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30 Euro für einen online Test

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  1. t*****b

    Hallo,

    Ich würde das Geld überweisen. Mit den Mahnungen per Brief hat er die ersten vor Gericht geltenden Mahnungen losgeschickt und kann dich im Grunde nun verklagen.

    Du hast mit IQFight.de einen Vertrag abgeschlossen, der gerichtlich gilt und zwar indem du bei "Ich habe die AGB & Verbraucherinformationen gelesen
    und akzeptiert und nehme ab sofort am IQFight teil." ein Häckchen gesetzt hast. Dies gilt vor Gericht wie ein "richtiger" Vertrag, denn du musstest das Häckchen selbständig setzen. Und in den AGBs steht leider auch drin, dass du die 30¤ überweisen musst. IQFight ist daher also völlig im Recht, von dir das Geld zu verlangen und deshalb traue ich denen zu, vor Gericht zu gehen, was dir teuer zu stehen bekommen wird.

    Also überweise das Geld und lern aus deiner Dummheit, anders wirst du da nicht rauskommen.

    PS: Es gibt natürlich auch Betrüger, die auf solche Art und Weise Geld verlangen und zwar in dem sie Leute anschreiben ohne dass die sich bei sowas angemeldet haben, aber in deinem Fall trifft das ja nicht zu.
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  3. m****************y


    Hallo,

    Ich würde das Geld überweisen. Mit den Mahnungen per Brief hat er die ersten vor Gericht geltenden Mahnungen losgeschickt und kann dich im Grunde nun verklagen.

    Du hast mit IQFight.de einen Vertrag abgeschlossen, der gerichtlich gilt und zwar indem du bei "Ich habe die AGB & Verbraucherinformationen gelesen
    und akzeptiert und nehme ab sofort am IQFight teil." ein Häckchen gesetzt hast. Dies gilt vor Gericht wie ein "richtiger" Vertrag, denn du musstest das Häckchen selbständig setzen. Und in den AGBs steht leider auch drin, dass du die 30¤ überweisen musst. IQFight ist daher also völlig im Recht, von dir das Geld zu verlangen und deshalb traue ich denen zu, vor Gericht zu gehen, was dir teuer zu stehen bekommen wird.

    Also überweise das Geld und lern aus deiner Dummheit, anders wirst du da nicht rauskommen.

    PS: Es gibt natürlich auch Betrüger, die auf solche Art und Weise Geld verlangen und zwar in dem sie Leute anschreiben ohne dass die sich bei sowas angemeldet haben, aber in deinem Fall trifft das ja nicht zu.


    Hallo trueweb

    Also so einfach würde ich es denen auch nicht machen,zumal es sich ja hierbei um reine Abzocke handelt.Ich denke eher das ganze verläuft im ande wenn er einfach denen einen dementsprechenden Brief schickt wie ich einen Thread vorher beschrieben habe.Darauf sind diese typen nicht gefasst das jemand Ihnen mit einem Anwalt droht,und das sogar bei Gericht.Von daher sollte crackcheck erst gar nicht Überweisen.Man sollte sich nicht einschüchtern lassen,sondern sich wohl wehren.Das das Internet immer wieder von solchen Betrügern mißbraucht wird ist auch jedem Gericht bekannt.Somit hat derjenige auch schlechte Karten einen solchen prozess zu gewinnen.In Deutschland ist es von daher das gleiche verhalten wie bei uns in Österreich.
    In diesem Sinne einen schönen Tag
    madial photography
  4. t*****b

    @madial photography:
    Setz dich bitte erst mit einem Anwalt der sich mit Internet-Recht auskennt auseinander, glaub mir, ider wird nichts anderes erzählen als ich es geschrieben habe.

    Klar ist es Abzocke, aber legale(!) Abzocke und wer sich da abzocken lässt ist selber schuld. Es ist weder Irreführung noch sonst etwas, wegen was man die verklagen könnte. Ich finde auch nicht ok, was die machen aber man muss gesetzlich einen Punkt finden, gegen den sich IQFight.de verschuldet.
  5. c*a

    trueweb, du hörst dich an, als würdest du mit iqfight unter einer Decke stecken.

