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Rechtliches zu Inhalten über Hackintoshs

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  1. Autor dieses Themas

    bastobuntu

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    Hallo

    ich frage mich aktuell, wie es rechtlich für mich aussieht, wenn ich über hackintoshing schreibe oder Geräte empfehle mit denen das am besten möglich ist. Wie einige sicher wissen, ist z.B. die Seite tonymacx86.com die Anschlaufstelle schlechthin, wenn es ums Thema Hackintosh geht - wieso bekommen die nicht auf den Popo?
    Fakt ist, dass das Installieren von OSX auf x86er Hardware nicht erlaubt ist, wohl aber das Verfassen von Anleitungen, wie das möglich ist? Wo wäre da die Grenze zu ziehen? Soweit ich mal etwas darüber gelesen habe hat Apple selbst "Angst" dagen vorzugehen, da sie womöglich Probleme mit dem Kartellamt bekommen könnten. Mit anderen Worten wird das still & heimlich tolleriert?

    Grüße

    Beitrag zuletzt geändert: 20.6.2012 14:47:15 von bastobuntu
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  3. Es ist nicht illegal, es ist nur in der Eula verboten, die aber in dem Bereich in Deutschland afaik nicht gültig ist.

    Willst du Sicherheit haben, gehe zu einem Rechtsanwalt. Hier kann dir keiner eine rechtssichere Auskunft geben.

    Beitrag zuletzt geändert: 20.6.2012 15:25:11 von tchab
  4. Warum sollte es nicht legal sein darüber zu berichten wie man es machen könnte ? Nur weil man darüber berichtet wie es gehen könnte heißt es ja nicht zwangsläufig das man es auch tut / getan hat.

    Es ist genausowenig illegal wenn ich dir erkläre wie du mit 50€ Bauteilen und einem Funkempfänger jede baustellen Ampel umschalten kannst oder wie du einen Radarwarner bauen kannst, es nacher zu tun ist in den Fällen noch nicht mal illegal, allerdings es bspw. im Straßenverkehr zu benutzen ist natürlich verboten, ähnlich ist es hier auch.

    Die Voraussetzung ist natürlich das die verfassten Artikel rechtlich einwandfrei sind, also bspw. das urheberecht gewahrt bleibt und nicht dazu aufgefordert wird gegen geltendes Recht zu verstoßen, da muss man einfach etwas vorsichtig formulieren und auf die Rechtslage hinweisen, dann hat man nichts zu befürchten.

    Beitrag zuletzt geändert: 24.6.2012 20:54:28 von fatfox
  5. michl27 schrieb:
    Was zur Hölle ist Hackintosh? :cookie:

    Macintosh für Hacker:tongue::biggrin:

    Nene, spaß.
    Schau mal hier nach.
  6. Autor dieses Themas

    bastobuntu

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    fatfox schrieb:
    Warum sollte es nicht legal sein darüber zu berichten wie man es machen könnte ? Nur weil man darüber berichtet wie es gehen könnte heißt es ja nicht zwangsläufig das man es auch tut / getan hat.


    Geb ich dir so gesehen Recht, nur will ich mich nicht unbedingt mit so "großen Nummern" anlegen. Ich denke hierbei gibt es doch auch Grenzen oder? Eine Anleitung zum Bau einer ABC-Bombe ist doch bestimmt nicht erlaubt, oder(?) Auch wenn man das schlecht miteinander vergleichen kann, aber man fragt sich halt, wo da die Grenzen sind.

    fatfox schrieb:
    Die Voraussetzung ist natürlich das die verfassten Artikel rechtlich einwandfrei sind, also bspw. das urheberecht gewahrt bleibt und nicht dazu aufgefordert wird gegen geltendes Recht zu verstoßen, da muss man einfach etwas vorsichtig formulieren und auf die Rechtslage hinweisen, dann hat man nichts zu befürchten.


