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Muss man im Impressum seine Adresse angeben?

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  1. Autor dieses Themas

    rocket98

    rocket98 hat kostenlosen Webspace.

    Muss ich im Impressum meine Adresse angeben wenn ich auf meiner Webseite nichts verkaufe oder so. Und was zählt zu Dienstleistungen?

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  3. Ja, weil es nicht um den Verkauf geht, sondern darum, Dich ggf. Im Sinne des Presse-Rechtes für Inhalte verantwortlich zu machen.

    Dienstleistung ist alles, was ein Mensch für einen anderen tut, indem er ihm einen Dienst leistet.
    Eine Dienstleistung war z.B. die Fußwaschung Jesu aus der Bibel. Das Entgeld ist dabei nicht maßgeblich, sondern hängt von dem jeweiligen "Vertrag" ab. Wer sich mit Dank zufrieden gibt, hat einen Freundschafts-, Sozial- oder Ehrendienst geleistet.
  4. @druid: aber eben nur, wenn sich beim Leser dadurch eine Meinung bildet, bzw. die Website Meinungen beeinflusst.

    Solltest du eine Seite machen, auf der z.B. nur ein Suchfeld baust, das auf google umleitet, müsstest du z.B kein Impressum schreiben.

    Nur stellt sich hier die Frage, wann man Meinungen schreibt^^
  5. Wenn die Seite sich an die Öffentlichkeit richtet, ist ein Impressum Pflicht.
    Zum Impressum gehören mindestens Name, Ladungsfähige (vollständige) Anschrift, Kontaktmöglichkeit.
    Für gewerbliche Seiten sind die Anforderungen höher.

    FF
  6. Eine Handynummer muss man aber nicht zwingend angeben, oder? Das habe ich schon öfter auf "privaten" Internetseiten gesehen.

    Gruß,
    -fourflames-
  7. Schaue dir mal diese Seite an. Viel genauer kann man es nicht erklären.
  8. daswing

    Moderator Kostenloser Webspace von daswing

    daswing hat kostenlosen Webspace.

    fourflames schrieb: Eine Handynummer muss man aber nicht zwingend angeben, oder? Das habe ich schon öfter auf "privaten" Internetseiten gesehen.

    Gruß,
    -fourflames-

    Ich zitiere von der nachstehenden Seite: http://www.linksandlaw.info/Impressumspflicht.html
    Ob § 5 TMG (früher § 6 TDG) überhaupt die Verpflichtung zu entnehmen ist, eine Telefonnummer im Impressum anzugeben, ist von OLG Köln und dem OLG Hamm unterschiedlich entschieden worden (siehe die allgemeinen Ausführungen zur Impressumspflicht). Der BGH hat diese Frage dem EuGH zur Entscheidung vorgelegt (siehe auch diese Zusammenfassung). Nach dessen Entscheidung (Urteil vom 16.10.2008, Rechtssache C - 298/07) ist die Angabe einer Telefonnummer nicht unbedingt erforderlich. Neben der E-Mail-Adresse muss aber ein zweiter unmittelbarer und effizienter Kommunikationsweg eröffnet werden. Dies kann, muss aber nicht die Telefonnummer sein.


    Unter der Seite solltest du alles dazu finden!!

    mfg Stephan
  9. t***********l

    Ohne hier Werbung machen zu wollen (;)) e-Recht.de für alle ähnlichen Fragen zum Impressum usw....

    Wie von "daswing" schon ganz richtig erklärt, wird empfohlen, einen zweiten Weg über den du erreichbar bist anzugeben, der aber nicht zu privat (Handynummer) ist, denn dann kommen nervige Spammer bzw. "Klingelstreiche" :(

    MFG
    Till
  10. Kann auch das Impressum von e-Recht empfehlen ;)

    Wenn du nicht willst, das die Daten utomatisch ausgelesen werden können, gibt es da sicher Möglichkeiten das zu programmieren (dass sie bsp nicht von google gefunden werden...)

    Ich die Daten aus diesem Grund grafisch abgebildet und nur den Namen direkt geschrieben o.ä. ...
    Generell wird bei privaten Pages nicht so "kontrolliert", aber es gibt immer Leute, die extra nur nach solchen Fehlern suchenund versuchen sich so zu finanzieren (Anwälte...) <--- kann dann durchaus teuer werden...
  11. roberttomsons

    Kostenloser Webspace von roberttomsons

    roberttomsons hat kostenlosen Webspace.

    Wenn Du dich ganz genau erkundigen willst, kann ich Dir die PDF (http://www.bmj.de/files/-/3283/Allgemeine%20Hinweise%20zur%20Anbieterkennzeichnungspflicht%20im%20Internet.pdf der Bundesregierung empfehlen. Damit müsstest Du immer auf der sicheren Seite stehen. Ich halt nichts von Anbietern im Netz, die damit werben, dass sie eine Ahnung von einem Thema haben, das sich so schnell ändert.
  12. roberttomsons schrieb:
    Damit müsstest Du immer auf der sicheren Seite stehen.

    Falsch! Wie der Dokumententitel bereits sagt, sind es dort nur allgemeine Hinweise.
    Nur weil es von der Bundesregierung kommt, muß es, genau so wenig wie deren Gesetze, praktikabel, richtig und durchsetzbar sein. (Das beste Gegenbeispiel war die Musterwiderrufsbelehrung im Gesetzesanhang der Verbraucherschutzgesetzgebung, die letztendlich dafür gesorgt hat, vielen Onlinehändlern, die auf gesetzgeberische Vorlagen vertrauten, nähere Bekanntschaft mit kostspieligen Abmahnungen zu verschaffen.

    Das von dir verlinkte Dokument sagt im Kasten auf Seite zwei:
    Das Risiko einer Abmahnung lässt sich nicht vollständig vermeiden. 
    Auch die nachfolgenden Erläuterungen können keinen absoluten Schutz davor bieten, 
    wegen fehlerhafter Angaben rechtmäßig abgemahnt zu werden, denn letztlich 
    beurteilen die Gerichte, ob im Einzelfall eine Rechtsverletzung vorliegt oder nicht.


    Na toll, da erklärt mir also eine staatliche Stelle, daß das von ihr geschaffene Gesetz sowie die justament gelesenen Hinweise so indifferent sind, daß auch bei Befolgung ein Abmahnrisiko besteht. Ja gehts denn noch?

    Dazu kommt noch, das der Ratgeber nicht im geringsten unterscheidet, ob eine Webseite gewerblich ist, oder nicht. Nur bei gewerblichen Seiten besteht, zumindest was die Impressumspflicht angeht, das Abmahnrisiko.

    Was das eventuelle, im Gesetz vorgesehene Bußgeld angeht, gibt es aber noch keine Regelung, welche Stelle sich von staatlicher Seite um solche Verstöße zu kümmern und Bußgeldbescheide zu verschicken hat.
    Ohne Dienstanweisung kein Handeln, ergo, zumindest momentan, keine Bußgelder. :wink:

    Bevor mir jetzt jemand ans Bein pinkelt, möchte ich, wie bei solchen Themen üblich, klarstellen, daß ich hier nicht verbotenerweise berate, sondern ausschließlich meine persönliche Meinung wiedergebe.

    FF



    FF
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