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Strafbare Religiöse Beschneidungen

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  1. Autor dieses Themas

    kalinawalsjakoff

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    kalinawalsjakoff hat kostenlosen Webspace.

    Vielleicht ist der Thread doch in einem anderen Forum besser aufgehoben als hier, kann sein, dann verschiebt ihn dorthin.

    Laut der Tagesschau auf http://www.tagesschau.de/inland/beschneidung100.html hat das Kölner Landgericht geurteilt, daß eine religiöse Beschneidung bei Jungen ein Akt der Körperverletzung sei, mit der Begründung, daß dem Jungen ein irreparabler Schaden an der Vorhaut entsteht und dem Jungen die Freiheit fehlt später, wenn er alt genug ist, dieses Zeichen seiner Zugehörigkeit zu einer Religion selbst durchführen zu lassen.

    Meine Meinung zu dieser ganzen Sache?

    Vorhautbeschneidungen bei Kindern sollte man, so finde ich, nur aus gutem Grund machen, und als guten Grund sehe ich hier einen medizinischen Grund, wenn das Wohl des Kindes durch eine Krankheit beeinträchtigt wird. Eine Beschneidung aus religiösen Grunden, oder weil sie in einigen Kultukreisen bei Kindern Brauch ist, finde ich, daß die Beschneidung erst meinetwegen mit 14 Jahren durchzuführen ist, da kann der Junge wenigstens selbst entscheiden was in dieser Hinsicht gut für ihn ist. Nein, ich will nicht rassistisch oder so rüberkommen. Genauso sehe ich das prinzipiell mit der Taufe von Kleinkindern in der christlchen Religion. Sie sind dann zumindestens bis sie 18 Jahre sind an die Kirche gebunden, haben dann allerdings etwas Lauferei und müssen einiges beim zuständigen Notar und der Kirche an Geld berappen, um dann austreten zu dürfen. Wenn ein jugendlicher getauft werden will, sollte er das auch mit 14 Jahren entschteiden dürfen.

    Was haltet Ihr von diesem Urteil?
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  3. Das Problem ist aber der von der Abtreibung bekannte Effekt: Wenn es verboten wird, wirds nicht unterbunden, sondern nur gefährlicher und es sterben mehr Leute dran.
    Demzufolge wäre wohl die Verpflichtung einer vorherigen Untersuchung und Aufsicht von einem Arzt bzw. die Durchführung durch einen solchen (weiß nicht, ob es wichtig ist welche Person das macht, kenn mich dazu nicht genug mit dem Thema aus) eine Lösung, die am wenigsten Folgen hat.
  4. kalinawalsjakoff schrieb:
    Vielleicht ist der Thread doch in einem anderen Forum besser aufgehoben als hier, kann sein, dann verschiebt ihn dorthin.

    Laut der Tagesschau auf http://www.tagesschau.de/inland/beschneidung100.html hat das Kölner Landgericht geurteilt, daß eine religiöse Beschneidung bei Jungen ein Akt der Körperverletzung sei, mit der Begründung, daß dem Jungen ein irreparabler Schaden an der Vorhaut entsteht und dem Jungen die Freiheit fehlt später, wenn er alt genug ist, dieses Zeichen seiner Zugehörigkeit zu einer Religion selbst durchführen zu lassen.

    Meine Meinung zu dieser ganzen Sache?

    Vorhautbeschneidungen bei Kindern sollte man, so finde ich, nur aus gutem Grund machen, und als guten Grund sehe ich hier einen medizinischen Grund, wenn das Wohl des Kindes durch eine Krankheit beeinträchtigt wird. Eine Beschneidung aus religiösen Grunden, oder weil sie in einigen Kultukreisen bei Kindern Brauch ist, finde ich, daß die Beschneidung erst meinetwegen mit 14 Jahren durchzuführen ist, da kann der Junge wenigstens selbst entscheiden was in dieser Hinsicht gut für ihn ist. Nein, ich will nicht rassistisch oder so rüberkommen. Genauso sehe ich das prinzipiell mit der Taufe von Kleinkindern in der christlchen Religion. Sie sind dann zumindestens bis sie 18 Jahre sind an die Kirche gebunden, haben dann allerdings etwas Lauferei und müssen einiges beim zuständigen Notar und der Kirche an Geld berappen, um dann austreten zu dürfen. Wenn ein jugendlicher getauft werden will, sollte er das auch mit 14 Jahren entschteiden dürfen.

