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Hat Deutschland eine Verfassung

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  1. Autor dieses Themas

    console-freak

    console-freak hat kostenlosen Webspace.

    Da ich in Österreich wohne und irgendwie froh bin dass wir eine Verfassung haben Frage ich euch:
    Warum hat Deutschland keine Verfassung..

    Dies hätte ja eig nur Vorteile für euch. Zb kann man in Österreich dank der Verfassung seine Internet Daten löschen und vieles mehr...

    Was würdet ihr also so von einer Verfassung in Deutschland halten?!
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  3. Wir haben in Deutschland doch eine Verfassung. Nur heisst diese dort Grundgesetz. Zumindest ist das, denke ich, das Vergleichbare zu Österreich.

    Beitrag zuletzt geändert: 11.6.2012 7:55:34 von karpfen
  4. melancholiegift

    Kostenloser Webspace von melancholiegift

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    Joah eben, bei euch heißt das Bundesverfassung, bei uns Grundgesetz..
    Jedes Land hat mehr oder weniger seine eigene Verfassung? Also mir fällt keins aus dem ff ein welches keine hätte.


    Wie bist denn drauf gekommen das „DE” keine hat? Lol?

    Edit by kaetzle7: Kursivschrift entfernt...

    Beitrag zuletzt geändert: 11.6.2012 12:31:53 von kaetzle7
  5. melancholiegift schrieb:
    Joah eben, bei euch heißt das Bundesverfassung, bei uns Grundgesetz..
    Jedes Land hat mehr oder weniger seine eigene Verfassung? Also mir fällt keins aus dem ff ein welches keine hätte.


    Großbritannien (United Kingdom) hat keine Verfassung, siehe Wikipedia. Zitat:


    Im Gegensatz zu fast allen Staaten besitzt das Vereinigte Königreich keine kodifizierte Verfassung. Diese besteht vielmehr aus Gewohnheitsrecht, erlassenen Gesetzen mit Verfassungsrang und dem Common Law, die zusammen als britisches Verfassungsrecht bezeichnet werden.

  6. melancholiegift

    Kostenloser Webspace von melancholiegift

    melancholiegift hat kostenlosen Webspace.

    *lach* naja so gesehen haben wir ja auch keine Verfassungs da hat der consolen-freak schon recht.. Das grundgesetz ist ja nur ein übergangsmodell bis es eine Verfassung gibt.. mal wikien..

    Da ist's ja

    "Gemäß Art. 146 GG verliert das Grundgesetz seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die vom deutschen Volk in freier Entscheidung beschlossen wurde."

    Insofern ich mich denn selbst frage wieso wir keine Verfassung haben, weil das deutsche Volk nicht in der lage ist eine entscheidung zu treffen & da eine Verfassung nicht von nöten ist. Das Grundgesetz is doch supi & wäre es wirklich den Aufwand wert?

    Vorteile lägen somit ja im ungewissen, als auch die Nachteile


    Edit by kaetzle7: Kursivschrift entfernt

    Beitrag zuletzt geändert: 11.6.2012 12:32:37 von kaetzle7
  7. Das heißt, dass Deutschland gar keine Verfassung haben kann - denn es wäre ja noch schöner, wenn etwas
    vom deutschen Volk in freier Entscheidung beschlossen
    würde ... :wink: :biggrin:

    Beitrag zuletzt geändert: 11.6.2012 10:26:37 von xamax
  8. melancholiegift schrieb:
    *lach* naja so gesehen haben wir ja auch keine Verfassungs da hat der consolen-freak schon recht.. Das grundgesetz ist ja nur ein übergangsmodell bis es eine Verfassung gibt.. mal wikien..

    Da ist's ja

    "Gemäß Art. 146 GG verliert das Grundgesetz seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die vom deutschen Volk in freier Entscheidung beschlossen wurde."
    ...


    Nun ja, das Grundgesetz war ursprünglich auch als Übergangsmodell gedacht (bis zur Wiedervereinigung) - aber als die Wiedervereinigung 1990 dann tatsächlich erfolgt war, ist aus dem Provisorium letztlich etwas Endgültiges geworden.

    Art. 146 ist hier auch kein Gegenbeweis. Immerhin gibt es viele Verfassungen, die die Möglichkeit zum Verfassungswechsel vorsehen. Die Schweizerische Bundesverfassung sieht z.B. ausdrücklich die Möglichkeit einer Teilrevision (Art. 194) bzw. sogar einer Totalrevision (Art. 193) vor. Im Unterschied zum Deutschen Grundgesetz ist in der Schweizerischen Verfassung sogar das Verfahren exakt festgelegt - sie kann sogar auf eine Volksinitiative zurückgehen (Art. 138)
  9. m**********n

    Ein wichtiger Begriff fehlt hier noch: der Föderalismus. Dadurch werden die Kompetenzen zw. Bund und den Ländern aufgeteilt. In Bayern gibt es demnach dann die bayrische Verfassung. Somit haben wir in Deutschland nicht nur eine Verfassung, sondern mehrere.

