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  1. Ist eine Platzierung eines Links (Beispiel eine Gildenhomepage) zum Spiel (hier WOW) auch Werbung?
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  3. Nein! Zumindest solange, wie der Link kein Ref-Link ist, mit dem Du Geld verdienst.

    FF
  4. g******r

    Hallo,

    Ich bin Italiener (wonhatft: Italien), wo muss ich das Melden , wen Ich werbung auf Meine seite gebe?

    grüsse
    gatterer
  5. stefanmittermayr

    stefanmittermayr hat kostenlosen Webspace.

    Ich hab mich mal ein bisschen durch den Thread geankert und finde die Informationen sicherlich brauchbar. Mir tritt aber noch eine Frage auf. Kann ein 14-jähriger auf seiner Homepage Werbung machen, ohne dass er ein Gewerbe betreibt, so lange er damit maximal 410 € im Jahr verdient?

    mfg
    stefanmittermayr
  6. D.h. also auch wenn fremdgeschaltete Werbung einfließt, und man kein Gewerbe hat . macht man ich Strafbar ? ode rnur wenn man dadurch nachweißlich Geld verdient ?
  7. Interssant also so genau wusste ich das auch nicht wenn ich mal werbung oder einen ishop mache lese ich mir das nochmal durch speicher das mal unter favoriten ab danke cooles Thema =)
  8. ... umsatzsteuerpflichtig, wenn ein Gewinn im Folgejahr von mehr als 50.000 Euro zu erwarten ist oder im zurück liegenden Jahr ein Gewinn von mehr als 17.500 Euro erwirtschaftet wurde.

    Nee, das war nicht der Gewinn, sondern der Umsatz !
  9. Ihr Lieben.
    hier wird ja viel geschrieben mit der Grundaussage "wer Werbung schaltet, muss ein Gewerbe anmelden".
    Das ist falsch.
    Niemand, der nebenbei ein paar Kröten verdient, muss ein Gewerbe anmelden. Beispiel: wer Nachhilfeunterricht gibt, braucht kein Gewerbe anzumelden, auch nicht, wer für die Oma nebenan zweimal in der Woche einkaufen geht, oder im Fußballclub als Trainer der E-Jugend 20 Euro im Monat bekommt..
    Und so weiter.
    Lasst mal die Kirche im Dorf und fallt nicht in Panik.

    Wer mit seiner Webseite jeden Monat richtig Geld verdient, okay, das ist was anderes. Aber selbst dann ist eine Gewerbeanmeldung meist unnötig, allerdings müssen derartige Einnahmen versteuert werden, das ist an sich alles.

  10. Sschön, daß Du die hier im Thread verbreiteten Halbwahrheiten anprangerst.

    Weniger schön, daß Du weitere hinzufügst. :wink:

    Der erste Beitrag dieses Themas liefert eigentlich schon eine genaue Erklärung, aber zwecks Übersichtlichkeit sei an dieser Stelle noch mal ergänzend folgendes angemerkt.

    In der Wikipedia findet sich die allgemein genutzte Definition:

    Ein Gewerbe ist jede erlaubte, selbständige, nach außen erkennbare Tätigkeit, die planmäßig, für eine gewisse Dauer und zum Zwecke der Gewinnerzielung ausgeübt wird und kein „freier Beruf“ ist.


    Eine detailliertere Erklärung liefert der Gabler (Wirtschaftslexikon).

    Die Höhe des "Verdienstes" ist für die Definition des gewerblichen Treibens unerheblich.

    Gerade der Begriff der Gewinnerzielungsabsicht ist strittig. Genau aus diesem Grund wird hier regelmäßig darauf hingewiesen, sich nicht auf Äußerungen in diesem Forum zu verlassen, sondern die zuständigen amtlichen Stellen zur geplanten Tätigkeit zu befragen. Hier im Forum giibt es Meinungen, keine rechtsverbindlichen Auskünfte.

