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Online-Shop: Rechtsfragen

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  1. Autor dieses Themas

    cdot

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    Salvete!

    I habe eine Frage:
    Wir hätten vor einen Online-Shop zu erstellen um in diesem div. Notenmaterial zum Verkauf anzubieten.
    Jetzt meine Frage: Muss man als Musikgruppe "gemeldet" sein, also bei der Gemeinde, oder auch nicht?
    Muss ich diesen Shop als "Gewerbe" anmelden?
    Wer haftet dann bei Fehlern? Reicht da ein schriftlicher Hinweis dass ich keine
    Haftung übernehme?

    Ich würde mich freuen wenn jemand diese Fragen beantworten könnte...
    Danke im Voraus
    mfg Cdot
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  3. Muss man als Musikgruppe "gemeldet" sein, also bei der Gemeinde, oder auch nicht?

    Keine Ahnung. Meines Wissens ist das Musikrecht kompliziert (fängt beim Namensrecht an, geht mit der Gründung einer GbR weiter und endet dann beim Steuerrecht). Am besten wird es sein, du kaufst dir ein entsprechendes Buch, welches diese und weitere Fragen ausführlich beantwortet.

    Na ja, bei einer Schülerband, welche ab und wann man ein „Konzert“ gibt und dabei vielleicht auch mal ein paar Euronen einnimmt, ist das alles sicherlich noch nicht erforderlich. Das gilt dann vermutlich als „Liebhaberei“ und hat somit mit Meldepflicht und dergleichen nichts zu tun.

    Muss ich diesen Shop als "Gewerbe" anmelden?

    Ja, ich meine ja. Bei einem Shop ist vermutlich eine „Gewinnerzielungsabsicht“ gegeben, weil du regelmässig Waren (oder Dienstleistungen) anbietest und damit einen Gewinn erzielst.

    Wer haftet dann bei Fehlern?

    Der Shopbetreiber. In einem Shop kann man ja bekanntlich Waren (oder Dienstleistungen) einkaufen. Flattert aber statt einer Bestellung eine Abmahnung ins Haus, dann hat der Verkäufer der Waren (oder Dienstleistungen) den Ärger am Hals.

    Reicht da ein schriftlicher Hinweis dass ich keine Haftung übernehme?

    Wenn du der Shopbetreiber bist, dann haftest du immer für alles, was nicht gesetzeskonform ist. Es sei denn, jemand anderes übernimmt diese Haftung. Bei Shop-in-Shop-Systemen bieten manche Betreiber ihren Kunden eine solche Rechtssicherheit an.

    Wenn du nicht der Shopbetreiber bist, aber den Shop für den Shopbetreiber entwickelst, dann solltest du mit dem Shopbetreiber klären, welche Haftung du als Designer übernimmst (in der Regel wohl gar keine).
  4. Autor dieses Themas

    cdot

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    Danke mal für diese doch sehr ausführliche Auskunft. Soweit sind schon einige meiner Fragen beantwortet.
    Werde wahrscheinlich demnächst auf die BH gehen, um mir letzte und ergänzende Anweisungen zu holen...
  5. War zwar eher auf die Werbeeinahmen auf Webseiten bezogen, aber dennoch ein guter Beitrag. Solltest dir vielleicht auch mal anschauen:

    http://www.lima-city.de/boards/thread/61314

  6. Autor dieses Themas

    cdot

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    Danke für den Link! Habe ihn kurz überflogen und etwas durchaus gebrauchen können. (Auch von dem, das nicht unbedingt zu einem Shop passt...:thumb:)
    mfg Cdot
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