    Der Zugang eines Briefes kann nicht bewiesen werden. Siehe dazu: http://www.inkasso-portal.de/content.php?id=4

    Und nicht ganz neu aber immer noch interessant: http://www.youtube.com/watch?v=SYIlUf6ryWg

    Ich würde so handeln, wie es die vom Verbraucherschutz sagt.

    Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass sie sich trauen ihr Geld vor Gericht einzutreiben.
    Selbst Seriöse Firmen klagen im Internet geschlossene Verträge nicht ein, weil die Chancen einfach viel zu schlecht sind, obwohl da alles in Ordnung ist mit dem Vertrag.

    Außerdem frage ich mich, wie die die Identität beweisen wollen. Ich kann jeden User von Limacity, der ein vollständiges Profil hat, da anmelden.

    Und zur IP zum 100sten mal:
    1) Welche Nutzer welche IPs haben, werden bei einer Flatrate nicht vom Provider geloggt
    2) Selbst wenn sie geloggt werden (keine Flatrate), ist die Herausgabe der Daten nur auf Anforderung der Staatsanwaltschaft möglich. Und es ist sehr sehr sehr unwahrscheinlich, dass das passiert.

    Dummheit ist IMHO nicht, sich da anzumelden, sondern zu zahlen!
  6. Wenn ich mich dann nochmal einmischen darf...Leute, die eine Mahnung SCHRIFTLICH bekommen, sollten bezahlen (wenn sie Lust haben) oder halt wie ich schon tausend Mal gesagt habe, einen Widderuf schreiben !
  7. Autor dieses Themas

    redcow

    Kostenloser Webspace von redcow

    redcow hat kostenlosen Webspace.

    Und nochmal Phil: Die sind nicht irgendeine Firma die wirklich existiert hzjug - die aktzeptieren keine wiederuffungen, es bringt nichts, hast du denen denn schon mal eine Widerrufung gesendet? - Da kommt nichts und dann am Ende eine Standardantwort wie z.B.:

    Wir haben Ihre Beanstandung erhalten und erwidern hierauf wie folgt:

    Sie haben sich nachweislich bei IQFight.de angemeldet,
    der Start des Tests wurde über Ihre E-Mailadresse ausgelöst.

    Ein Widerruf ist leider nicht mehr möglich,
    sobald die Dienstleistung in Anspruch genommen wurde(TestStart wurde
    aktiviert). Die Möglichkeit den Test vor der Aktivierung/Anlegung zu
    widerrufen, haben Sie nicht genutzt, bitte beachten Sie die per Mail
    angehängten AGB und Verbraucherinformationen, die Ihnen nachweislich
    zugestellt worden sind.
    Ebenfalls ist ein Widerruf nicht möglich, wenn die gesetzlich vorgeschriebene
    Widerrufsfrist von einem Monat abgelaufen ist.

    Schauen Sie bitte in die von Ihnen gelesenen und akzeptierten
    Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Verbraucherinformationen.

    Der Dienstleistungsvertrag ist rechtswirksam zu Stande gekommen.
    Soweit Sie sich darauf berufen, aufgrund Verbraucherschutzrecht fehle es an
    wirksamen Zu-Stande-Kommen,
    ist dem zu entgegnen, dass das Gesetz ausdrücklich den Vertragsschluss
    über das Internet als Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr anerkennt.
    Soweit sie sich im einzelnen darüber beschweren,
    wir seien unseren verbraucherschutzrechtlichen Verpflichtungen nicht
    nachgekommen,
    ist dies unzutreffend. Selbst verständlich wurden Sie über alle relevanten
    Parameter des Vertrages informiert,
    so unter anderem auch darüber, dass ihnen ein Widerrufsrecht zusteht,
    das allerdings dadurch wegfällt, wenn sie die Dienstleistungen sofort in
    Anspruch nehmen.
    Ein rechtzeitiger Widerruf ist bei uns nicht eingegangen,
    deswegen haben wir uns erlaubt, unsere Rechnung zu erstellen,
    wie dies in allen Wirtschaftsbreichen üblich und in den Teilnahmebedingungen,

    die Sie ausdrücklich akzeptiert haben, auch geregelt worden ist.
    Ferner haben wir Ihnen die AGB und Verbraucherinformationen nachweislich bei
    Ihrer Anmeldung
    zusätzlich per E-Mail übermittelt.

