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Gehälter der Unternehmensvorstände

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  1. john-gunn schrieb:
    Nicht im Mindesten:

    https://duckduckgo.com/?q=Hugo+boss+im+3.Reich&t=ffab

    https://duckduckgo.com/?q=Dr.Oettker+im+3.Reich&t=ffab

    https://duckduckgo.com/?q=Henkel+im+3.Reich&t=ffab

    https://duckduckgo.com/?q=Benz+im+3.Reich&t=ffab

    https://duckduckgo.com/?q=Porsche+im+3.Reich&t=ffab

    https://duckduckgo.com/?q=Krupp+im+3.Reich&t=ffab

    mehr?


    Jetzt hast du eine Linkliste präsentiert. Gratuliere.
    Wir sind hier bei dem Thema Unternehmensvorstände im Hier und Jetzt.
    Also nochmal, was hat da nun Hitler damit zu tun?

    Gleich kommt die DDR ins Spiel :stupid:


    Beitrag zuletzt geändert: 1.4.2016 10:45:51 von kigollogik
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  3. Tatsächlich bist DU wohl der ZweitAccount von waytogermany. Der kapiert auch nicht, was das hier und jetzt mit der Geschichte zu tun hat. Tja, dafür sind auch gewisse Einsichten nötig und dafür wiederum bedarf es eines gewissen Potentials.

    Gut - obwohl das wahrscheinlich auch zu hoch für Dich ist:
    Ich habe nie gesagt, wie Du in verleumderischer Absicht behauptet hast, daß das alles Ars...cher und Vollidioten sind.
    Ich habe aber gesagt und daran ändert sich nichts, weil sich an der Wahrheit nichts ändert, daß die großen Firmen ihr Kapital und ihre Macht auf Verbrechen aufgebaut haben. Daß es sich mithin um Krimminelle handelt und das nur ein WWler so dusslich sein kann, das nicht zu merken. Und wer für die Typen arbeitet, kann genausogut für die Mafia arbeiten. Das ist das eine.

    Das andere ist - aber da kam Deine Leseschwäche wieder zum Tragen - Du hast von Leistung gesprochen, die sich in Gewinnen von Unternehmen ausdrückten. Und Du hast von Leuten gesprochen, die dafür verantwortlich sind.

    Deutsche Unternehmen machten Gewinne, weil Adolf Hitler Deutschland in ihrem Sinne "gemanagt" hat. Auch wenn Du das nicht wahr haben willst, weil es Deine Unternehmer-Freunde als das zeigt,. was sie sind. Und weil Du Dich damit als Freund von Asozialen geoutet hast.

    Und weil Du das nicht wahr haben willst, werden wir die Geschichte nicht umschreiben.

    Und jetzt kannste hier noch ne Weile den Rotzbengel mit Trotzgebahren geben. Ich muß auch mal woanders... Spaß haben.

    Beitrag zuletzt geändert: 1.4.2016 11:00:56 von john-gunn
  4. john-gunn schrieb:
    Deutsche Unternehmen machten Gewinne, weil Adolf Hitler Deutschland in ihrme Sinne "gemanagt" hat. Auch wenn Du das nicht wahr haben willst, weil es Deine Unternehmer-Freunde als das zeigt,. was sie sind. Und weil Du Dich damit als Freund von Asozialen geoutet hast.


    Es steht hier außer Frage, das es Unternehmen gab, die damals von der Dikatur profitiert haben.
    Es geht aber nicht um das damals, sondern um das jetzt.

    Ach, was ein Unsinn hier :wall:


    Ich versuche mal wieder ernsteren Ton anzuschlagen:
    turmfalken-nikolai schrieb:
    waytogermany schrieb:

    Meine Erfahrung deckt sich damit leider nicht. Auch eine Unterschlagung von rund 170000 EUR endet im Arbeitsschutzverfahren mit einer Abfindungszahlung. Fast jede Arbeitsschutzklage endet mit einer Abfindung. In den seltensten Fällen haben die Richter der fristlosen Kündigung zugestimmt.


    Na das Aktenzeichen würde mich mal interessieren! Eine Unterschlagung von 170.000 EUR dürfte - wenn denn zweifelsfrei bewiesen - zu einer Haftstrafe + Geldstrafe führen!

    Da würde mich auch der spezielle Fall einmal interessieren. Ich denke ebenso, das man nach solch einer Unterschlagung noch Chancen auf Abfindung hat. Oder doch? Dann würde mir auch der Link dazu interessieren.
    Zu dem Thema interessant:
    http://www.heise.de/newsticker/meldung/Verdachtskuendigung-bei-Unterschlagung-1943052.html

    Beitrag zuletzt geändert: 1.4.2016 11:07:52 von kigollogik
  5. ehem...

    Die Firmennamen sagen ihm zufällig etwas?
    Und hat er eine Ahnung, woher diese Firmen ihr Kapital haben?
    Oder hat´s da mit einem Mal Sterntaler geregnet.