    Was haltet Ihr von diesem Urteil?


    Du musst keine Angst haben, so nahe wird dir niemand je kommen, du hast ihn vorher zu Tode gelangweilt und die Klinge wäre weggerostet.

    Unabhänig davon was ich davon persönlich halte, kann ich mir vorstellen das es auch Leute gibt die diese für sie getroffene Entscheidung im Nachgang ganz toll finden...so ist das eben mit religiöser Verblendung, es finden sich immer ein paar Dumme ganz gleich ob Eltern, Geistlichhe oder was auch immer...kein Grund deshalb ein Fass auf zu machen.
  5. b******r

    Jeglich Pflichten, die von einer Religion vorgegeben sind, sind Unfug!
    Beschneidungen, Kondom Verbot oder Frauen Diskriminierung - oder was es sonst noch gibt...
    Wenn irgendwelche Religiösen Fanatiker meinen es MUSS etwas sein um "seinen" Gott zu gefallen, sind diese nichts als kranke Fanatiker.
    Ob eine Beschneidung jetzt vorteilhaft ist oder nicht - mal aussen vor.
    Nur weil ein angeblich Wissender mal was auf ein Blatt Papyrus gekritzelt hat oder nicht - wen tangiert das.

    Beitrag zuletzt geändert: 26.6.2012 23:34:03 von bewahrer
  6. Hallo :wave:

    kalinawalsjakoff schrieb:
    Genauso sehe ich das prinzipiell mit der Taufe von Kleinkindern in der christlchen Religion. Sie sind dann zumindestens bis sie 18 Jahre sind an die Kirche gebunden, haben dann allerdings etwas Lauferei und müssen einiges beim zuständigen Notar und der Kirche an Geld berappen, um dann austreten zu dürfen.


    Was? Schwachsinn. Ein Bekannter von mir ist einfach hin und hat was ausgefüllt, fertig. o.O Außerdem lässt sich das immerhin rückgängig machen. Trotzdem bin ich auch dagegen, dass Kinder nach ihrer Geburt getauft werden.

    mfg :wave:
  7. kaetzle7

    Moderator Kostenloser Webspace von kaetzle7

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    kalinawalsjakoff schrieb:
    Vielleicht ist der Thread doch in einem anderen Forum besser aufgehoben als hier, kann sein, dann verschiebt ihn dorthin.
    Da dieses Thema tatsächlich weder mit Politik noch mit Wirtschaft zu tun hat --> verschoben nach Reallife.

    @topic: Da meines Wissens nach keine medizinischen Nachteile für einen mann durch eine Beschneidung entstehen und Studien sogar schon belegt haben, dass beschnittene Männer ein geringeres Infektionsrisiko haben, ist meine Meinung, dass es jeder so lassen soll wie es ist. Natürlich ist es ein körperlicher Eingriff, der ein Leben lang so bleiben wird, aber Eltern haben in vielen anderen Bereichen viel mehr Einfluss auf ihre Kinder, den man ihnen auch nicht wegnehmen kann mit dem Argument, das Kind könnte in späteren Jahren etwas anderes gewollt haben. Bei Missbrauch u.ä. ist es gut wenn sich Gerichte einmischen, in religiösen Belangen ist das allerdings sehr schwierig.

    kalinawalsjakoff schrieb:
    Genauso sehe ich das prinzipiell mit der Taufe von Kleinkindern in der christlchen Religion. Sie sind dann zumindestens bis sie 18 Jahre sind an die Kirche gebunden, haben dann allerdings etwas Lauferei und müssen einiges beim zuständigen Notar und der Kirche an Geld berappen, um dann austreten zu dürfen. Wenn ein jugendlicher getauft werden will, sollte er das auch mit 14 Jahren entschteiden dürfen.
    1. Auch wenn ich nicht für Kindertaufe bin - der Vergleich hinkt gewaltig, da etwas Wasser über den Kopf gießen überhaupt keine körperliche Auswirkung auf das Baby hat. Die Religionszugehörigkeit von Kindern wird so oder so erstmal von den Eltern bestimmt und ab einem gewissen Alter entscheidet der Mensch dann selbst - da ändert Taufe oder Nichttaufe absolut gar nichts.

