den Steffen Heintsch von der Seite hier: http://abmahnwahn-dreipage.de/forum/ Sowas gabs schon 4,5 Jahre nicht mehr.

    2. Falls sich die Geschichte bestätigen sollte (wovon mal auszugehen ist) kann der Abgemahnte natürlich selbst/anwaltlich reagieren und die Kanzlei N. auffordern die Abmahnung zurück zu ziehen.

    Es ist jedoch zu empfehlen den richtigen Weg einzuschlagen. Die Kanzlei N. ist über ein Auskunftsverfahren beim Landgericht Köln an die persönlichen Daten der Anschlussinhaber gekommen. Hiergegen ist nun Beschwerde beim LG köln einzureichen.

    Vergleichsfall = http://vsberg.blogspot.com/2011/02/olg-koln-6-w-511-beschluss-vom-10022011.html

    Wenn Du für das Beschwerdeverfahren eine Kostenunterstützung benötigst ... melde Dich einfach diesbezüglich per mail. Bei erfolgreicher Beschwerde bekommst Du natürlich einen Teil Deiner Kosten vom Gegner erstattet.

    3. Kernfrage wird natürlich sein, ob man Dir Deine eigenen Rechtsanwaltskosten erstattet. Das wird nicht so einfach. Eventuell mußt Du gegen diese Leute klagen.

    Du kannst Dich zwecks allgemeiner Unterstützung und Informationsaustausch hier anmelden:
    http://www.netzwelt.de/forum/allgemeine-filesharing-diskussionen/

    "negative Feststellungsklage"/Betrug

    Eine Negative Feststellungklage ist vollkommen unnötig. Ist die Abmahung unberechtigt ziehen diese Leute die Abmahnung und damit die geltend gemachten Ansprüche zurück. Eine Betrugsanzeige kann finanzielle Risiken mit sich bringen, gerade wenn man über einen Rechtsanwalt operiert. Man sollte daher (weils auch einfacher geht) erstmal die zivilrechtliche Seite regeln.


    zu 1) Was das weitere Veröffentlichen der Sachlage und so angeht werde ich erstmal den Termin bei meinem Anwalt am Dienstag abwarten und mit dem das einmal besprechen. Ich werde hier wie ich schon gesagt habe im Thread den weiteren Fortgang dieser Sache berichten

    zu 2) Japp da steht ewas vom Landgericht Köln in diesem Schreiben und dazu eine Urteils oder Aktennummer

    zu 3) Was die Kostenunterstützung angeht, so bin ich ersteinmal Rechtschutzversichert und in der Police steht daß ich in jedem Fall ob verloren oder gewonnen nur die Selbstbeteiligung von ca 150 Euronen zu zahlen habe. Deswegen warte ich einmal ab wie sich die Sache entwickelt. Weitere Schritte werde ich natürlich erstmal mit meinem Anwalt diskutieren. Vielleicht reicht ja auch der Schritt aus, daß sich das vermeintliche Opfer schon anwaltlich helfen lässt und nicht einfach so die 700 Euro zahlt. Vielleicht reicht schon die Drohung mit dem Gang vor Gericht aus. In jedem Fall hätte ich dann nur die oben genannte Selbstbeteiligung der Rechtschutz zu zahlen was auf alle fälle billiger ist als irgendwelchen Abmahnanwälten das Geld in den Rachen zu schieben.

    twitwi schrieb:
    Könnte es sein, dass die "Kanzlei" garnicht echt ist? Ob nun Media-Art-Holland oder Video-Art-Holland ... der Namensteil "Art" klingt für mich eher nach einer Künstlergruppe.

    Was steht denn genau im Absender des Schreibens?


    Oben ist der Absender des Schreibens aufgelistet und diese Scheiße ist wirklich wahr, sonst würd ich die hier nicht Posten. Bei nem SAcherz hätte ich den 1. April genommen und nicht fast das Ende des Monats. Ich kam mir gestern auch vor wie in nem Falschen Film.

    mrsmith85 schrieb:
    vorgeworfen wird mir über BitTorrent zum Download zur Verfügung gestellt zu haben "Sporty Teens Vol. 10" mit aufgelisteter IP Datum und Uhrzeit.
    Nur nach meiner Erinnerung war ich da Arbeiten.