    Nein, von Geschichte keine Ahnung, von Wirtschaft keine Ahnung, von Politik keine Ahnung, nein.
    Weiß er was zerstörungsfreie Prüfverfahren sind? Nein.
    Weiß er warum Atomkraftwerke und ähnliche Ahnlagen unmöglich sicher zu machen sind? Nein?
    Weiß er, was der Begriff Einnorden in der Funktechnik bedeutet? Nein?
    Weiß er, was ein Streichmaß ist? Nein?
    Weiß er, wer zuerst Operationen am lebenden Gehirn vorgenommen hat? Nein?
    Weiß er, wer die Bibel geschrieben hat? Nein?
    Weiß er, was ein Platypus ist? Nein?

    Lesen kann er auch nicht!

    Da gibt es doch diesen Satz - war der nicht von Nuhr (Ich glaub der ist übrigens demnächst wieder im Bollwerk in Moers):

    Wenn man so gar keine Ahnung hat, einfach mal die Fresse halten!
  6. Autor dieses Themas

    turmfalken-nikolai

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    kigollogik schrieb:
    Da würde mich auch der spezielle Fall einmal interessieren. Ich denke ebenso, das man nach solch einer Unterschlagung noch Chancen auf Abfindung hat. Oder doch? Dann würde mir auch der Link dazu interessieren.
    Zu dem Thema interessant:
    http://www.heise.de/newsticker/meldung/Verdachtskuendigung-bei-Unterschlagung-1943052.html


    hm, in dem von Dir geposteten Link geht's aber um den Verdacht der Unterschlagung. Das ist eine Seite der Medaille.
    Da mag das ja sein aber bei einer bewiesenen Unterschlagung - und dann noch in der Höhe - halte ich das mit der gewonnenen Kündigungsschutzklage und Abfindung für ausgeschlossen.
  7. turmfalken-nikolai schrieb:
    kigollogik schrieb:
    Da würde mich auch der spezielle Fall einmal interessieren. Ich denke ebenso, das man nach solch einer Unterschlagung noch Chancen auf Abfindung hat. Oder doch? Dann würde mir auch der Link dazu interessieren.
    Zu dem Thema interessant:
    http://www.heise.de/newsticker/meldung/Verdachtskuendigung-bei-Unterschlagung-1943052.html


    hm, in dem von Dir geposteten Link geht's aber um den Verdacht der Unterschlagung. Das ist eine Seite der Medaille.
    Da mag das ja sein aber bei einer bewiesenen Unterschlagung - und dann noch in der Höhe - halte ich das mit der gewonnenen Kündigungsschutzklage und Abfindung für ausgeschlossen.


    Wie oben schon geschrieben, widerspreche ich dir auch gar nicht.
  8. @ kicherlogik: Wenn Dir so wenig daran gelegen ist, zu beweisen, wie klug DU bist, warum verbesserst Du dann Fehler in Deinen Postings, nachdem man Dich darauf aufmerksam gemacht hat.

    Du hast nicht nur eine Sch...Allgemeinbildung für die ich mich in Grund und Boden schämen würde, wenn ich ein "Normalo" wäre, Du kannst nicht nur nicht richtig lesen, Du unterstellst nicht nur Dinge, die andere nie gesagt haben, weil Du das was sie sagen nicht gelesen und/oder nicht verstanden hast, Du bist nicht nur ein Fälscher, weil Du diesen Thread ständig verfälscht, Du hast nicht nur keine Ahnung von geschichtlich-politischen Zusammenhängen, Du bist nicht nur ein sich selbst immens wichtig nehmender kleiner Besserwisser (ohne wirklich überhaupt irgend etwas zu wissen),

    sondern Du lügst Dir vor allen Dingen selbst schwer ein in die Tasche und das ist so erbärmlich.

    Man könnte fast Mitleid mit Dir haben. Naja, fast... da ist immer noch die Sache mit der mangelnden sozialen Kompetenz. Sowas wie Dich kann nur eine Mutter lieb haben. Und Du willst sie verklagen.

    then again... Irgend jemand muß Dich ja so erzogen haben. Verklag sie!!!!

    Beitrag zuletzt geändert: 1.4.2016 12:49:04 von john-gunn
  9. Na das Aktenzeichen würde mich mal interessieren! Eine Unterschlagung von 170.000 EUR dürfte - wenn denn zweifelsfrei bewiesen - zu einer Haftstrafe + Geldstrafe führen!


    Das Aktenzeichen kenne ich leider nicht mehr. Der konkrete Fall ist 8 Jahre her. Ein paar Wochen später war diese Person dann Ausbilder von Jugendlichen. Aber das war nur das krasseste Beispiel. Wie gesagt, sind Arbeitschutzklagen fast immer erfolgreich.
  10. Autor dieses Themas

    turmfalken-nikolai

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    Dann ist das nur so zu erklären das die Unterschlagung nicht zweifelsfrei bewiesen werden konnte.
  11. Konnte, jedoch hat das Gericht die Beweismittel nicht anerkannt. Somit konnte ich nur 7500 EUR Unterschlagung als nachgewiesen im Prozess anführen.
  12. Autor dieses Themas

    turmfalken-nikolai

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    Na das reicht ja wohl! Hatte der den Richter geschmiert?

