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Abmahnung im Haus (Debian 5 Torrent)

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  1. Autor dieses Themas

    kalinawalsjakoff

    Kostenloser Webspace von kalinawalsjakoff

    kalinawalsjakoff hat kostenlosen Webspace.

    Anwalt ist er nicht und ich sagte, er war über die osterferien weggefahren, zumindestens hat er das behauptet. Aber wenn er es selber zugibt wirds schon stimmen. Und ich weiß ziemlich genau wo er selbst wohnt.

    Beitrag zuletzt geändert: 26.4.2011 17:11:18 von kalinawalsjakoff
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  3. Na da kann man dem Bekannten gratulieren. Ist auf dem besten Weg, ein Stalker zu werden!

    baxter schrieb:
    @kalinawalsjakoff:

    Und woher wusste dein "Bekannter", wann genau du denn Debian 5 geladen hattest?
    EDIT: Du hattest doch geschrieben, daß du tatsächlich an dem Tag Debian 5 gezogen hattest...
    Wie kommt er ausgerechnet auf diesen niederländischen "IT-Dienstleister" ?
    Zufälligerweise hat(te) nämlich der eigentliche "Haus-und-Hof"-IT-Dienstleister der besagten Kanzlei tatsächlich auch holländische Firmen, die nicht im HR gelistet sind.


    Alles sehr kurios...

    Gruß, Baxter

    --------------------------------------------------------------------
    NACHTRAG:

    Deine Worte (vom 23.04.2011):

    Hallo Community,

    heute Vormittag war bei mir der Schrecken groß. Im Briefkasten lag ein 6-seitiges Schreiben einer Rechtsanwaltskanzelei aus Augsburg.
    [...]
    Dazu steht daß ich die Software Anfang Januar (7. Januar 2011) um 14 Uhr 22 und 20 Sekunden unter meiner IP (die ich hier nicht nenne) heruntergeladen habe und gleichermaßen auch wieder zum Download angeboten habe. Naja das stimmt ja soweit, ich habe Anfang Januar zu Testzwecken Debian 5 gezogen und auch über BitTorrent.


    'N bißchen spät für'n "Aprilscherz", oder!?


    Man glaubt kaum, welche Ideen sojemand entwickeln kann. Für so einen ist es nicht schwer, nachzuvollziehen, wenn irgendwo unter einem einem Stalker bekannten Nick Support-Threads zu der dann und dann geladenen Software gestellt werden! Und sich dann teige mit einem verspätetem Aprilscherz rausreden wollen? Erbärmlich!

    Beitrag zuletzt geändert: 26.4.2011 17:57:16 von abisz
  4. Autor dieses Themas

    kalinawalsjakoff

    Kostenloser Webspace von kalinawalsjakoff

    kalinawalsjakoff hat kostenlosen Webspace.

    abisz schrieb:
    Na da kann man dem Bekannten gratulieren. Ist auf dem besten Weg, ein Stalker zu werden!

    baxter schrieb:
    @kalinawalsjakoff:

    Und woher wusste dein "Bekannter", wann genau du denn Debian 5 geladen hattest?
    EDIT: Du hattest doch geschrieben, daß du tatsächlich an dem Tag Debian 5 gezogen hattest...
    Wie kommt er ausgerechnet auf diesen niederländischen "IT-Dienstleister" ?
    Zufälligerweise hat(te) nämlich der eigentliche "Haus-und-Hof"-IT-Dienstleister der besagten Kanzlei tatsächlich auch holländische Firmen, die nicht im HR gelistet sind.


    Alles sehr kurios...

    Gruß, Baxter

    --------------------------------------------------------------------
    NACHTRAG:

    Deine Worte (vom 23.04.2011):

    Hallo Community,

    heute Vormittag war bei mir der Schrecken groß. Im Briefkasten lag ein 6-seitiges Schreiben einer Rechtsanwaltskanzelei aus Augsburg.
    [...]
    Dazu steht daß ich die Software Anfang Januar (7. Januar 2011) um 14 Uhr 22 und 20 Sekunden unter meiner IP (die ich hier nicht nenne) heruntergeladen habe und gleichermaßen auch wieder zum Download angeboten habe. Naja das stimmt ja soweit, ich habe Anfang Januar zu Testzwecken Debian 5 gezogen und auch über BitTorrent.


