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  1. es gibt meines wissens aber eine gewisse einkommensgrenze
    unter der man kein gewerbe anmelden muss!
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  3. demonic-legends

    Kostenloser Webspace von demonic-legends

    demonic-legends hat kostenlosen Webspace.

    Also muss ich, wenn mein Gewinn durch die Werbung auf meiner Website über 410€ pro Jahr ist, ein Gewerbe anmelden?^^

    Beitrag zuletzt geändert: 3.10.2010 17:24:08 von demonic-legends

  4. Frag beim Steuerberater oder demFinanzamt nach ;)

    Übrigens, du kannst die Kosten vom Blog, also Domain etc. von der Steuer absetzen,wenn ich mich nicht irre ;)?!

    Beitrag zuletzt geändert: 3.10.2010 21:10:26 von joublo
  5. Wir sprechen hier aber von 410 Euro / Jahr:

    http://www.nebentaetigkeitsrecht.de/recht/steuern/158

    Härteausgleich
    Bleiben nach Abzug von pauschalen oder nachgewiesenen Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben unter Berücksichtigung von Sparerfrei- und Altersentlastungsbeträgen Nebeneinkünfte von über 410 Euro pro Jahr, verlangt das Finanzamt unabhängig von der Höhe des Jahreseinkommens die Abgabe einer Einkommensteuererklärung. Nebeneinkünfte bis 410 Euro pro Jahr sind allerdings steuerfrei. Liegen sie über 410 Euro, aber unterhalb von 820 Euro pro Jahr, setzt das Finanzamt nur ermäßigte Steuern fest. Diese Regelung ist unabhängig von der Höhe des Gesamteinkommens. Obwohl zusammenveranlagte Ehegat-ten ihre Nebeneinkünfte addieren müssen, gelten die Grenzen von 410 Euro /820 Euro sowohl für Alleinstehende als auch für – zusammenveranlagte – Ehepaare.
    Im Prinzip gibt es drei Möglichkeiten bei der Besteuerung von Nebeneinkünften:

    * Betragen sämtliche Nebeneinkünfte nicht mehr als 410 Euro pro Jahr, sind gar keine Steuern fällig.
    * Bei Nebeneinkünften ab 820 Euro greift die volle Steuerpflicht.
    * Bei Nebeneinkünften, die über 410 Euro, aber unter 820 Euro liegen, wird ein Differenzbetrag versteuert.


    Aber ich erwähne es gerne nochmal, das Finanzamt gibt dort mit Sicherheit die fachlich besser abgesicherte Auskunft.


    Beitrag zuletzt geändert: 3.10.2010 17:46:46 von karpfen
  6. demonic-legends

    Kostenloser Webspace von demonic-legends

    demonic-legends hat kostenlosen Webspace.

    Also muss ich jetzt ein Gewerbe dafür anmelden?^^
  7. karpfen schrieb ... ....
    Im Prinzip gibt es drei Möglichkeiten bei der Besteuerung von Nebeneinkünften:

    * Betragen sämtliche Nebeneinkünfte nicht mehr als 410 Euro pro Jahr, sind gar keine Steuern fällig.
    * Bei Nebeneinkünften ab 820 Euro greift die volle Steuerpflicht.
    * Bei Nebeneinkünften, die über 410 Euro, aber unter 820 Euro liegen, wird ein Differenzbetrag versteuert.


    Aber ich erwähne es gerne nochmal, das Finanzamt gibt dort mit Sicherheit die fachlich besser abgesicherte Auskunft.
    [/quote]

    Also,wie derFisch bereitsgescrieben hat, nimmst du am Besten das Telefon in die Hand und fragst die freundlichen Beamten vom Finanzamt, die ?auskunftsverpflichted? sind. Freundlich dann klappts schon

    Wir freuenuns, wenn du dqnn berichtest...
  8. joublo schrieb:
    Nein, pro Monat... würde dann unter 400€ Job fallen.

    Schwachfug! Ein 400€-Job ist IMMER ein Arbeitsverhältnis. Mir selbständiger Arbeit hat das nichts zu tun!

    Ach ja, noch was: Einnahmen ungleich Gewinn!
    Denkt auch darüber nach. Wenn ihr zu keinem Ergebnis kommt, bemüht einen Steuerberater oder fragt, wie bereits mehrfach geraten, das Finanzamt.

    FF.
  9. So, nachdem ich gerade mal wieder einen Post gelöscht habe, der in etwa "aha, wusste ich nicht, gilt das auch für Adsense" lautete, habe ich mich entschieden hier zu schließen.
    Der Thread ist jetzt 13 Seiten lang. Ich habe schon sehr lange keine Frage mehr gelesen, die nicht auf den 13 Seiten beantwortet ist. Ich behaupte sogar, dass kaum einer die 13 Seiten liest, bevor er hier Postet.
    Es ist vermutlich alles wichtige mehr als ein Mal gesagt worden.
    Trotzdem verliert der Thread nicht seine Aktualität und bleibt oben festgepinnt.
    Bei Fragen PN an mich.
  10. Im Auftrag von BioLauri:

    Sollte nicht vielleicht noch als Ausnahme hinzugenommen werden, dass Werbung, über die bestimmte Funktionen bezahlt werden, frei sind. Also keine gewerbliche Nutzung sind und somit auch keinen Gewerbeschein benötigen. Sobald man dadurch mehr bekommt, als man ausgibt sieht die Sache zwar wieder anders aus, aber ich denke, dass das auch eine wichtige Ausnahme ist, wodurch man z.B. durch Werbung seine bei lima-city für echtes Geld gekaufte Domain finanzieren kann.
    Als Begründung sehe ich folgendes Urteil an:
    [url]http://www.net-and-law.de/de/netlaw/urteile/urteil.php?uid=289[url]

    Liebe Grüße,

    BioLauri
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