    Auf der Anmeldeseite unten finden Sie die Preisangabe in hervorgehobener Form.

    Auf diesen Kostenhinweis wurde zudem per Sternchenhinweis hingewiesen.
    (Bitte füllen Sie alle Felder vollständig aus ! *) vergl. BGHZ 139, 368
    Dieser Betrag, der auch als inkl. Mehrwertsteuer gekennzeichnet ist,
    wurde Ihnen auch in Rechnung gestellt.
    Desweiteren ist ein Kostenhinweis in den AGB enthalten.
    Bei Ihrer Bestellung haben Sie erklärt, dass sie die Teilnahmebedingungen
    akzeptiert haben.

    Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine qualitativ hochwertiger IQ-Test,

    bei dem sogar noch eine Tabelle geführt wird,
    um einen unmittelbaren Vergleich der Kontrahenten zu ermöglichen,
    keine Dienstleistung sein kann, die erfahrungsgemäß entgeltlos möglich ist.
    Kostenlos erhalten aber haben Sie selbstverständlich die Anmeldung zur
    Teilnahme am Gewinnspiel,
    für dessen Ausgang wir Ihnen viel Erfolg wünschen.

    Unter diesen Umständen können wir Ihre Einwendung nicht nachvollziehen.
    Wir fordern Sie daher auf die Rechnung fristgerecht zu bezahlen, um weitere
    Kosten zu vermeiden.

    Mit freundlichen Grüßen,
    Ihr IQFight.de - Support Team
  8. papenburger17

    papenburger17 hat kostenlosen Webspace.

    Ich habe damals auch solche Mails bekommen (war noch nicht mal 18 Jahre alt). Die haben mir dauernt Mahnungen per Mail geschickt, bis ich denen mal ganz frech geantwortet habe, dass ich noch keine 18 bin und dich mich gefälligst in Ruhe lassen soll, da ich sonst rechtliche Schritte einleiten werde.

    Seit dem habe ich nie wieder von denen etwas gehört.

    Ich glaube: Mahnungen per E-Mail sind sowieso rechtswidrieg oder nicht?


    LG Daniel
  9. t*****b


    trueweb, du hörst dich an, als würdest du mit iqfight unter einer Decke stecken.


    Soll das eine Beleidigung sein?? Ich verabscheue solche Abzocken aber ich verabscheue genauso Leute, die so dumm sind und drauf reinfallen, denn durch eben diese dummen Leute gibt es diese Abzocken. Tja dann wohl Pech gehabt.
    Zu dem Link zu dem Pro7-Video: Früher wurde nicht auf den Kostenbetrag hingeweisen, nun aber schon.

    Wie gesagt: Es ist eine Abzocke, aber nun mal eine legale.

    Mahnungen per eMail sind nicht rechtswidrig (rechtswidrig = verboten/unerlaubt) sondern gelten lediglich nur nicht vor Gericht, im Gegensatz zu Mahnungen per Brief.
  10. @Redcow: Dennoch ist es wichtig, dass man sich rechtlich auf die sichere Seite begibt. Und ein Brief ist nichts wildes...danach kann man ja easy going mit der Sache machen.
  11. c*a

    Wir diskutieren nur noch im Kreis. :mad:

    @trueweb:
    Ich will dich nicht beleidigen, aber ich glaube dass du dem Betroffenen unnötig Angst einjagst. Woher weißt du, dass es legal ist? Weil du es sagst? Es gibt Gesetze wie das gegen den unlauteren Wettbewerb, die Geschäfte verbieten, deren ganzes Prinzip offensichtlich auf Abzocke und Täuschung aufbaut.
    Siehe: http://bundesrecht.juris.de/uwg_2004/__4.html