    'N bißchen spät für'n "Aprilscherz", oder!?


    Man glaubt kaum, welche Ideen sojemand entwickeln kann. Für so einen ist es nicht schwer, nachzuvollziehen, wenn irgendwo unter einem einem Stalker bekannten Nick Support-Threads zu der dann und dann geladenen Software gestellt werden! Und sich dann teige mit einem verspätetem Aprilscherz rausreden wollen? Erbärmlich!


    Auf den Kosten für meinen Anwalt bleibt er sitzen. Mein Anwalt schreibt dem in den nächsten Tagen die Rechnung mit einer Zahlungsfrist (wie üblich) Zahlt er die Rechnung, werden wir überlegen ob wir weitere schritte unternehmen oder nicht. Zahlt er nicht sind die Konsequenzen denke ich klar.
  5. Oftmals hilft bei so etwas nur das Aussitzen.
    Es werden dann sicherlich weitere Mahnungen eintreffen.
    Wenn es sich bei diesem Programm aber um eine Testversion oder nachweislich um Free- oder Shareware handelt, könnte es sein, dass der Download über zwischengeschaltete "fishing"-ähnliche Seiten lief. Diese vermeintlichen Ansprüchen, die daraus resultieren, dass eine dubiose Internetseite Free- oder Shareware kostenpflichtig anbietet sind aber nicht haltbar. In der Regel bleibt nach der dritten Mahnung/Zahlungsaufforderung das angedrohte Gerichtsverfahren aus.

    Tipp: Wenn ein Brief z.B. von einer RA Katja Günther aus München kommt seid ihr auf dem Besten Wege in eine Abmahnfalle zu tappen!
  6. Autor dieses Themas

    kalinawalsjakoff

    Kostenloser Webspace von kalinawalsjakoff

    kalinawalsjakoff hat kostenlosen Webspace.

    afdisa schrieb:
    Oftmals hilft bei so etwas nur das Aussitzen.
    Es werden dann sicherlich weitere Mahnungen eintreffen.
    Wenn es sich bei diesem Programm aber um eine Testversion oder nachweislich um Free- oder Shareware handelt, könnte es sein, dass der Download über zwischengeschaltete "fishing"-ähnliche Seiten lief. Diese vermeintlichen Ansprüchen, die daraus resultieren, dass eine dubiose Internetseite Free- oder Shareware kostenpflichtig anbietet sind aber nicht haltbar. In der Regel bleibt nach der dritten Mahnung/Zahlungsaufforderung das angedrohte Gerichtsverfahren aus.

    Tipp: Wenn ein Brief z.B. von einer RA Katja Günther aus München kommt seid ihr auf dem Besten Wege in eine Abmahnfalle zu tappen!


    Aus welchem Grund sollte besagte Anwältin uns anschreiben? Jedenfals ist das Thema Bittorrent für mich jetzt Tabu, lieber besorge ich mir meine Opensourcesoftware auf anderen Wegen, über downloadlinks via ftp oder http, softwarerepositories und co. Aber die ganze Sache aussitzen ist auch nicht der beste Weg.
  7. Ich nehme auch keine Torrents mehr. Die Idee ist zwar echt schön (ich kam selbst in meinen jungen Jahren auf selbige, nur dass es sie schon gab wie ich leider feststellen musste), aber man weiß nie was da mit an der Leitung hängt und dass die IP-Adressen dabei oftmals so herumgeschleudert werden. wenn Torrent dann, etwas Geduld vorausgesetzt, verwendet I2P oder Ähnliches.
  8. Diese besagte Anwältin ist auf Internetabmahnungen spezialisiert. Wie viele andere auch. Aber gegen sie laufen bereits einige Verfahren, da dabei nicht alles mit rechten Dingen zu geht.
    Wenn man ihren Namen googelt kommt man sicher auf verschiedene ähnlich Verfahren und evtl. auch Tipps mit solchen Situationen umzugehen.
  9. s***k

    nunja... die ganze arbeit umsonst. Wie dem auch sei, Glück im Unglück!

    ich bin jedoch sehr erleichtert, dass es ein (auch wenn ziemlich dummer) "Scherz" war...
    ich habe nun auch sämtliche leute von Debian, FSF und den Piraten zurück gerufen...