    Nur leider ist das JuSchuG in ganz Deutschland gültig (USK -> Spiele geschnitten :nosmile:)
  10. Es gibt immer mal wieder das Gerücht, das Grundgesetz sei keine Verfassung; teilweise weil es sich nicht so nennt, teilweise aufgrund von Art. 146 GG.

    Selbst wenn das Grundgesetz keine Verfassung wäre, so hat es doch durch allgemeine Übung Verfassungsrang, auch da es genau jene Aufgaben einer Verfassung vollständig ausfüllt.

    Darüber hinaus spricht das Bundesverfassungsgericht dem Grundgesetz "Verfassungsidentität" zu (siehe hier (Punkt 4)).

    Dass die einzelnen Länder eigene Verfassungen haben, geht jedoch nicht auf den Föderalismus zurück, sondern der Föderalismus geht auf die Teilsouveränität der deutschen Länder zurück. Bei den Ländern handelt es sich (eigentlich) um völkerrechtlich selbstständige Subjekte, die sich unter Auf- und Abgabe umfangreicher Rechte zu einem Bund zusammengeschlossen haben.
  11. Selbst wenn das Grundgesetz streng genommen fast das gleiche ist, wie eine Verfassung, ist es keine Verfassung. Sonst würde es "Verfassung" und nicht "Grundgesetz" heißen.
  12. melancholiegift schrieb:
    *lach* naja so gesehen haben wir ja auch keine Verfassungs da hat der consolen-freak schon recht.. Das grundgesetz ist ja nur ein übergangsmodell bis es eine Verfassung gibt.. mal wikien..

    Da ist's ja

    "Gemäß Art. 146 GG verliert das Grundgesetz seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die vom deutschen Volk in freier Entscheidung beschlossen wurde."

    Insofern ich mich denn selbst frage wieso wir keine Verfassung haben, weil das deutsche Volk nicht in der lage ist eine entscheidung zu treffen & da eine Verfassung nicht von nöten ist. Das Grundgesetz is doch supi & wäre es wirklich den Aufwand wert?

    Vorteile lägen somit ja im ungewissen, als auch die Nachteile


    Edit by kaetzle7: Kursivschrift entfernt


    Das hast du definitiv falsch Verstanden. Wir haben eine Verfassung, nur lässt sich diese ausser Kraft setzen, wenn das deutsche Volk eine neue bestimmt. Und das ist auch keine "Übergangslösung" oder sowas.
  13. p*******y

    Mit der Wiedervereinigung wurde das Grundgesetz von allen vom Volke gewählten Vertretern als Verfassung anerkannt. Die Inkraftsetzung erfolgte durch den damaligen Artikel 23, welcher besagt, dass das Grundgesetz für alle Bundesländer Deutschlands gilt, sowie in jedem anderen Land, das beitritt. Der Name ist dabei völlig egal. Das Grundgesetz könnte auch Brnzpjz heißen und wär dennoch gültig.

    Bevor wieder das geplapper vom "handlungsunfähigen Deutschen Reich" kommt:
    Die Bundesrepublik Deutschland ist nach Völkerrecht mit dem Deutschen Reich identisch. Es heißt nur anders und hat eine andere Staatsform.

    So ganz kurz zusammengefasst...

    Mehr dazu gibt's hier:
    http://de.wikipedia.org/wiki/Artikel_23_des_Grundgesetzes_f%C3%BCr_die_Bundesrepublik_Deutschland_(1949)

    http://www.bpb.de/geschichte/deutsche-geschichte-nach-1945/grundgesetz-und-parlamentarischer-rat/39014/warum-keine-verfassung

    http://de.wikipedia.org/wiki/Einigungsvertrag

    Sehr interessant hier:
    http://www.krr-faq.net/volksbe.php

    usw.

    Die Behauptung, dass das Grundgesetz keine Verfassung wäre und die BRD eine GmbH usw. stammt von ein paar hirnamputierten Nazis mit einem IQ einer Erbse. Die haben irgendwo irgendwas gelesen und völlig falsch verstanden... Es gibt ein paar Chaoten, die ihr eigenes "deutsches Reich" gebastelt haben und nun ihre Nazipropaganda verbreiten. Nach aussen hin geben sie sich demokratisch, aber letztendlich rennen die auch nur einem Möchtegern-Hitler hinterher. Es gibt sogar mehrere "Deutsche Reiche". Wie die nebeneinander bestehen wollen, ist fraglich. Die bekämpfen sich teilweise gegenseitig...
  14. fuhnefreak schrieb:
    Selbst wenn das Grundgesetz streng genommen fast das gleiche ist, wie eine Verfassung, ist es keine Verfassung. Sonst würde es "Verfassung" und nicht "Grundgesetz" heißen.


    Das ist falsch, und warum das falsch ist, habe ich in meinem anderen Beitrag erklärt.

    pinguplay schrieb:
    Die Behauptung, dass das Grundgesetz keine Verfassung wäre und die BRD eine GmbH usw. stammt von ein paar hirnamputierten Nazis mit einem IQ einer Erbse.