    bewahrer schrieb:
    Jeglich Pflichten, die von einer Religion vorgegeben sind, sind Unfug!
    Beschneidungen, Kondom Verbot oder Frauen Diskriminierung - oder was es sonst noch gibt...
    Wenn irgendwelche Religiösen Fanatiker meinen es MUSS etwas sein um "seinen" Gott zu gefallen, sind diese nichts als kranke Fanatiker.
    Das kann man so pauschal ganz sicher nicht sagen. Viele solcher Dinge sind einfach nur auf gesellschaftlichen Traditionen aufgebaut, was den Menschen in diesen Kulturen eine Identität und Sicherheit gibt. Hier gleich alle in den "Kranke-Fanatiker"-Topf werfen zeugt höchstens von eigenem Fanatismus...

  8. davidmuc

    Co-Admin Kostenloser Webspace von davidmuc

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    kaetzle7 schrieb:
    @topic: Da meines Wissens nach keine medizinischen Nachteile für einen mann durch eine Beschneidung entstehen und Studien sogar schon belegt haben, dass beschnittene Männer ein geringeres Infektionsrisiko haben, ist meine Meinung, dass es jeder so lassen soll wie es ist. Natürlich ist es ein körperlicher Eingriff, der ein Leben lang so bleiben wird, aber Eltern haben in vielen anderen Bereichen viel mehr Einfluss auf ihre Kinder, den man ihnen auch nicht wegnehmen kann mit dem Argument, das Kind könnte in späteren Jahren etwas anderes gewollt haben. Bei Missbrauch u.ä. ist es gut wenn sich Gerichte einmischen, in religiösen Belangen ist das allerdings sehr schwierig.


    Verdammt und ich hab mir in Politik nen Ast gsucht:-/

    Erwas so zu lassen, wie es ist, nur 'weil es ja keine medizinischen Nachteile' hat, halte ich für Bedenklich.
    Wenn du deinem Säugling aus religiösen Gründen ein paar Brandings verpasst und das ordentlich heilen lässt, wird das auch meine medizinischen Nachteile haben. Trotzdem ist das Kind sein Leben lang gezeichnet.

    Wieso sollte es in religiösen belangen schwieirg sein, wenn sich Gerichte einmischen? Sollen etwa die pädophilen Priester weiter straffrei bleiben, nur weil es 'in religiösen Belangen' 'sehr schwierig' ist? Die Gesetzeslage sieht doch ganz klar vor, dass wenn man einen Menschen gegen seinen Willen verletzt, dies gegen sein Recht auf körperliche Unversehrtheit verstößt. Da jetzt eine Ausnahme für religiöse Verstümmelungen zu machen, halte ich für sehr bedenklich!

  9. Beschneidung bei jungen im Krankenhaus unter Narkose geht voll in Ordnung , da überwiegen die gesundheitlichen und hygienischen Vorteile , Beschneidungen bei Mädchen sind Verstümmlungen und gehören verboten.
    Rein sexuell gesehen ist es von Vorteil das in der Kindheit zu machen , denn an das fehlen und damit den mehr an reizten gewöhnen sich die Kinder bis sie in die Geschlechtsreife kommen. Dann können sie auch länger.
    Bei Erwachsenen tritt dadurch eine Reizüberflutung ein und das Gegenteil ist der Fall.
    Glaubensmäßieg ist mir das so ziemlich egal.
  10. davidmuc schrieb:
    Wieso sollte es in religiösen belangen schwieirg sein, wenn sich Gerichte einmischen? ... Die Gesetzeslage sieht doch ganz klar vor, dass wenn man einen Menschen gegen seinen Willen verletzt, dies gegen sein Recht auf körperliche Unversehrtheit verstößt. Da jetzt eine Ausnahme für religiöse Verstümmelungen zu machen, halte ich für sehr bedenklich!
    Trotzdem wird wohl demnächst diese Ausnahme ins Gesetzt aufgenommen:
    Beschneidungen aus religiösen Gründen sollen in Deutschland auch nach dem Willen des Bundestages nicht unter Strafe gestellt werden können. Das Parlament forderte am Donnerstag die Bundesregierung mit überwältigender Mehrheit auf, die rituelle Entfernung der Vorhaut bei Jungen per Gesetz grundsätzlich für zulässig zu erklären.