    Das nächste mal soll er angeben, dass du Windows geladen hast o.ä. ;)
    das würde weniger `terror` in den UserGroups verursachen.


    Ich Wünsche dir jedenfalls noch schöne Grüße
  10. sonok

    Moderator Kostenloser Webspace von sonok

    sonok hat kostenlosen Webspace.

    Kommen da jetzt nicht noch ganz andere Probleme auf den Herren zu? Kann man denn so eine Anzeige bei der Polizei einfach wieder "deaktivieren"? Er wird doch sicher auch wegen Urkundenfälschung oder sowas ein Problem bekommen, oder?
  11. sonok schrieb:
    Kommen da jetzt nicht noch ganz andere Probleme auf den Herren zu? Kann man denn so eine Anzeige bei der Polizei einfach wieder "deaktivieren"? Er wird doch sicher auch wegen Urkundenfälschung oder sowas ein Problem bekommen, oder?
    Es handelt sich definitiiv um eine sog. Antragsstraftat.

    Die Geschädigten müssen selbst den Antrag auf "Strafverfolgung" stellen. Es wurden ja keine richterlichen Beschlüsse usw.. gefälscht.
    Die Meinung der Geschädigten k. kennt man.

    Der Schaden für die Kanzlei selbst ist jedoch nichtig, wenn der Typ nicht massenweise Briefe verschickt hat. Wäre der Brief Dienstag gekommen wäre die Sache binnen Stunden schon bereinigt worden. Es gibt also erstmal keinen großen Grund sich hier als geschädigt zu sehen.

    Zivilrechtlich ist die Sache anders zu bewerten. Unwahre Tatsachenbehauptungen zu verbreiten bedeutet egal in welcher Form und aus welcher Motivation heraus zivilrechtliche Ansprüche auszulösen. Ein erkennbarer Schaden ist jedoch nicht da, so dass der Täter nur mit einer kostenpflichtigen Abmahnung zu rechnen hätte. Hierbei müßte aber die Kanzlei für den minimalen Störfall einfach zu viel investieren. Was soll sie sich um so einen Herren auf Abwegen kümmern?
  12. Autor dieses Themas

    kalinawalsjakoff

    Kostenloser Webspace von kalinawalsjakoff

    kalinawalsjakoff hat kostenlosen Webspace.

    Nun heute früh hatte ich mit dem Bekannten von mir noch einen Termin bei meinem Anwalt. Er hat uns glaubhaft versichert, daß es sich nur um den einen Brief an mich gehandelt hat und der aus Persönlichen Motiven von früher gehandelt hat. Weiterhin hatte er auch nicht vor laut seinen Aussagen, hier jemand abzuzocken. Er wollte sich dann nach einer gewissen Zeit so odder so melden. Jedenfalls haben wir uns ersteinmal soweit geeinigt daß er meine anfallenden Kosten übernimmt (Anwaltskossten, Telefonkossten mit Anwalt und meine Fahrtkosten dorthin) und er mir eine Entschädigung für all die ganze Aufregung wird. Wenn er das zahlt, so steht unser angebot daß wir keine Strafanzeige wegen Betrug und so stellen.
  13. shual schrieb:
    Zum letzten Mal und in noch schönerem Deutsch: Es besteht ein grundsätzlicher Unterschied zwischen einer echten Abmahnung und einer unechten Abmahnung. Nach den bisherigen Angaben handelt es sich keinesfalls um eine "echte" Abmahnung. Weder entsprechen die Angaben einer Negele-Abmahnung, noch entsprechen sie überhaupt einer Abmahnung und zu guter Letzt... keine Adresse in der Vollmacht. Gefälschte Abmahnungen sind unter den Filesharing-Rechtsanwälten ein regelmäßig auftretendes Problem. Auf gefälschte Abmahnungen muß besonders schnell und deutlich hingewiesen werden, da es nämlich allen Ernstes Leute gibt, die sowas sofort bezahlen.
    ...
    PS: Die Frage "Wer ist Shual" ist für den Filesharingbereich .... allerdings eine interessante Frage. Zwei blogs, 5.570 Beiträge bei Netzwelt.de, eine Unmenge an Hetzkampagnen gegen den Kerl und seit mittlerweile fast drei Jahren aktiv. Wirklich... eine tolle Frage.