    Es kann übrigens jedem passieren, darauf reinzufallen, wer liest sich schon immer die AGBs durch? Deswegen ist man noch lange nicht dumm. Ich habe mich schon bei zig Seiten angemeldet und bestenfalls die AGBs überflogen. Die Dummheit beginnt bei Leuten, die im Ernst glauben, dass iqfight vor Gericht zieht, um die 30 Euro einzuklagen. Dummheit beginnt bei Leuten, die glauben dass iqfight eine Chance hätte, den Prozess zu gewinnen.

    In welcher Form die Mahnung kommt ist egal, aber der Empfang muss bewiesen werden.
    Auch eine Email, ein Telefonanruf oder Flaschenpost gelten vor Gericht, wenn nur bewiesen werden kann, dass der Empfänger sie bekommen hat, was wohl unmöglich ist.

    DER ZUGANG EINES BRIEFES KANN VOR GERICHT NICHT BEWIESEN WERDEN!

    SOLL DIE MAHNUNG VOR GERICHT GELTEN, MUSS MAN EIN EINSCHREIBEN MIT RÜCKSCHEIN SCHICKEN!

    Sie können sagen, dass sie ihn an dich abgeschickt haben...

    Aber: Wer kann das beweisen??? Und: Wer bitte kann beweisen, dass der Brief bei dir angekommen ist??? Es passiert oft, dass Briefe bei der Post verloren gehen.

    @phil26316
    Ich würde keinen Widerruf abschicken. Du hast die Dienstleistung schon in Anspruch genommen, also ist ein Widerruf sowieso ungültig und du bestätigt nur, dass du dich selbst da angemeldet hast (und nicht irgendein Scherzkeks).

    PS: Rechtsberatung durch Nichtjuristen ist in Deutschland verboten, selbst wenn sie kostenlos ist. Wenn ich diesen Thread lese, weiß ich warum.

    Beitrag geändert: 3.11.2006 20:27:59 von cga
  12. c*a

    Ich habe noch was sehr interessantes entdeckt:
    Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

    § 3 Überraschende Klauseln

    Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die nach den Umständen, insbesondere nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrags, so ungewöhnlich sind, daß der Vertragspartner des Verwenders mit ihnen nicht zu rechnen- braucht, werden nicht Vertragsbestandteil.


    und im BGB: http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__305c.html

    Das dürfte ja wohl bei den AGBs von iqfight der Fall sein. Wer rechnet schon damit, dass sich der Preis in den AGBs versteckt? Iqfight versucht alles um kostenlos zu wirken.

    Beitrag geändert: 3.11.2006 22:41:11 von cga
  13. @cga Mit dem Widerruf meinte ich speziell Minderjährige, dabei ist es völlig egal ob sie die Dienstleistung in Anspruch genommen haben oder nicht.
  14. ICh bin auch opfer bei denen!!!

    Leute da gibts nur 2 Sachen:
    Agbs lesen + screenschot der AGB und der Seite mahen!!!

    Das ist völlig egal die hoffen doch nur, das einer so doof ist und bezahltt^^
  15. t*****b


    @trueweb:
    Ich will dich nicht beleidigen, aber ich glaube dass du dem Betroffenen unnötig Angst einjagst. Woher weißt du, dass es legal ist? Weil du es sagst? Es gibt Gesetze wie das gegen den unlauteren Wettbewerb, die Geschäfte verbieten, deren ganzes Prinzip offensichtlich auf Abzocke und Täuschung aufbaut.
    Siehe: http://bundesrecht.juris.de/uwg_2004/__4.html