    Das Votum hat zunächst nur symbolischen Wert. Allerdings wird die Bundesregierung mit der Resolution aufgefordert, bis zum Herbst ein verbindliches Gesetz vorzulegen.
    Quelle: http://www.tagesschau.de/inland/beschneidung-bundestag100.html
    Danach wird sich wohl dasBundesverfassungsgericht mit der Frage bechäftigen müssen ob eine solche Ausnahme zulässig ist, sprich ob das Recht auf Religionsfreiheit (hier vornehmnlich der Eltern, da ein 8 Tage alter Säugling diese Tradition noch nicht kennen kann) über dem Recht auf körperliche Unversehrtheit (hier des Säuglings) steht.

    kaetzle7 schrieb:
    @topic: Da meines Wissens nach keine medizinischen Nachteile für einen mann durch eine Beschneidung entstehen und Studien sogar schon belegt haben, dass beschnittene Männer ein geringeres Infektionsrisiko haben, ist meine Meinung, dass es jeder so lassen soll wie es ist.
    Maximilian Stehr, Kinderchirurg an der Universität München weist darauf hin, dass Beschneidungen als „erhebliches Trauma für das Kind“ angesehen werden müssen. Darum führe die Kinderklinik der Universität München seit Jahren solche Eingriffe nicht mehr aus religiösen, sondern nur noch aus medizinischen Gründen durch.

    Den einzigen Vorteil den ich in einer gesetzlichen Ausnahme sehe ist das die Beschneidungen von Fachleuten durchgeführt werden anstatt die Eltern zu irgendwelchen Pfuschern zu treiben.
  11. querdenker schrieb:
    Beschneidung bei jungen im Krankenhaus unter Narkose geht voll in Ordnung , da überwiegen die gesundheitlichen und hygienischen Vorteile ,

    undwelche Vorteile sollen das bitte sein? Das war sicherlich ein korrektes Argument zu der Zeit, als dieser Ritus entstanden ist, da damals die hygienischen Verhältnisse und medizinischen Kenntnisse andere waren, als heute.

    Beschneidungen bei Mädchen sind Verstümmlungen und gehören verboten.

    Ach? Für diese werden aber bei den Befürwortern zum Teil die gleichen Argumente angeführt.


    Beides ist ein irreversibler, medizinisch überflüssiger Eingriff an einem Menschen, der das noch nicht selber entscheiden kann. Ist also Körperverletzung und gehört, wie die Richter korrekt entschieden haben, verboten.

    Wer mag, kann sich ja die Mütze kappen lassen, sobald er frei und selbst darüber entscheiden kann.


  12. fatfreddy schrieb:
    querdenker schrieb:
    Beschneidung bei jungen im Krankenhaus unter Narkose geht voll in Ordnung , da überwiegen die gesundheitlichen und hygienischen Vorteile ,

    undwelche Vorteile sollen das bitte sein? Das war sicherlich ein korrektes Argument zu der Zeit, als dieser Ritus entstanden ist, da damals die hygienischen Verhältnisse und medizinischen Kenntnisse andere waren, als heute.

    Beschneidungen bei Mädchen sind Verstümmlungen und gehören verboten.

    Ach? Für diese werden aber bei den Befürwortern zum Teil die gleichen Argumente angeführt.


    Beides ist ein irreversibler, medizinisch überflüssiger Eingriff an einem Menschen, der das noch nicht selber entscheiden kann. Ist also Körperverletzung und gehört, wie die Richter korrekt entschieden haben, verboten.

    Wer mag, kann sich ja die Mütze kappen lassen, sobald er frei und selbst darüber entscheiden kann.




    Mann kann länger , Koppenkäse ist ein fremdwort.

    das ist aber ein himmelweiter Unterschied , da andere Teile entfernt werden , die "Mütze" ist sinnlos , das was bei den Mädels entfernt wird jedoch nicht. Nach dem auch aus medizinischen Gründen diese Op´s durchgeführt werden kann man auch nicht behaupten wer ohne "Mütze" ist gehört zu einer gewissen Glaubensrichtung an.
  13. Autor dieses Themas

    kalinawalsjakoff

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    Hier in Deutschland würde ich, wenn es aus religiösen Gründen entsteht, erst ab einem Mindestalter von 14 Jahren zulassen. Da können die zumindestens halbwegs entscheiden ob sdie Jungs das wollen oder nicht.

    Geht es aus medizinischen Gründen nicht anders, also ist das Kindeswohl gefährdet durch irgendwelche Infektionen oder Verletzungen unten herum, dann versteht es sich, wenn es keine andere Therapie gibt.