    Deine Gegenbeispiele sind darüber hinaus untauglich, weil:
    Lehrtätigkeit -> freier Beruf -> keine Gewerbepflicht
    Oma -> unklar vermutlich aber etwas wie Familienhilfe ohne Planmäßigkeit oder Gewinnerzielungsabsicht
    Fußballtrainer -> ehrenamtl. Tätigkeit mit Aufwandsentschädigung.-> keine Gewinnerzielungsabsicht

    Das hat im Übrigen nichts mit Panikmache oder Glauben (mir ist wurscht, wo die Kirche steht :wink:) zu tun, sondern dient einzig und allein der Vorbeugung etwaiger späterer Probleme.

    FF



    Beitrag zuletzt geändert: 20.1.2010 2:02:34 von fatfreddy
  11. Erst ab einem Gewinn von mehr als 410€ muss ein Gewinn beim Finanzamt gemeldet werden. Auch eine Gewerbeanmeldung ist in diesem Fall der überschreitung erforderlich.


    Das trifft dann wohl auch auf Einnahmen die man z.B. bei ebay erwirtschaftet zu?!
  12. fatfreddy schrieb:...

    Eine detailliertere Erklärung liefert der Gabler (Wirtschaftslexikon). ...

    Dann lies dort auch mal bitte mehr als den ersten Satz. Zum Beispiel:
    "2. Als gewerbliche Tätigkeit gilt nicht gelegentliche Betätigung; "
    Zudem ist dort von "Gewerbebetrieben" die Rede:
    "4. Ein Gewerbebetrieb muss nach außen erkennbar sein, zumindest den Beteiligten."
    Von Webseiten ist nirgends die Rede, nicht mal von Zeitungsannnoncen.

    Derartige Themen wie dieses hier sorgen nur für Verunsicherung bei den Usern. Wie man ja auch sieht. Da fragen dann Jugendliche, wie sie ein Gewerbe anmelden können, weil sie Google Adsense auf einer Webseite haben, au weia. Noch mal zum Mitschreiben: nur wer ein Gewerbe ausübt (zB Elektriker, Klempner) wird auch ein Gewerbe anmelden müssen. Mit dem Schalten von Werbeanzeigen auf euren Webseiten übt jedoch kein Mensch ein Gewerbe aus.
    Wenn überhaupt, dann könnte das in den Bereich "Handel" fallen, nicht aber unter Gewerbe.
    Und um der Frage sogleich zuvorzukommen: nein, niemand muss sich ins Handelsregister eintragen, bloß weil er Werbung auf einer Webseite hat.




  13. brights schrieb:
    Dann lies dort auch mal bitte mehr als den ersten Satz. Zum Beispiel:
    "2. Als gewerbliche Tätigkeit gilt nicht gelegentliche Betätigung; "
    Zudem ist dort von "Gewerbebetrieben" die Rede:
    "4. Ein Gewerbebetrieb muss nach außen erkennbar sein, zumindest den Beteiligten."
    Von Webseiten ist nirgends die Rede, nicht mal von Zeitungsannnoncen.

    ad 2.) Wenn Werbung dauerhaft geschaltet wird, ist nicht mehr von "gelegentlicher Betätigung" auszugehen.
    ad 4) die Erkennbarkeit muß sich nicht durch ein Büro/eine Werkstatt manifestieren. Werbeanzeigen auf einer Webseite sind als solche erkennbar, natürlich auch nach außen und sogar für Unbeteiligte.

    Viel wichtiger ist das Zitat des § 15 Abs. 2 EStG, von phyroad im ersten Beitrag dieses Threads.


    brights schrieb:
    Noch mal zum Mitschreiben: nur wer ein Gewerbe ausübt (zB Elektriker, Klempner) wird auch ein Gewerbe anmelden müssen. Mit dem Schalten von Werbeanzeigen auf euren Webseiten übt jedoch kein Mensch ein Gewerbe aus.
    Wenn überhaupt, dann könnte das in den Bereich "Handel" fallen, nicht aber unter Gewerbe.

    Schon wieder stiftest Du Begriffsverwirrung.
    Deine Unterscheidung "Elektriker und Klempner -> Gewerbe, Handel -> kein Gewerbe" ist Blödsinn.
    Natürlich ist auch der Handel ein Gewerbe! Das Unterscheidungskriterium, welches Du hier ansprichst, nennt sich Handwerk.

    brights schrieb:
    Und um der Frage sogleich zuvorzukommen: nein, niemand muss sich ins Handelsregister eintragen, bloß weil er Werbung auf einer Webseite hat.