    Tz, seit wann soll etwas wie sein nur weil ich es sage? Sag ichs mal so: man muss nichts legales beweisen, man muss beweise finden weshalb etwas illegal ist und nicht andersrum! Sag mir bitte, gegen was die aus dem Link verstoßen und ich seh ein, dass die etwas illegales machen.
    Ich finde gerade den Artikel nicht, aber in einem von heise.de wurde erklärt, dass man bei der Aktzeptierung irgendwelcher AGBs mit dem Anbieter einen Vetrag abschließt. Zum Beispiel auch hier bei Lima-City, wenn man die AGBs aktzeptiert, kann Lima-City theoretisch vor Gericht gegen Nichteinhaltung klagen.
    Das Problem ist ja auch, dass man sich einverstanden erklärt, dass man die AGBs gelesen(!) hat. Also egal ob der wo drauf reinfällt die AGBs wirklich ließt oder nicht, er sagt "ich habe das gelesen und erkläre mich damit einverstanden". Von dem her müsste(!) er von den 30¤ wissen. Und jedes Gericht wird das Gleiche sagen: "du hast gesagt, du hast die AGBs schön gelesen und hast deshalb gewusst, dass du die 30¤ zahlen musst".
    Ich weiß ja nicht wie ihr euch das vorstellt, aber wenn man ein Angebbt kauft muss man dieses auch bezahlen.

    (PS: Ist das gleiche wie mit den Viren-Mails: umso mehr so dumm sind und drauf reinfallen, umso mehr wirds davon geben. Na danke du dumme Menschheit).
  16. Autor dieses Themas

    redcow

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    Gut trueweb, ich bin so nett und liste dir alles nochmal auf weil du ja anscheining nicht genug zeit hast den Thread durchzulesen:

    1. Vor ca. einem Monat stand da noch *gratis* IQ-Test, in der AGB stand nichts von 30 Euro - nichts, davon gibt es sogar noch Screenshots auf Ciao
    2. IQ-Fight gibt es mehrere Clone die Teilweise nicht mal mehr existieren und die sogar schon im Fernsehen waren (siehe Youtube), von BIZZ hat IqBattle (das genauso aufgebaut ist nur anderes Design) das Fass ohne Boden bekommen - was schon vieles erklärt
    3. Die Polizei sagt: Auf keinen Fall Zahlen und auf sie reinfallen! Das sagen u.a. auch Anwälte
    4. IQBattle, IQFight, Lebenserwartung.de, Lebensprognose.com, Probenland.de hat schon hunderte Anzeigen am Hals, wenn die vor gericht gehen würden wären die sowieso schon fällig
    5. Es wird nicht auf den Preis hingewiesen, nur versteckt beim runterscrollen und in der AGB steht in einer Zeile etwas von 30 Euro, leut Gesetz müssen Preisangaben deutlich hervorgehoben angezeigt werden sonst gilt das als unlauterer Wettbewerb
  17. c*a

    @trueweb:

    Du bist kein Jurist, du solltest also akzeptieren, dass du falsch liegen kannst.

    Der gesunde Menschenverstand oder das Bauchgefühl sagen, dass iqfight betrügerisch ist. Und das Ziel der Gesetzgebung ist, etwas, was die meisten Menschen als betrügerisch ansehen, zu verbieten.

    Z. B. sind Betrügereien mit dem sogenannten Kleingedruckten auch verboten.

    Die AGBs sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Im Bus hängen die AGBs aus, und gelten vor Gericht damit vom Fahrgast als akzeptiert, selbst wenn er sie gar nicht gelesen hat.
    Damit dann da nicht irgendetwas gemeines drin steht, ist der Inhalt der AGBs stark reglementiert. Die AGBs ersetzen den Vertrag nicht, sondern dürfen ihn nur um Details ergänzen.

    Genau deswegen fallen so viele auf iqfight rein. Sie denken, dass in den AGBs nur langweilige rechtliche Details stehen, die nicht durchlesen müssen. Dies ist normalerweise auch der Fall.