    Es ist immer gut, wenn Diskussionen auf einem so sachlichen Niveau bleiben. Die Besetzung Deutschlands 1945 hat in der Tat völker- und verfassungsrechtliche Problematiken aufgeworfen, die nicht ohne Weiteres wegzuwischen sind. Mir ist die betriebene Propaganda hinsichtlich "Grundgesetz ist keine Verfassung" und "Deutschland GmbH" dennoch vollkommen schleierhaft. Selbst wenn es stimmen würde, wäre die Bundesregierung immer noch de-facto-Regierung, weil sie in der Lage ist, Gewalt auszuüben. Solche Verschwörungstheorien ziehen sich zumeist an unklaren Regelungen und Verträgen hoch, ohne zu beachten, dass der wichtigste und entscheidenste Grundsatz im Völkerrecht bei weitem nicht das geschrieben Recht ist, sondern die "allgemeine Übung".
  15. ist doch ganz egal wie das jetzt genau heißt und wie es entstanden ist , wir haben ein System welches funktioniert und die Menschenrechtsverletzungen im Land sind sehr selten . Da können andere nicht mithalten auch wenn sie eine "Verfassung" haben.
  16. p*******y

    @bettcrew
    Wenn solche Leute einige Zeit lang beobachtet, fängt man an, an der Intelligenz ebendieser zu zweifeln.

    Der hier berichtet desöfteren über einige Verrückte.
    http://ndrrhnr.blogspot.de/2012/06/nsl-forum-und-die-augsburger.html

    Stoll ist mittlerweile das ultimative Highlight unter den Skeptikern. ;) Gefolgt von sauberer-himmel und Bewusst-TV. Wenn man sowas gesehen hat, ist man nicht mehr dazu in der Lage, durchgehend sachlich zu bleiben.

    Mein persönlicher Lieblingsverrückter ist ja eher der mit der "Reichswerkstatt"
    http://ndrrhnr.blogspot.de/2012/05/volksdeutschland-das-betriebssystem.html
  17. Ich zitiere einfach mal Art. 146 vom Grundgesetz:


    Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.


    Das sollte doch eigendlich schon aussagen, dass wir keine Verfassung haben?!
  18. fuhnefreak schrieb:
    Ich zitiere einfach mal Art. 146 vom Grundgesetz:

    [...]

    Das sollte doch eigendlich schon aussagen, dass wir keine Verfassung haben?!


    Dein Beitrag/Zitat sagt nur aus, daß Du die bisherigen Beiträge in diesem Thread nicht gelesen oder verstanden hast.
  19. pinguplay schrieb:
    @bettcrew
    Wenn solche Leute einige Zeit lang beobachtet, fängt man an, an der Intelligenz ebendieser zu zweifeln.


    Ich sehe das ganze ein bisschen gelassener... Männer brauchen halt Hobbys, manche sammeln Briefmarken, andere denken sich Phantasie-Welten aus und nennen Sie Ogame, WoW oder eben "Deutsches Reich" oder "Deutschland GmbH". Wem die Realität nicht reicht, erschafft sich eben zusätzliche Realitäten. (Das soll nicht abwertend gegenüber Briefmarkensammlern, Ogamern oder WoWlern gemeint sein. :wink:)

    fatfreddy schrieb:
    fuhnefreak schrieb:
    Ich zitiere einfach mal Art. 146 vom Grundgesetz:

    [...]

    Das sollte doch eigendlich schon aussagen, dass wir keine Verfassung haben?!


    Dein Beitrag/Zitat sagt nur aus, daß Du die bisherigen Beiträge in diesem Thread nicht gelesen oder verstanden hast.

    :thumb:
  20. fuhnefreak schrieb:
    Ich zitiere einfach mal Art. 146 vom Grundgesetz:


    Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.


    Das sollte doch eigendlich schon aussagen, dass wir keine Verfassung haben?!


    Ich versuche es mal so:

    Wie kann eine Verfassung die Gültigkeit verlieren, wenn es keine gibt? Schwachsinn. Das besagt nur, dass jederzeit eine neue bestimmt werden kann (Kurzform). Natürlich haben wir eine Verfassung.
  21. also ich lese das ganze so , weil wir noch keine Verfassung beschlossen haben gilt noch das Grundgesetz. Und zwar solange bis wir eine Verfassung haben. Jedenfalls wenn nur der § 146 des Grundgesetzes herangezogen wird. Ob das Grundgesetz mangels Geltungsbereich überhaupt gültig ist da lässt sich auch weiter streiten. Aber wenn das so ist dann hilft eine Diskussion über §146 auch nicht weiter, da er in dem Fall ja keine Gültigkeit hat. Jedenfalls zeigen uns die Videos von Volksdeutschland das gerade in dem Bereich Willkür herrscht. Denn auch für Leute die anders denken oder sich nicht 100% gut artikulieren können sollten die Gesetze gelten und das für beide Seiten. Aber da sieht man ganz deutlich das man da als Einzelner wie Don Quixote gegen Windmühlen kämpft. Also wer nicht den Mumm hat so zu enden, sollte sich die Frage der Verfassung erst gar nicht stellen oder sich vorher vernünftig informieren was wie und warum geht.
  22. Diskutiere mit und stelle Fragen: Jetzt kostenlos anmelden!

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