    Richtig! Das wäre sogar eher nachteilig, denn damit wird man automatisch Kaufmann und unterliegt den Regelungen des HGB. :wink:


    monopader schrieb:
    Erst ab einem Gewinn von mehr als 410? muss ein Gewinn beim Finanzamt gemeldet werden. Auch eine Gewerbeanmeldung ist in diesem Fall der überschreitung erforderlich.


    Das trifft dann wohl auch auf Einnahmen die man z.B. bei ebay erwirtschaftet zu?!

    Wo und womit Du dein Geld verdienst ist unerheblich.
    Das Zitat ist aber verkürzt und daher gefährlich! phyroad sagt ausdrücklich, daß dies eine Aussage seines lokalen FAs war und durchaus unterschiedlich gehandhabt werden kann.

    Zudem sollte man eines nicht vergessen. Die Pflicht zur Anmeldung eines Gewerbes besteht mit Beginn der Tätigkeit.
    Was passiert, wenn euer Gewinn zum Ende eines Jahres unerwartet die Geringfügigkeitsgrenze auch nur minimal übersteigt? Klingelts?


    Noch mal der altbekannte Rat: Wer wirklich sicher sein will, frage beim örtlichen Gewerbeamt und dem Wohnsitzfinanzamt nach. Wenn möglich schriftlich. Dann hat man was in der Hand. Die Ämter sind zur Auskunft verpflichtet.


    FF
  14. Interessanter thread.....ich wusste gar nicht, das man auch unter 18 ein gewerbe anmelden darf
  15. Brauche ich denn auch schon ein Gewerbe, wenn ich GoogleAds oder das Amazon-Affiliate-Programm nutze?
  16. anjagirl schrieb:
    Brauche ich denn auch schon ein Gewerbe, wenn ich GoogleAds oder das Amazon-Affiliate-Programm nutze?


    Wenn du mit deiner Webseite Einnahmen verzeichnest, dann musst du das auch beim Finanzamt melden und die können dir dann auch sagen, ob du ein Gewerbe anmelden musst. Ich würde jetzt aber sagen, dass du ein Gewerbe anmelden musst. Denn als freiberuflich kann man Werbeeinnahmen nicht bezeichnen.
  17. anjagirl schrieb:
    Brauche ich denn auch schon ein Gewerbe, wenn ich GoogleAds oder das Amazon-Affiliate-Programm nutze?

    Nein, brauchst du selbsverständlich nicht.
    Du musst auch kein Gewerbe anmelden, wenn du ab und zu mal was bei Ebay oder über Kleinanzeigen in der Lokalzeitung verkaufst oder wenn du mal ein paar Nachhilfestunden gibst. Auch nicht wenn du mal was als Inventurhilfe nebenbei verdienst. Auch nicht, wenn du mal Nachbars AUto für nen Fünfer wäschst.
    Fallt bitte nicht auf die Erbsenzähler und Wichtiguter rein, die in Foren Panik verbreiten auf der Basis von irgendwo aufgeschnapptem Halbwissen oder von Urteilen und Verwaltungsentscheidungen für ganz anders geartete spezielle Einzelfälle.
    Niemand, der zB AdSense geschaltet hat und dann jährlich vierzehn Euro fuffzich verdient, muss deswegen ein Gewerbe anmelden.
    Mal ganz davon abgesehen, dass wir hier ohnehin nicht von Gewerbe reden, sondern von Handel. Insofern käme, wenn überhaupt eine Eintragung ins Handelsregister in Frage.

    Aber ich fürchte, dass die Panikmache mittlerweile derartige Ausmaße angenommen hat, dass die Schwemme an völlig sinnlosen und überflüssigen "Gewerbeanmeldungen" mittlerweile ähnlich groß ist wie dieser durch ganz ähnliche "Foren-Furcht-Aktionen" verbreitete Disclaimerwahn. Das breitete sich ebenso aus wie ein Lauffeuer und nun dauert es Jahre, um diesen Unfug wieder aus den Köpfen der User zu bekommen.