    Der äußere Anschein ist, dass die Dienstleistung kostenlos ist, und damit verstösst es gegen §305c BGB wenn auf einmal etwas von 30 Euro in den AGBs steht. Unabhängig davon, ob der Kunde die AGBs durch Hakensetzen akzeptiert hat, wird diese Klausel ungültig.
    Es verstösst gegen dass Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb, die geschäftliche Unerfahrenheit von Verbrauchern auszunutzen, dazu gehört schon den Preis nicht deutlich genug hervorzuheben.

    Du hast eine falsche Vorstellung von AGBs. Wenn lima-city in seine AGB Sachen reingeschrieben hat, die nicht in AGBs gehören, sind sie ungültig.
    Korrekte AGBs werden dagegen Teil des Vertrages, ws steht das in deinem heise-Artikel.


    (PS: Ist das gleiche wie mit den Viren-Mails: umso mehr so dumm sind und drauf reinfallen, umso mehr wirds davon geben. Na danke du dumme Menschheit).
    = Sozialdarwinismus?
    Ok, die "Dummen" muss der Staat deiner Meinung nach nicht schützen. Wie sieht es mit den "Schwachen" aus?
  18. a******9

    So... Ich hab nur die 1. Seite gelesen.
    Weiß nicht ob es schon gesagt wurde.
    Aber ich bin mir 99% sicher, dass man solche 'Mahnungen' per email getrost ignorieren kann.
    Erst wenn was per Post kommt dann bist du dran o.O dann könnten die ja auch bei dir aufkreuzen weil sie dann deine Adresse wissen ;)
  19. Bin vor kurzen uch auf so einen scheiß reingefallen war auf www.smsfree24.de, die verlangen 8 Euro pro Monat, wollen aber gleich den Jahresbetrag von 96 ¤ (2Jahre-Vertrag)...
    Man hat 14 TAge Widerrufungsrecht, aber als ich mich per Mail(die als abmeldeadresse in den AGB erwähnt wird) jedoch excistiert diese Adresse gar nicht es kamm Mailer Deamon failure oder sowas...
    Beim Googeln, kamm ich auf so eine Verbraucherschutzseite drauf, da wurde gesagt das das eine abzocke ist die nicht rechtsgültig ist, da man nicht per eMail oder Brief Ausdrücklich auf das Wiederufungsrecht oder die Preise oder das es überhaupt ein Vertrag ist. Immerhin wird mit dem kostenlos Versenden ganz groß geworben, aber wenn man weiter runterscrollt, stehen die Preise...

    Auf der seite wurde empfohlen sich von den schreiben von Herrn Christiansen einschüchtern lasen soll... Herr christiansen wäre ganz schön blöd wegen dem Geld vor Gericht zu gehen...kein Gericht dieser Geld würde ihm Recht geben.

    Da bleibt nur noch die eine Frage: Wieso wird diese Seite nicht vom Netz genommen?
  20. bin wieder da :biggrin:
    bin umgezogen und hab erst seit heute wieder inet :cool:

    also ich habe mich entschieden ALLES zu ignorieren !
    Ich bin sowieso wie gesagt umgezogen :biggrin:
    hoffentlich klappts hab schon oft gelesen das die irgendwann ausgeben und einfach nix mehr schreiben.
    ICh denke das ist das beste
  21. l*****u


    also ich habe mich entschieden ALLES zu ignorieren !


    Bin dagegen.
    1. Mahung, 2. Mahung, ok, die kann man ignorieren, aber auf keinen Fall Mahnungen die Vom Gericht kommen. Die Überprüfen das dort nicht und wenn du nicht widersprichst bist du der Dumme. Wenn sie vor Gericht ziehen sind die die dummen :D

    Übrigends:
    Eine verbraucherzentrale oder sowas hat mal wegen www.lebensprognose.com eine einstweilige Verfügung bekommen, weil sie Kontodaten veröffentlicht hat.
    Ich finde es ja sinnvoll, das sie keine Daten veröffentlichen dürfen, aber das sie deshalb nicht mehr die Verbraucher warnen dürfen find ich dumm.
  22. Diskutiere mit und stelle Fragen: Jetzt kostenlos anmelden!

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