    Aber alle anderen Gründe sind doch recht weit hergeholt.
  14. http://www.freitag.de/autoren/trippleu/beschneidung-von-gedanken

    Bei der nämliche Vorhaut sage ich mal die ist zu nebensächlich, da geht die Religonsfreiheit vor.

    Und so wie ich das sehen gibt es kaum einen Erwachsenen der sie zurück haben will.
  15. Körperverletzung ist niemals nebensächlich. Nix gegen Religionsfreiheit, wenn die Ausübung ausschließlich die eigene Person betrifft. Sobald jemand ohne Willenserklärung davon betroffen ist, ist es keine Freiheit mehr, sondern ein Zwang.

    Eventuell sollte man sich mal die Meinung von jemandem zu Gemüte führen, der davon mehrfach betroffen (Jude, Arzt und Vater) ist: Artikel aus der Sonntags-FAZ

    Beitrag zuletzt geändert: 22.7.2012 15:33:40 von fatfreddy
  16. t*****b

    Irgendwann ist man alt genug, selbst zu entscheiden ob und welcher Religion man zugehören möchte. Darum gibt es bei den Protestanten die Konfirmation. Genauso sollte man auch selbst entscheiden können, ob man dem Islamismus zugehören möchte und wie streng man den glauben ausführen möchte, also in diesem Fall, ob man sich beschneiden lassen möchte. Natürlich sind streng gläubige Muslime dagegen und wollen den Glauben an ihre Kinder weiter geben und man kann Kultur bzw. Bräuche nicht einfach von heut auf morgen über Gessetze aus der Welt schaffen. Darum denke ich, dass auch durch Gesetze die Traditionen weiterhin bevolgt werden. Ein Beispiel hierfür ist das Schächten (das Ausbluten) eines Tieres. Das ist laut Gesetz (soweit ich weiß) nicht erlaubt oder nur unter bestimmten Bedinungen, aber in der Praxis wird es häufig noch nach jahrtausender alten Tradition praktiziert.
  17. trueweb schrieb:
    Irgendwann ist man alt genug, selbst zu entscheiden ob und welcher Religion man zugehören möchte. Darum gibt es bei den Protestanten die Konfirmation. Genauso sollte man auch selbst entscheiden können, ob man dem Islamismus zugehören möchte und wie streng man den glauben ausführen möchte, also in diesem Fall, ob man sich beschneiden lassen möchte. Natürlich sind streng gläubige Muslime dagegen und wollen den Glauben an ihre Kinder weiter geben und man kann Kultur bzw. Bräuche nicht einfach von heut auf morgen über Gessetze aus der Welt schaffen. Darum denke ich, dass auch durch Gesetze die Traditionen weiterhin bevolgt werden. Ein Beispiel hierfür ist das Schächten (das Ausbluten) eines Tieres. Das ist laut Gesetz (soweit ich weiß) nicht erlaubt oder nur unter bestimmten Bedinungen, aber in der Praxis wird es häufig noch nach jahrtausender alten Tradition praktiziert.
    Ich hoffe, du meintest Islam, jeder, der sich entscheidet, dem Islamismus zuzugehören, ist schon verloren, unabhängig davon, ob er beschnitten ist oder nicht. Aber das nur nebenbei.

    Aber zu deinem Beitrag: Ich hoffe, ich habe dich missverstanden, aber du hast nicht ehrlich die Praxis des Tierschlachtens mit dem Ritual der Beschneidung verglichen, oder?

    Ganz unabhängig davon, ob dieser Vergleich angebracht ist oder nicht, finde ich, dass man nicht davon ausgehen sollte, dass ein Verbot nicht durchsetzbar ist und deshalb kein Verbot erlässt, sondern man erlässt ein Verbot aufgrund dessen, weil es sinnvoll ist und diskutiert dann über die Verstöße und wie man diese eindämmen kann.

    Beitrag zuletzt geändert: 22.7.2012 18:40:33 von nicoa
  18. kalinawalsjakoff schrieb:
    Hier in Deutschland würde ich, wenn es aus religiösen Gründen entsteht, erst ab einem Mindestalter von 14 Jahren zulassen. Da können die zumindestens halbwegs entscheiden ob sdie Jungs das wollen oder nicht.