    Berufung?
  13. waytogermany schrieb:
    Konnte, jedoch hat das Gericht die Beweismittel nicht anerkannt. Somit konnte ich nur 7500 EUR Unterschlagung als nachgewiesen im Prozess anführen.


    Es ist jetzt aber eher nicht zielführend in der Diskussion über einen Fall zu reden, den du scheinbar sehr gut kennst. Wir aber keinen blassen schimmer davon haben, solange man nichts darüber nachlesen kann.
    Das Gericht wird seine Gründe gehabt haben, warum es so geurteilt hat, wie es hat. Und wenn das aus einer Sicht falsch war, gibt es ja die Möglichkeit in Berufung zu gehen.

    Irgendwie entwickeln sich die Themen derzeit im Forum alle zu Einzeilern und komemn eher als klassischer Chat-Dialog daher, statt als Diskussionsbeitrag im Forum ^^

    Beitrag zuletzt geändert: 1.4.2016 14:38:01 von kigollogik
  14. Sehe ich genau so und deshalb bin ich darauf auch nicht näher eingegangen. Deshalb wieder zurück zum Thema.

    Vorstände haben die Pflicht für das Unternehmen tätig zu werden. Eine Pflicht um Erfolg haben sie jedoch nicht. Wenn sich durch Fehlentscheidungen nachteilige Entwicklungen für das Unternehmen ergeben, sind sie nicht allein deshalb schadensersatzpflichtig. Dies tritt nur ein, wenn sie eine zumindest grobe Pflichtverletzung begangen haben.
  15. Autor dieses Themas

    turmfalken-nikolai

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    Die Diskussion um die Bonizahlungen an Manager bei VW spricht ja schon wieder Bände.

    Der Konzern steht vor Milliardenschweren Schadensersatzzahlungen und die Herren wolln trotzdem Bonizahlungen.
    Kriegen die den Hals denn nie voll? Können die sich denn überhaupt morgens noch im Spiegel ansehen?
  16. mein-wunschname

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    turmfalken-nikolai schrieb:
    Die Diskussion um die Bonizahlungen an Manager bei VW spricht ja schon wieder Bände.

    Der Konzern steht vor Milliardenschweren Schadensersatzzahlungen und die Herren wolln trotzdem Bonizahlungen.
    Kriegen die den Hals denn nie voll? Können die sich denn überhaupt morgens noch im Spiegel ansehen?


    Ja, davon habe ich auch gehört. Die Angelegenheit hat eine moralische Seite und eine rechtliche.
    Die rechtliche: Der Aufsichtsrat von VW hat (wie bei anderen Unternehmen auch) mit den Vorstandsmitgliedern Verträge abgeschlossen in den u.a. geregelt ist, in welchem Umfang und auf Grund welcher Kriterien Bonuszahlungen geleistet werden. Wenn diese Kriterien eingehalten werden, dann müssen die Boni gezahlt werden, ggf. können die Vorstandsmitglieder dies auf dem Klageweg durchsetzen. Nun kann man natürlich die Frage stellen, was das für eigenartige Verträge sind, die ein Aufsichtsrat (in dem sogenannte Arbeitnehmervertreter gerade bei VW zahlreich vertreten sind) abschließt und in dem Situationen wie die aktuelle bei VW nicht in Betracht gezogen werden.
    Ebenso nachdenkenswert ist die moralische Seite. Aber ich glaube, die ist solchen Leuten egal, solange es ums geld geht. Sind sie damit eher die Ausnahme?
  17. Autor dieses Themas

    turmfalken-nikolai

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    Damit schaden sie meiner Meinung nach auch in hohem Maße dem Ansehen des Unternehmens.

    Aber wie Du schon schriebst ist es auch zweifelhaft wie es zu solchen Verträgen kommen kann. Da sieht man wieder mal wie eng die Verflechtung zwischen den "Gremien" ist zumal in den Aufsichtsräten ja auch die Politik ( zumindest in diesem Falle in Form des Landes Niedersachsen ) vertreten ist.
  18. Streng genommen sind die jetzigen Bonuszahlungen eigentlich Nachzahlungen von Gehältern aus früheren Jahren. Die Bonuszahlungen sind an den langfristigen Unternehmenserfolg gekoppelt und 2014 war nun mal ein sehr gutes Jahr für VW.
    Die gegenwärtige Situation wird sich in den folgenden Jahren in niedrigeren Zahlungen bemerkbar machen. Zu diesem Zeitpunkt bekommen die Arbeiter schon wieder mehr Lohn.
    Warum sollen also die Vorstände auf die Bonies, die sie aufgeschoben haben verzichten?
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