    Sorry für meine Unfähigkeit aus deinen vorherigen Post's die richtigen Schlüsse zu ziehen, aber jetzt ist ja soweit alles gut, spätestens wenn Kalina ihre Auslagen und Rechtsanwaltskosten ersetzt bekommen hat ist der Fall erledigt.
  14. shual schrieb:
    sonok schrieb:
    Kommen da jetzt nicht noch ganz andere Probleme auf den Herren zu? Kann man denn so eine Anzeige bei der Polizei einfach wieder "deaktivieren"? Er wird doch sicher auch wegen Urkundenfälschung oder sowas ein Problem bekommen, oder?
    Es handelt sich definitiiv um eine sog. Antragsstraftat.

    Definiere "hier"!
    Ich sehe durchaus Ansätze, das ganze anfänglich als Nötigung und/oder Betrugsversuch zu werten. Ein übereifriger Staatsanwalt könnte sogar wegen eines Anfangsverdachtes einer versuchten Erpressung ermitteln. Alles keine Antrags- sondern Offizialdelikte.

    Es würde allerdings vermutlich bei einem Anfangsverdacht bleiben, wenn die angegebene Kontonummer nicht dem Briefscheiber zuzuordnenl ist. :wink:

    FF

    Beitrag zuletzt geändert: 28.4.2011 2:08:45 von fatfreddy
  15. fatfreddy schrieb:
    Ich sehe durchaus Ansätze, das ganze anfänglich als Nötigung und/oder Betrugsversuch zu werten.

    Wo?
    Der Nötigung fehlt es am angestrebten Zweck um die notwendige Verwerflichkeit (§ 240 StGB, Abs. 2) herzustellen. Betrug (§ 263 StGB) liegt schon gar nicht vor, da kein rechtswidriger Vermögensvorteil erzielt werden sollte.

    Es verbliebe bei der Urkundenfälschung. Hierzu wissen wir aber zu wenig, bzw. ich behaupte jetzt schon das eine Urkundenfälschung nicht in Betracht kommt. Wie im Link ersichtlich sind an eine Urkundenfälschung im strafrechtlichen Sinn hohe Hürden gestellt. (BGH, Beschluss vom 27. 1. 2010 - 5 StR 488/ 09 - http://lexetius.com/2010,6162 ). Wenn also der Täter zum Beispiel mit dem echten Stempel der echten Video-Art-Firma hantiert hätte wäre es anders. So hat er aber eine fiktive Firma genommen und das Dokument auch noch offensichtlich urkundenfremd gestaltet (Adresse). Die Abmahnung selbst dürfte ein Produkt der lächerlichen Sorte darstellen. Und ob eine Negele-Abmahnung nun Urkundenstatus... neeee... :-)

    Das macht die Sache aber nicht besser, sondern für den Täter viel schlimmer. Man würde sich nach einem fiktiven Strafantrag auf die "Beziehungstat", also auf § 238 StGB, Abs. 1 stürzen (Antragsstraftat) und hätte eine feine runde schnelle Sache (90 Tagessätze).

    Zivilrechtlich ist die Sache gefährlicher, denn die vielen Unterlassungsansprüche würden für ordentlich vierstellige RA-Kostensummen führen.

    Das alles ist aber nur meine persönliche Meinung und kann jederzeit von einem Strafrechtsexperten verbessert werden. :-)




    Beitrag zuletzt geändert: 28.4.2011 7:47:39 von shual
  16. Autor dieses Themas

    kalinawalsjakoff

    Kostenloser Webspace von kalinawalsjakoff

    kalinawalsjakoff hat kostenlosen Webspace.

    Nun zu diesem Thema habe ich mir mal erlaubt eine kleine Zusammenfassung zu schreiben und online zu stellen. Lesen könnt ihr die auf
    http://kalinawalsjakoff.lima-city.de/debian/
  17. burgi

    Co-Admin Kostenloser Webspace von burgi

    burgi hat kostenlosen Webspace.

    Da das Thema bereits abgehandelt, und damit nicht mehr aktuell ist:
    geschlossen
  18. Diskutiere mit und stelle Fragen: Jetzt kostenlos anmelden!

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