    Geht es aus medizinischen Gründen nicht anders, also ist das Kindeswohl gefährdet durch irgendwelche Infektionen oder Verletzungen unten herum, dann versteht es sich, wenn es keine andere Therapie gibt.

    Aber alle anderen Gründe sind doch recht weit hergeholt.
    Bei der ja Deutschland weit geführten Diskussion hoffe ich dass
    Die zuständigen Fachministerien des Bundes für Gesundheit, Justiz und Familie nahmen im Mai 2012 davon Abstand, plastische Operationen an Minderjährigen zu verbieten, wenn diese aus rein ästhetischen Gründen vorgenommen werden, d. h. weder mit medizinischer Indikation noch mit religiösem Hintergrund.
    Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/M%C3%A4nnliche_Beschneidung_aus_religi%C3%B6sen_Motiven_in_Deutschland
    ihre damalige Entscheidung auch bedenken. Also enweder beides zulassen oder beides verbieten.
  19. querdenker schrieb:
    http://www.freitag.de/autoren/trippleu/beschneidung-von-gedanken

    Bei der nämliche Vorhaut sage ich mal die ist zu nebensächlich, da geht die Religonsfreiheit vor.

    Und so wie ich das sehen gibt es kaum einen Erwachsenen der sie zurück haben will.


    Wie bitte? Nebensächlich?
    Ein Einschnitt in die Psyche vieler Kinder, die Traumata haben, weil sie beschnitten wurden und du nennst das Nebensächlich.
    Ich nenne es ignorant und hoffe das Deutschland hier es schafft eine Vorreiterrolle zu spielen.

    Plastische Chirurgie sollte logischerweise verboten werden - an minderjährigen aus Gründen der Ästethik, passt jedoch nicht in den Thread.

    Beitrag zuletzt geändert: 22.7.2012 20:57:29 von kigollogik
  20. Ich bin dafür "ab das Ding das braucht doch keiner wirklich"
    das ist genauso sinnvoll wie der Blinddarm.
    Und Deutschland Vorreiterrolle das wage ich zu bezweifeln, nach dem verlorenen Weltkrieg da denke ich mal das sich da der Zentralrat der Juden durchsetzt. Das schlägt noch größere Wellen.
    kigollogik schrieb:

    Wie bitte? Nebensächlich?
    Ein Einschnitt in die Psyche vieler Kinder, die Traumata haben, weil sie beschnitten wurden und du nennst das Nebensächlich.
    Ich nenne es ignorant und hoffe das Deutschland hier es schafft eine Vorreiterrolle zu spielen.

    Plastische Chirurgie sollte logischerweise verboten werden - an minderjährigen aus Gründen der Ästethik, passt jedoch nicht in den Thread.


    Da gebe ich dir recht , fangen wir mal mit Piercings, Ohrringe und Tattoos an, die sollten genauso auch mit Einverständnis der Eltern für Kinder und Jugendliche verboten sein. Und solange das nicht durchgesetzt wird wiegt die Glaubensfreiheit schwerer.
    Auf Juden und Moslems losgehen und selber die Kinder durchlöchern, da passt was nicht.
  21. Autor dieses Themas

    kalinawalsjakoff

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    Ich denke einen Jungen oder einen Mann zu beschneiden hat eher reichlich wenig mit Plastischer Chirurgie zu tun, da eh keiner Sieht ob die Vorhaut vorhanden oder nicht vorhanden ist, beim Sex und beim Pinkeln mal ausgenommen. Unter plastischer Chirurgie sehe ich etwas anderes, beispielsweise Narben zu entfernen dort wo sie einen Menschen wirklich im täglichen Leben entstellen, beispielsweise im Gesicht. Genauso sinnvoll ist auch der kleine Finger an der Hand, den brauchen wir auch nicht, also kann er im prinzip auch ab......

    Verzeiht mir wenn ich das jetzt mal so schribe: Ich möchte niemanden in die Hose gucken müssen um zu sehen von welchem Glauben er ist. Entweder er/sie sagts mir wenn die sntsprechenden Fragen von mir kommen oder er läßts sein.

    Nein, es werden noch und nöcher Glaubensgrundsätze diskutiert. Aber auf der anderen Schiene wird die Freiheit des Menschen noch mehr eingeschränkt, siehe das neue Gesetz zur Meldepflicht....
  22. Diskutiere mit und stelle Fragen: Jetzt kostenlos anmelden!

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