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Mofa-Geschwindigkeit

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  1. Autor dieses Themas

    markas-sro

    markas-sro hat kostenlosen Webspace.

    Hallo lieber Leute,

    ich hätte da einmal die Frage wieviel KM/H die Mofa eigentlich genau fahren darf..

    25km/H ist ja die normale Zulassungsgeschwindigkeit.. Aber gibt es da noch eine Tolleranz? Ich fahr gut 30-35 km/h mit meiner..

    Nicht das ich nachher angehalten werde.. Da meine Tachowelle gestern kaputt gegangen ist und ich keine zum Ersatz habe, weiß ich nie wie viel ich genau fahre.. Das heißt wenn die Polizei hinter mir fährt habe ich die "rote Karte" ?
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  3. davidmuc

    Co-Admin Kostenloser Webspace von davidmuc

    davidmuc hat kostenlosen Webspace.

    Du bist für die Verkehrstüchtigkeit deines Fahrzeuges verantwortlich, wenn was nicht funktioniert..deine Schuld.
    Toleranz ist meist 3-5%. Sprich mit 35km/h bei erlaubten 25km/h biste drüber und darfst blechen.Egal welche Ausrede du hast.

    Beitrag zuletzt geändert: 15.3.2011 23:44:44 von davidmuc
  4. Naja, hängt ja auch davon ab auf was die Mofa zugelassen ist und welchen Führerschein du hast. Wenn das Ding schneller als 30 glaube ich fährt brauchst nen Führerschein. Und das Mofa muss dann glaube ich auch anders gemeldet werden. Genau weiß ich das aber nicht.
  5. Falls das Mofa schneller ist als 25 km/h, liegt eine Straftat nach § 21 StVG vor ("Fahren ohne Fahrerlaubnis").
  6. feuerwehrshop

    feuerwehrshop hat kostenlosen Webspace.

    estezed schrieb:
    Falls das Mofa schneller ist als 25 km/h, liegt eine Straftat nach § 21 StVG vor ("Fahren ohne Fahrerlaubnis").


    Das kann ich nur bestätigen, kein Polizist wird was sagen, wenn die Karre 30 läuft aber mehr ist kritisch!
    Zuerst darfste paar Sozialstunden ableisten und beim 2. mal ist mit Pech Führerscheinsperre angesagt!

    MFG
  7. Hallo markas-sro,

    die Toleranz sind 10% also 25km/h + 2,5 km/h = 27,5km/h. Sollte es schneller laufen, begehst du folgende Vergehen: 1. solltest du keinen Führerschein zum Führen eines Kleinkraftrades besitzen => Fahren ohne Führerschein. 2. Führen eines KFZ ohne ausreichenden Versciherungsschutz und daher kann dir 3. deine Versicherun dich für die Vergangenheit wegen Versicherungsbetruges anzeigen.
    Sollten dann noch bauliche Veränderungen die Ursache der höheren Geschwindigkeit sein, wird auch der gutmütigste Richter dich mit voller Härte des Gesetzes strafen
  8. autobert schrieb:
    Hallo markas-sro,

    die Toleranz sind 10% also 25km/h + 2,5 km/h = 27,5km/h. Sollte es schneller laufen, begehst du folgende Vergehen: 1. solltest du keinen Führerschein zum Führen eines Kleinkraftrades besitzen => Fahren ohne Führerschein. 2. Führen eines KFZ ohne ausreichenden Versciherungsschutz und daher kann dir 3. deine Versicherun dich für die Vergangenheit wegen Versicherungsbetruges anzeigen.
    Sollten dann noch bauliche Veränderungen die Ursache der höheren Geschwindigkeit sein, wird auch der gutmütigste Richter dich mit voller Härte des Gesetzes strafen

    This^^
    Und: Wie bereits gesagt, bist du für dein "Mofa" Verantwortlich, was zurzeit max. 25km/h fahren darf!
    Allerdings wird gerade darüber beraten, ob man dies nicht erhöhen wird.
    *greetz*
  9. Zulassung und Geschwindigkeitsvorgaben durch Schilder (Die mit dem roten Kreis am Wegesrand) ist vom Gesetzgeber her komplett getrennt. Das hat nichts mit einander zu tun. Ob du mit deinem Mofa 35 fahren darfst, hängt von der Zulassung ab und von der Tatsache, ob es komplett unverbastelt und original ist. -> http://de.wikipedia.org/wiki/Bauartbedingte_H%C3%B6chstgeschwindigkeit

    Mit einer Schwalbe darf man mit Führerscheinklasse M auch 80 Fahren, (Da wo sonst auch >=80 erlaubt ist)...
  10. Bei Mofas / Rollern mit Varioantrieb ist eine unzulässige Erhöhung der Höchstgeschwindigkeit auch duch einen abgenutzten Distanzring vor der Variatorscheibe möglich.

    Durch die Rotation verringert sich die Stärke des Distanzrings was bewirkt das der Variator weiter auseinander laufen kann, dadurch wird der Effektivdurchmesser auf dem der Riemen läuft geringer und folglich die Drehzahl und damit Geschwindigkeit am angetriebenen Rad höher.