  18. jelal schrieb:
    Fallt bitte nicht auf die Erbsenzähler und Wichtiguter rein, die in Foren Panik verbreiten auf der Basis von irgendwo aufgeschnapptem Halbwissen oder von Urteilen und Verwaltungsentscheidungen für ganz anders geartete spezielle Einzelfälle.

    Darf ich Dir mal einen Spiegel hinhalten? :wink:

    jelal schrieb:
    Mal ganz davon abgesehen, dass wir hier ohnehin nicht von Gewerbe reden, sondern von Handel. Insofern käme, wenn überhaupt eine Eintragung ins Handelsregister in Frage.

    Unfug! Handel ist kein Gewerbe? Wo bitte holst Du diese Information her?
    Jede gewerbliche Tätigkeit ist dem zuständigen Gewerbebehörde anzumelden. Zusätzlich ist eine Eintragung ins Handelsregister (Wenn die Voraussetzung des Kleingewerbebetriebes im Sinne des HGB nicht erfüllt ist) oder in die Handwerksrolle (sofern es sich um ein zulassungspflichtiges Handwerk handelt) notwendig.



    jelal schrieb:
    Du musst auch kein Gewerbe anmelden, wenn du ab und zu mal was bei Ebay oder über Kleinanzeigen in der Lokalzeitung verkaufst oder wenn du mal ein paar Nachhilfestunden gibst. Auch nicht wenn du mal was als Inventurhilfe nebenbei verdienst. Auch nicht, wenn du mal Nachbars AUto für nen Fünfer wäschst.

    - Die Inventurhilfe arbeitet normalerweise nicht selbständig, sondern im Rahmen eines Zeivertrages oder eines Minijobs.
    - Nachhilfe -> Lehrtätigkeit -> nicht anmeldepflichtiger freier Beruf
    - Nachbars Auto kann schon etwas anderes sein, aber: wo kein Kläger, da kein Richter. :wink:

    Verkauf bei Ebay ist schneller als gewerbsmäßige Tätigkeit eingestuft, als sich viele hier vorstellen können.
    Die Schaltung von Werbeanzeigen, egal aus welcher Quelle, auf der Webseite ebenfalls.

    Die Umstände sind in diesem Thread auch bereits hinreichend dokumentiert und mit Auszügen aus den entsprechenden rechtlichen Vorschriften belegt!
    Als maßgebliches Kriterium gelten z.B. Gewinnerzielungsabsicht und Nachhaltigkeit, etc.


    jelal schrieb:
    Aber ich fürchte, dass die Panikmache mittlerweile derartige Ausmaße angenommen hat, dass die Schwemme an völlig sinnlosen und überflüssigen "Gewerbeanmeldungen" mittlerweile ähnlich groß ist wie dieser durch ganz ähnliche "Foren-Furcht-Aktionen" verbreitete Disclaimerwahn.

    Information ist nicht mit Panikmache gleichzusetzen!
    Fragende Laien mit falschen Informationen zu beruhigen, hat eventuell für den Betroffenen fatale Folgen. Kommst Du dafür auf?

    Nicht umsonst wird hier immer wieder darauf hingewiesen, den persönlichen Einzelfall von der zuständigen Behörde prüfen und sich die Entscheidung schriftlich bestätigen zu lassen.
    Im Gegensatz zu Ordnungs- und Bußgeldern, im Falle eines Versäumnisses, ist das kostenfrei.


    FF
  19. fatfreddy schrieb:...

    Die Umstände sind in diesem Thread auch bereits hinreichend dokumentiert und mit Auszügen aus den entsprechenden rechtlichen Vorschriften belegt!...

    Da muss ich dir leider widersprechen.
    Missverstandene Gesetzestexte, sowie Gesetzstexte die für ganz andere Dinge gelten, sind keine sinnvolle Information, erst recht nicht, wen sie von juristischen Laien falsch interpretiert werden..
    Noch weniger sind Urteile zu Einzelfällen eine sinnvolle Info.
    Es gibt keine "rechtlichen Vorschriften", es gibt "Gesetze".
    Ich sehe allerdings in der Tat ein, dass sich hier nach dem Disclaimerdesaster die nächste Spielwiese für Vielreder aufgetan hat, die offenbar die Chance, sich durch substanzloses Gerede wichtig zu machen. reichlich zu nutzen wissen.