    Mit klareren Worten einfach keine direkten Anweisungen formulieren wie: "mach das und jenes und es funktioniert", sondern allgemeiner gehaltene Formulierungen wie "wenn man ignorant wäre, könnte man jetzt dies und jenes tun, damit dies und das passiert..." ? :biggrin:
  7. bastobuntu schrieb:
    [...]
    Geb ich dir so gesehen Recht, nur will ich mich nicht unbedingt mit so "großen Nummern" anlegen. Ich denke hierbei gibt es doch auch Grenzen oder? Eine Anleitung zum Bau einer ABC-Bombe ist doch bestimmt nicht erlaubt, oder(?) Auch wenn man das schlecht miteinander vergleichen kann, aber man fragt sich halt, wo da die Grenzen sind.
    Warum zur Hölle sollte eine Anleitung zum Bau einer Bombe nicht legal sein ? Wer weiß wonach er zu suchen hat, der findet soetwas auch im Internet. Speziell bei Waffen bspw. gilt das in Deutschland der Besitz und die Verwendung reguliert ist, sich selbst eine Waffe zu bauen ist meines Wissens nach nicht verboten, du müsstest sie dann vorlegen und prüfen lassen, wenn das alles passt wird sie registriert und du bekommst eine Waffenbesitzkarte Bums aus Nikolaus.
    Das Ding ist halt das Jemand der sich bspw. eine A-Bombe bauen will (was abgesehen vom spaltbaren Material gar nicht so kompliziert ist) aufgrund des wahrscheinlichen Verwendungszwecks die Gegenwart von Behörden jeder Art scheuen dürfte, ohne sein Vorhaben alwso zu früh publik zu machen kann er sich gar nicht an die Vorschriften halten und dann wird die ganze Sache natürlich kriminell.
    Aber eine Anleitung an sich ist es nicht, eine Fernzündung für einen konventionellen Sprengsatz kannst du für unter 100€ aus im Modellbaufachhandel erhältlichen Komponenten bauen...Sprengstoff...na ja da muss man etwas kreativer sein oder einen Besuch auf einer größeren Baustelle oder einem Bergwerk, Steinbruch oder bei Energietechnikern o.ä. auf die Agenda setzen...das da dann das Zeug natürlich nicht rumliegt dürfte jedem klar sein, und entsprechende Zugriffsbeschränkungen zu umgehen oder aufzuheben ist dann natürlich wieder kriminell.

    [...]
    Mit klareren Worten einfach keine direkten Anweisungen formulieren wie: "mach das und jenes und es funktioniert", sondern allgemeiner gehaltene Formulierungen wie "wenn man ignorant wäre, könnte man jetzt dies und jenes tun, damit dies und das passiert..." ? :biggrin:
    Exakt so ist es, warum swollte das was im Bundestag oder der Diplkomatie Gang und Gäbe ist für den privatmann nicht erlaubt sein, es ist eine Frage der persönlichen Intelligenz.

    Ein Beispiel: Die Verwendung von ... bietet sich an um ... zu erreichen ... man sollte aber bedenken, dass ...

    Beitrag zuletzt geändert: 24.6.2012 22:02:05 von fatfox
  8. Autor dieses Themas

    bastobuntu

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    fatfox schrieb:
    Wer weiß wonach er zu suchen hat, der findet soetwas auch im Internet.

    Ist mir auch klar, aber wenn du in irgendeine Suchmaschine etc nach einer entsprechenden Bauanleitung suchst, gehen doch bei gewissen Behörden auch schon die Lichter an. So gesehen mag es zwar legal sein, vorm Hintergrund der Überwachung ists für mich aber eher ne Grauzone. Samsung, Apple, Motorola und wie sie alle heißen verklagen sich wegen viel banaleren Dingen, wie Geschmackmustern und ich will mich einfach nicht in einer juristischen Grauzone bewegen, wenn ich darüber schreibe, wie man mit einem Drittel des Geldes dasselbe - nein das Gleiche - haben kann.

    Aber ich denke die Hackintosh Geschichte sollte gehen

    Beitrag zuletzt geändert: 24.6.2012 23:33:54 von bastobuntu
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