    Eine defekte Tachowelle ist übrigens keine Ausrede, der Fahrer ist für den ordnungsgemäßen und Verkehrssicheren Zustand seines Fahrzeugs verantwortlich, führt er das Fahrzeug mit Mängeln erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs und damit die Zulassung für den öffentlichen Straßenverkehr, wird man damit erwischt ist das gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Führen eines Fahrzeugs ohne Betriebserlaubnis und im Falle eines Schadens ist es unwahrscheinlich das die Versicherung zahlt weil das unter grobe Fahrlässigkeit fallen dürfte.
  11. t-ape schrieb:
    das pech hate mein bruder kauft ein gebrauchtes.. problem stat 25km hat das ding 32 geschafft..


    Das war bei mir auch so, dass meiner laut tacho 32 lief, aber die tachos sind nicht genau also lief meiner 27-28 kmh echte
  12. Hallo dae-gametalk,

    bei t-ape's Bruder ist wohl davon auszugehen dass dieses schneller fuhr und er in Deutschland wohnt und daher Strafe zahlen musste. Denn in der BRD ist bei 27,5 km/h (inkl. Toleranz schluss, siehe
    Ein Mofa benötigt in Deutschland ein so genanntes Versicherungskennzeichen und eine Betriebserlaubnis, in der Schweiz ein Motorfahrrad-Kontrollschild. In der Schweiz ist eine Drosselung auf 30 km/h vorgeschrieben; in Österreich 45 km/h und in Deutschland darf die Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h (Toleranz bis 27,5 km/h) nicht überschritten werden.
    Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Mofa#Zulassung


    und dann komm automatisch auch noch Fahren ohne Führerschein:
    Das OLG Karlsruhe, Beschluss vom 25.11.2002- Aktenzeichen 1 Ss 73/02 hat bereits im Jahr 2002 entschieden, dass auch dann ein Fahren ohne Fahrerlaubnis nach § 21 StVG vorliegt, wenn ein Leichtkraftrad auch ohne Vornahme technischer Veränderungen regelmäßig eine wesentlich höhere Geschwindigkeit als die bauartmäßig Zulässige erreichen kann und damit an der Entscheidung des OLG Hamm aus dem Jahre 1978, NJW 1978, 332 f., festgehalten.

    Dies trifft natürlich auch für Mofas und Kleinkrafträder zu.
    Quelle: http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=38451


    Beitrag zuletzt geändert: 14.5.2011 5:15:12 von harrybotter
  13. meine fuhr als sie noch auf der strasse fuhr sogar 35-40 ( jetzt 70-80) (( aber auf rennstrecken))

    meine ausrede war immer das der halt schon was älter is dund halt nicht so di typischen elektrischen drosseln hat und man halt auch

    an mechanischen drosseln verschleis messen kann

    davon war der bulle überzeugt aber halt nur bei 35 als ich trotzdem auf der strasse etwas schneller fuhr so mit 50 hab ichs trotzdem

    gesagt nur leider kahm er halt auch mit dem typischen " wer sein mofa liebt der schiebt"

    :) :) :)
  14. g***l

    Hey,
    Normal 25 km/h, aber ich wurde vor 3 Monaten angehalten, damals war mein Rolle auch noch ein Mofa und fuhr auch 35 km/h :P Der Polizist meinte es sei noch in Ordnung, solange ich nich an die 40 km/h komme und normal gibts ne Toleranz von 10%...
    MfG
  15. Hey, mein Speedfight 3 fährt mit allen drosseln die es Überhaupt zum einbau in das gute Stück gibt immer noch 35-40 km/h.
    Wenn ich angehalten werde, wissen die Polizisten es meist schon, den anderen musst du es eben erzählen, und falls sie es nicht glauben, ihnen einfach mal die "Variobox" vor der Nase aufschrauben und die Drosseln präsentieren. Dauert zwar, allerdings zeigt es wirkung.
    Grüßße
  16. mf-hd schrieb:
    Hey, mein Speedfight 3 fährt mit allen drosseln die es Überhaupt zum einbau in das gute Stück gibt immer noch 35-40 km/h.
    Wenn ich angehalten werde, wissen die Polizisten es meist schon, den anderen musst du es eben erzählen, und falls sie es nicht glauben, ihnen einfach mal die "Variobox" vor der Nase aufschrauben und die Drosseln präsentieren. Dauert zwar, allerdings zeigt es wirkung.
    Grüßße
    bis du an einen Politisten kommst der die Gesetze kennt und ernst nimmt, denn dann zahlst du und machst deinen Führerschein später: da Fahren ohne Führerschein:
    Das OLG Karlsruhe, Beschluss vom 25.11.2002- Aktenzeichen 1 Ss 73/02 hat bereits im Jahr 2002 entschieden, dass auch dann ein Fahren ohne Fahrerlaubnis nach § 21 StVG vorliegt, wenn ein Leichtkraftrad auch ohne Vornahme technischer Veränderungen regelmäßig eine wesentlich höhere Geschwindigkeit als die bauartmäßig Zulässige erreichen kann und damit an der Entscheidung des OLG Hamm aus dem Jahre 1978, NJW 1978, 332 f., festgehalten.

    Dies trifft natürlich auch für Mofas und Kleinkrafträder zu.
    Quelle: http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=38451


    Nachtrag: ist das jetzt ein Thema in dem die Kiddies meinen protzen zu müssen, die rechtlichen Aspekte sind bereits alle aufgezählt. Thema sollte daher geschlossen werden, danke.

    Beitrag zuletzt geändert: 26.5.2011 21:50:46 von harrybotter
  17. Diskutiere mit und stelle Fragen: Jetzt kostenlos anmelden!

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