    Aber macht ruhig, in ein paar Jahren dürfen die sachkundigen User dann den ganzen Müll wieder aufräumen, den ihr mit eurer dilettantischen Hobbyjuristerei verursacht habt. :smokin:
  20. Nicht umsonst schreiben wir hier auch immer wieder im Forum, dass dies keine rechtlich sicheren Aussagen sind sondern Erfahrungswerte. Ob man nun Einnahmen aus einer Webseitenwerbung erhält oder für ein paar Euronen beim Autowasch, in der Theorie muss sowas beim Finanzamt gemeldet, spätestens bei einer Steuererklärung angegeben werden. So die Aussagen des hier ansässigen Finanzbeamten. Und auch hier habe ich nicht die Sicherheit, dass der dies auch korrekt darstellt.

  21. jelal schrieb:
    Da muss ich dir leider widersprechen.
    Missverstandene Gesetzestexte, sowie Gesetzstexte die für ganz andere Dinge gelten, sind keine sinnvolle Information, erst recht nicht, wen sie von juristischen Laien falsch interpretiert werden..
    Noch weniger sind Urteile zu Einzelfällen eine sinnvolle Info.

    Den ersten Beitrag dieses Threads hast Du gelesen? Dort findest Du durchaus informative Grundlagen.
    Ich bestreite nicht, daß nicht alles, was in diesem Thema zu lesen ist, richtig ist. Wenn hier jemand Gesetze falsch interpretiert oder missverstanden hat, wäre es doch sinnvoll gewesen, wenn Du diesem Mißstand durch Korrekturen abgeholfen hättest, anstatt in einem sinnlosen Rundumschlag alles und jeden zu disqualifizieren. Der größte Teil an Mißverständnissen und Fehlinterpretationen liegt im Übrigen auf Seiten der Fragesteller und das ist ihr gutes Recht. Diese auszuräumen war und ist Sinn dieses Themas.

    jelal schrieb:
    Es gibt keine "rechtlichen Vorschriften", es gibt "Gesetze".

    Der Begriff der Rechtsvorschriften umfasst mehr, als die von dir darunter verstandenen Gesetze und war genau deshalb so gewählt. Das Wesenliche, z.B. im Steuerrecht, findet sich zum guten Teil in Durchführungsverordnungen, die eben keine Gesetze, aber durchaus rechtlich relevant sind.


    jelal schrieb:
    die nächste Spielwiese für Vielreder aufgetan hat, die offenbar die Chance, sich durch substanzloses Gerede wichtig zu machen. reichlich zu nutzen wissen.

    Sorry, ich habe wohl versäumt, dir den hingehaltenen Spiegel zu putzen. :wink:

    Dann etwas deutlicher: Deine Falschaussagen, die Du unter dem Nick brights verbreitet hast, werden nicht richtiger, wenn Du sie als jelal wiederholst. Du trägst damit zu den, von dir bemängelten Fehlinformationen im Thema bei.


    jelal schrieb:
    Aber macht ruhig, in ein paar Jahren dürfen die sachkundigen User dann den ganzen Müll wieder aufräumen, den ihr mit eurer dilettantischen Hobbyjuristerei verursacht habt.

    Das stimmt! Dieser Thread bedarf dringenst einer ordnenden Hand. Das ist Aufgabe der Moderatoren. Deine Beiträge haben leider nichts zur Übersichtlichkeit beigetragen.

    Nochmal zum eigentlichen Thema: Das nicht immer und sofort, für alles ein Gewerbe angemeldet werden sollte, ist im Thema auch schon mehrfach erklärt und begründet worden.
    Wenn allerdings eine Tätigkeit, die nach der Gewerbeordnung als Gewerbe zu betrachten ist, aufgenommen wird, ist die Anmeldung zwingend erforderlich.

    Wenn Du anderer Meinung bist, belege deine Einschätzung bitte mit nachvollziehbaren Quellen. Ansonsten kann man sich jede Diskussion mit dir sparen.

    FF
  22. Diskutiere mit und stelle Fragen: Jetzt kostenlos anmelden!

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