    Naja hast du dir das mit Bittorrent angefangen runter zu laden und bist dann weils länger gedauert hat zur Arbeit? Dann denke ich sieht es Mau aus. SWenn dem nicht der Fall ist prüf mal dein Netzwerk ob das mit WPA abgesichert ist. Wenn das dann jemand gehackt hat siehts relativ gut für dich aus obwohl du dann in der Beweislast bist. Aber ich denke mal dein Router erstellt Logfiles mit denen du das dann nachweisen könntest ob ein Einbruchsversuch in dein Netzwerk passiert ist und so....

    Edit

    Was Veröffentlichungen angeht, so werde ich auf alle Fälle das dem Fortgang des ganzen Hickhacks abwarten. Wenn die die Abmahnung nicht zurückziehen und selbst mit vor Gericht ziehn dann werd ichs auf alle Fälle der Verbraucherzentrale und den oben genannten Websites und Blogs gerne zur Verfügung stellen. Jetzt wo ich ne Nacht drüber geschlafen habe und nochmal kurz mit meinem Anwalt deswegen telefoniert habe, wolln wir die Sache nicht überstürzt angehen.

    Beitrag zuletzt geändert: 25.4.2011 15:49:21 von kalinawalsjakoff
  19. kalinawalsjakoff schrieb:
    Abmahnende Kanzelei:

    Rechtsanwälte Negele - Zimmel - Greuter - Beller
    BGM-Fischer-Str.12 86150 Augsburg


    Wie gesagt, du solltest deinen Anwalt unbedingt fragen, ob hier nicht auch dein Access-Provider zur Rechenschaft gezogen werden kann. Denn der hat deine personenbezogenen Daten, die bei ihm gespeichert sind, an diese Kanzlei weitergegeben. Das steht m. E. zweifelsfrei fest, denn sonst hätten die dich nicht abmahnen können. Da aber ganz offensichtlich überhaupt kein Rechtsverstoß vorliegt, da es sich um freie Software handelt, hat dein Access-Provider den Fall vor der Weitergabe der Daten mindestens nicht ausreichend geprüft und hier fahrlässig auf Zuruf personenbezogene Daten rausgerückt, die er niemals hätte rausrücken dürfen. Inwiefern sich das verwerten läßt, muß dein Anwalt klären. Auch eine Beschwerde beim für den Access-Provider zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten solltet ihr in Erwägung ziehen, denn dann drohen dem hohe Bußgelder. Ich persönlich würde auch eine außerordentliche Kündigung des Vertrags wegen einer schwerwiegenden Vertragsverletzung durch den Provider prüfen lassen. Vertrauen kann man dem nicht mehr.
  20. Autor dieses Themas

    kalinawalsjakoff

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    Also ich hab mir das nochmal genau durchgelesen. Es wird zwar auf Urteile von den Gerichten in Hamburg und Köln (Aktenzeichen erspar ich mir erstmal) daß ich auch als Störer belangt werden kann wenn fremde sich über meinen Anschluss das hätten beschaffen können. Aber leider hab ich mir Debian runtergeladen und es wird in diesem Zusammenhang mit dem Herausrücken der Daten von einem zuständigen Landgericht gesprochen, welches das war, wird nicht genauer angegeben.

    Deswegen liegt eure Behauptung nahe, daß die Rechtsanwälte (es sind keine Staatsanwälte) die Telekom um die Daten gebeten hat ohne einen Gerichtsbeschluss. Aber ich habe mir vorgenommen das ganze anwaltlich klären zu lassen und wir werden da auch bei der Telekom nachhaken, entweder so oder über die Presse.

    Wie und obwir den Provider zur Rechenschaft ziehen wird sich sicherlich ergeben was die zu dem Vorfall zu sagen haben.

    Beitrag zuletzt geändert: 24.4.2011 14:20:56 von kalinawalsjakoff
  21. Nun ja, ich hab mir mal alle Beiträge hier durchgelesen und alleine schon bei der Abmahnung selber konnte ich mich kaum vor Lachen halten.

    Allerdings nicht deswegen, weil es Dir passiert ist, sondern der Tatsache an sich, das man Dich wegen der Verbreitung von OpenSource, welche auch noch der GPL (GNU Public Licens) unterliegt, belangen will.

    Falls es für Deinen Anwalt noch Hilfreich seien könnte, würde ich Dir noch diesen Link hier http://www.debian.org/intro/free empfehlen.

    Aber ich werde weiterhin gespannt abwarten was nun in dieser Sache weiter läuft.

    Gruß und trotzdem Frohe Ostern

    dathoschy
  22. Diskutiere mit und stelle Fragen: Jetzt kostenlos anmelden!

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